Anzahl der Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag (Wahlen)

hajue, NRW, Thursday, 03.08.2006, 15:36 (vor 6486 Tagen)

Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich möchte bei der nächsten Wahl als stellvertretendes Mitglied kandidieren. Die Wahlordnung besagt, dass mein Wahlvorschlag von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss. So weit, so gut. Bei z.B. 380 Wahlberechtigten benötige ich 19 und bei 400 Wählern 20 Unterschriften. Wie sieht es aber aus, wenn es z.B. 385 oder 391 usw. Wähler gibt>
Vielen Dank für die Hilfe
Hajue

Anzahl der Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag

Wolfgang H., Friday, 04.08.2006, 09:22 (vor 6485 Tagen) @ hajue

Guten Morgen hajue,

ich gehe da pragmatisch vor: Einfach aufrunden und eine Unterschrift mehr sammeln. ;-)

Anzahl der Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 14.08.2006, 08:46 (vor 6475 Tagen) @ hajue

Hallo Hajue,
ob du (wie in deinem Fall geschildert) 19 oder 20 Unterschriften benötigst, sagt dir der Wahlvorstand.
Dieser hat im Wahlauschreiben einen Passus aufzunehmen, der lautet:
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens __________________ Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Somit wird dir die Anzahl klar vorgegeben.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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