Diskriminierung durch Einladung? (AGG)

kraemerchen, Frankfurt, Monday, 08.02.2021, 23:03 (vor 1172 Tagen)

Hallo,

kann man jemanden dadurch diskrminieren, weil man ihn eingeladen hat? Schwerbehinderte Bewerberin offensichtlich nicht ungeeignet wird eingeladen und das Gespräch wird seitens des Arbeitgebers so lustlos geführt, keine relevanten Fragen gestellt ..., dass sich die Bewerberin für dumm verkauft wird und sich so irgendwie diskriminiert fühlt.

Unabhängig von irgendwelchen evtl. Entschädigungen, aber gibt es solche Fälle? Mich würde da mal interessieren, wie diese gewesen sind. Besonders was die Gründe gewesen sind.

Bin sehr gespannt.

Danke.

LG

Diskriminierung durch Einladung?

garda, Berlin, Wednesday, 10.02.2021, 08:35 (vor 1171 Tagen) @ kraemerchen

Hallo,

eine Einladung kann nicht diskriminieren, wohl aber das Verhalten danach.

Lustlosigkeit ist leider meist schwer zu belegen und noch schwerer gerichtsfest zu machen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Diskriminierung durch Einladung?

garda, Berlin, Wednesday, 10.02.2021, 10:46 (vor 1171 Tagen) @ kraemerchen

Okay wer so extrem dämlich ist, der muss durch Gerichte auf den Pfad der Tugend zurückgeführt werden.

Ich meinte was fast nicht belegbar ist: das lustlos geführte Auswahlgespräch bei dem sofort klar ist, die wollen mich nicht.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Diskriminierung durch Einladung?

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 13.02.2021, 13:30 (vor 1168 Tagen) @ garda

Hallo,

wenn das Bewerbungsverfahren nicht fair und diskriminierungsfrei war, ist es Aufgabe der SBV, dies zu dokumentieren und zur Sprache zu bringen - sowohl ggü. dem AG als auch dem BR, der dadurch evtl. einen Ablehnungsgrund hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

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