Fachliche Eignung oder soziale Eignung oder Softskills? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Thursday, 28.01.2021, 06:46 (vor 1184 Tagen)

Hallo,

ist man als AG verpflichtet, eine schwerbehinderte Bewerberin zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen, wenn ihre Arbeitszeugnisse von ehemaligen Arbeitgebern soziale Kompetenzen oder Bewertungen bzgl. Verhältnissen zu Kunden und Kollegen vermissen lassen oder eine max. durchschnittliche Bewertung enthalten und man deswegen vermuten kann, dass es die Bewerberin eine "schwierige Person" ist, da im Anforderungsprofil in der Anzeige steht, dass man entsprechende soziale Kompetenzen gegenüber Bürgern, Vorgesetzten und Angestellten haben muss. Solche soziale Kompetenzen gehören doch nicht zur fachlichen Eignung, oder!? Und wenn nur diese offensichtlich fehlt, darf man eine schwerbehinderte Bewerberin nicht einladen. Sind also alle anderen Punkte offensichtlich erfüllt, muss eine Einladung erfolgen, oder!?

Inwieweit dürfen da überhaupt Arbeitszeugnisse bzgl. solcher "Skills" von ehemaligen Arbeitgebern herangezogen werden? Arbeitszeugnisse können ja nun sehr unterschiedlich verfasst und ausgelegt werden, da es ja auch in der Bewertung Unterschiede gibt (Personaler A bewertet Zeugnis A als mind. gut, Personaler B als durchschnittlich).

Dankeschön.

GLG

Fachliche Eignung oder soziale Eignung oder Softskills?

garda, Berlin, Thursday, 28.01.2021, 07:52 (vor 1184 Tagen) @ kraemerchen

Arbeitszeugnisse können ja nun sehr unterschiedlich verfasst und ausgelegt werden, da es ja auch in der Bewertung Unterschiede gibt (Personaler A bewertet Zeugnis A als mind. gut, Personaler B als durchschnittlich).

Hallo,

die richtige Antwort hast du dir schon selbst gegeben: Skills sind keine harten Anforderungen, sondern "das hätte man gerne". Ob ein Bewerber die nun hat oder nicht beantworten die Zeugnisse nicht. Die können auch von persönlicher Abneigung beeinflusst sein. Genau um das festzustellen ist ein Bewerbungsgespräch da.

Harte Anforderungen sind unabdingbare Kenntnisse (z. B. englisch fließend in Wort und Schrift bei intensivem Auslandskontakt) oder ein erforderlicher Berufsabschluss (rechtlich: Approbation als Arzt, tatsächlich: kaufmännische Ausbildung plus Fachweiterbildung bei einem Bilanzbuchhalter).

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Fachliche Eignung oder soziale Eignung oder Softskills?

kraemerchen, Frankfurt, Wednesday, 17.02.2021, 15:14 (vor 1164 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

vielen Dank für Deine Antwort und verzeih, dass ich erst jetzt antworte. Mich hatte die Grippe gepackt.

Also gehören Sozialkompetenzen nicht zu außerfachlichen Kompetenzen s. Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 11.08.2016 – 8 AZR 375/15 Rn 35 und 37?

Oder was sind außerfachliche Kompetenzen?

Gibt es denn vielleicht sogar ein Urteil, aus dem hervorgeht, dass Arbeitszeugnisse eben nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden dürfen, sondern max. Zweifel auslösen können, s. dasselbe Urteil Rn 36?!

LG

Fachliche Eignung oder soziale Eignung oder Softskills?

garda, Berlin, Thursday, 18.02.2021, 13:19 (vor 1163 Tagen) @ kraemerchen

Hallo Kraemerchen,

du und deine Urteile. Urteile sind Hinweise aber nicht durchweg harte Kriterien.

Ich markiere dir das mal in dem Ausschreibungstext:

Rot bedeutet harte, direkt nachprüfbare Kriterien die erfüllt sein müssen. Sie hat er oder eben nicht.
Hier wird es schon schwierig, denn was ist genau langjährig und wie sollen "fundierte und sichere" nachgewiesen werden?
Hier ist man auf Zeugnisse bzw. Referenzen angewiesen aber auch das Vorstellungsgespräch kann hier weiterhelfen,
Hier kann eher das Vorstellungsgespräch Klärung bringen.

Wir erwarten: Dipl.-Ing. (FH) oder staatl. gepr. Techniker/in oder Meister/in im Gewerk Heizungs- / Sanitär- / Elektrotechnik oder vergleichbare Qualifikation; langjährige Berufs- und Führungserfahrung; fundierte Kenntnis und sichere Anwendung der einschlägigen Regelwerke, insbes. der BetrSichV, UVV, MLAR, HausPrüfVO, HBO, VOB, VOL; Führungs- und Organisationskompetenz; Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit; soziale Kompetenz; Durchsetzungsvermögen; Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft; selbstständiges Arbeiten; gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit; gute Kenntnisse der MS-Office-Programme;

Der Rest kann aus dem Anschreiben oder ggf. erst beim Gespräch geklärt werden.

Bereitschaft zum gelegentlichen Dienst an Wochenenden und in den Abend- und Nachtstunden; Bereitschaft zur Weiterbildung; interkulturelle Kompetenz.

Du siehst, es ist nicht halb so einfach wie sich das manche Leute machen. Es kommt auf den jeweiligen Wortlaut und den Zusammenhang an. Deswegen führen Urteile auch nicht immer zum Ziel und bringen auch nicht immer Klarheit.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Fachliche Eignung oder soziale Eignung oder Softskills?

kraemerchen, Frankfurt, Sunday, 21.02.2021, 07:39 (vor 1160 Tagen) @ garda

Guten Morgen Michael,

ja, ich und meine Urteile. ;-)

Ich hangel mich zu gerne, ich weiß, an diesen entlang. Ich weiß nicht, ob es manchmal besser wäre, auch Präzedenzfälle haben zu können.

Aber ich verstehe, was du meinst.

Danke Dir.

LG

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