Bringschuld (Liste Überstunden aller MA) vom AG (Umgang mit Arbeitgeber)

sbv-ratschlag, Wednesday, 27.01.2021, 15:18 (vor 1192 Tagen)

Hallo zusammen,

bei uns in der Firma gibt es eine Betriebsvereinbarung (BV) Arbeitszeit, in der man bis zu 70 Stunden pro Quartal mehr arbeiten darf. Alles darüber ist ein Verstoß, was der BR auch ahnden kann. Der BR hat in den letzten Tagen die Qaurtalszahlen vom Vorjahr erhalten. Dort sind alle Mitareiter aufgelistet, wo die Arbeitsstunden zu hoch waren. Diese Liste will die SBV bzw. ich als VP ebenfalls. Es gibt ja die sogenannte Bringschuld oder auch Unterrichtungspflicht laut § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX („Die SBV hat das Recht, vom Arbeitgeber über alle Angelegenheiten, die die schwerbehinderten Menschen als Gruppe oder einzelnen berühren, informiert zu werden“).

Da der AG die SBV nur über Mitarbeiter unterrichten könnte, die bei ihm gemeldet sind, ist es meiner Meinung nach trotzdem für die SBV wichtig, ob auch jemand zu viel Überstunden gemacht hat, dessen Antrag auf Schwerbehinderung noch läuft oder bei dem der GdB unter 30 liegt. Es gibt Schwerbehinderte in unserem Unternehmen, die ihre Schwerbehinderung nicht dem AG gemeldet haben oder wo der GdB unter 30 ist. Für uns, als SBV sind gerade diese Personen wichtig. Man kann sie sich nämlich nach Kenntnis der zu vielen Arbeitsstunden darüber reden. Das Gespräch könnte das Achten auf die eigene Gesundheit umfassen.

Daher benötige ich in diesem Fall die Liste. Meine Frage ist, muss der AG die Liste mir zur Verfügung stellen, da die Möglichkeit besteht, dass ein schwerbehinderter Mensch im Unternehmen zu viel gearbeitet hat, was gesundheitsschädlich für ihn sein könnte?

Was meint Ihr dazu?

Würde mich freuen von Euch zu hören oder zu lesen.

Vielen Dank vorab.

Herzliche Grüße

sbv-ratschlag

Bringschuld (Liste Überstunden aller MA) vom AG

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.01.2021, 18:17 (vor 1192 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo,

so gut das auch gemeint sein mag, sehe ich keinen Anspruch für eine derartige komplette Liste, soweit es Nichtschwerbehinderte/-gleichgestellte betrifft, auch nicht bei laufendem Antragsverfahren.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bringschuld (Liste Überstunden aller MA) vom AG

garda, Berlin, Thursday, 28.01.2021, 08:16 (vor 1191 Tagen) @ sbv-ratschlag

Da der AG die SBV nur über Mitarbeiter unterrichten könnte, die bei ihm gemeldet sind, ist es meiner Meinung nach trotzdem für die SBV wichtig, ob auch jemand zu viel Überstunden gemacht hat, dessen Antrag auf Schwerbehinderung noch läuft oder bei dem der GdB unter 30 liegt. Es gibt Schwerbehinderte in unserem Unternehmen, die ihre Schwerbehinderung nicht dem AG gemeldet haben oder wo der GdB unter 30 ist. Für uns, als SBV sind gerade diese Personen wichtig. Man kann sie sich nämlich nach Kenntnis der zu vielen Arbeitsstunden darüber reden. Das Gespräch könnte das Achten auf die eigene Gesundheit umfassen.
Daher benötige ich in diesem Fall die Liste. Meine Frage ist, muss der AG die Liste mir zur Verfügung stellen, da die Möglichkeit besteht, dass ein schwerbehinderter Mensch im Unternehmen zu viel gearbeitet hat, was gesundheitsschädlich für ihn sein könnte?
Was meint Ihr dazu?

Hallo,

wie schon geantwortet, kann hier nur ein klares nein stehen!

Jemand der seine Behinderung nicht meldet, verzichtet auf den Schutz, denn der AG kann und muss nur den schützen von dem er weiß. Das gilt analog auch für die Gremien und jetzt ganz praktisch: wie solltest du denn auch jemanden schützen, der sich nicht outen will?

Bei einem GdB von unter 30 besteht gar kein Schutz, wo sollte der denn bitte herkommen?

Ach so und warum sollten diese Personen für die SBV wichtig sein? Für Antragsteller sind wir doch leider maximal im Rahmen eines Kündigungsverfahrens zuständig.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Bringschuld (Liste Überstunden aller MA) vom AG

sbv-ratschlag, Thursday, 28.01.2021, 13:28 (vor 1191 Tagen) @ garda

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Auskunft. Das was Ihr schreibt macht Sinn und ist hilfreich.

Wie sieht es aber mit der sogenannten Bringschuld generell aus?

Dagegen verstößt mein AG öfters.

Was kann ich dagegen tun? Kann ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn es häufiger vor kommt?

Vielen Dank für Eure Antwort vorab.

Viele Grüße

sbv-ratschlag

Bringschuld (Liste Überstunden aller MA) vom AG

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.01.2021, 14:51 (vor 1191 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo,

die Einhaltung der dem AG obliegenden Informations- und Anhörungspflichten ist grundsätzlich gerichtlich durchsetzbar. Dem AG wird dann ein Bußgeld für jeden weiteren künftigen Verstoss angedroht.

Im einzelnen laufenden Verfahren ist die SBV ebenfalls berechtigt, die Information und Anhörung bzw. eine erfolgte Aussetzung gerichtlich durchzusetzen - falls nötig auch durch eine einstweilige Verfügung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bringschuld (Liste Überstunden aller MA) vom AG

bifavi, Hessen, Friday, 29.01.2021, 12:54 (vor 1190 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo SBV- Ratschlag

wenn der Arbeitgeber dir die Aufstellung Überstunden von ihm (dem AG bekannten) Gleichgestellten und Schwerbehinderten vorliegt, reicht dir das nicht?

Für alle andren bist du nicht zuständig aufgrund der Gesetzeslage.


LG
Bifavi

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