Vor-/Nachteile Einindung Betriebsarzt (Umgang mit Arbeitgeber)

Agora, Sunday, 11.04.2021, 21:02 (vor 1111 Tagen)

Hallo ins Forum,

folgender Fall: AN war in den letzten Monaten > als sechs Wochen erkrankt, nach eigener Aussage hauptsächlich wegen der Arbeitssituation, die ihn beeinträchtigt. Er ist deshalb regelmäßig in ärztlich-therapeutischer Behandlung und arbeitet derzeit wieder.

AG hat in den letzten Wochen versucht Druck auf den AN auszuüben, wodurch sich der AN noch mehr beeinträchtigt gefühlt hat. AN hat dann als Notreaktion den Integrationsfachdienst eingeschaltet, da es keine SBV und keinen Betriebsrat gibt. In diesem Zuge ist dem AG aufgefallen, dass er eigentlich einen Inklusionsbeauftragten bestellen müsste, was er dann in einer Hauruckaktion auch gemacht hat.

Zusammen mit dem IFD und dem "neuen" Inklusionsbeauftragten (selbst kein Schwerbehinderter), gab es dann ein gemeinsames Gespräch. Der Inklusionsbeauftragte wollte in diesem Rahmen Details zur Erkrankung wissen, der AN hat hierzu aber keine Auskunft gegeben.

Der AN wurde nun zum Betriebsarzt "vorgeladen". Welches Verhalten ist hier ratsam, wenn die Zeichen mittelfristig ohnehin auf Trennung herauslaufen? Vorschläge seitens des AN auf Versetzung in eine andere Abteilung wurden vom AG schon abgelehnt, sodass nicht zu erwarten ist, dass sich die Arbeitssituation verbessert.

BEM gab es bisher keines, zumindest waren die vorgenannten Gespräche nicht als solche bezeichnet.

Vor-/Nachteile Einindung Betriebsarzt

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 12.04.2021, 09:39 (vor 1110 Tagen) @ Agora

Moin Moin Agora,

in welcher Funktion schreibst Du hier? Dies wird aus Deinem Profil nicht klar.
Gibt es in dem Konzern / Gesamtbetrieb eine übergeordnete Schwerbehindertenvertretung? Diese könnte beratend tätig werden, wenn keine SBV vorhanden ist.

Betriebsarzt kann Sinn machen: Wenn dieser auch sieht, dass hier ein Arbeitsplatzwechsel angezeigt ist, um die Arbeitsfähigkeit des Kollegen zu erhalten, untermauert dass dessen Rechtsansprüche nach $ 164,4 SGB IX. Sollte dieser aber auf Arbeitgeberlinie liegen, ist dieses auch fraglich.

Hat der Kollege aufgrund seiner Erkrankungen schon mal eine medizinische Rehabilitation gemacht? We wurde sich dort bezüglich Versetzung in der sozialmedizinischen Epikrise geäußert?

Wenn diese schon in letzter Zeit gelaufen ist und hier auch die Versetzung als notwendig erachtet wurde, dann bitte mit zum Betriebsarzt nehmen. Ansonsten ggf. einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen, wenn dies bei seinen Gesundheitsstörungen sinnvoll und möglich ist.

Dies mal als erste Tipps ohne die Situation genau zu kennen.

Liebe Grüße

Hendrik

Vor-/Nachteile Einindung Betriebsarzt

Agora, Monday, 12.04.2021, 12:00 (vor 1110 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

ich schreibe hier als normaler Kollege. Kann schon sein, dass ich hier nicht hundertprozentig korrekt bin, da es keien SBV gibt, auch nicht in einem übergeordneten Unternehmen.

Medizinische Reha ist beantragt, allerdings gibt es noch keine Rückmeldung/Bewilligung. Es würde also deiner Meinung nach erstmal Sinn machen, das Ergebnis der Reha abzuwarten und dort mögliche Lösungswege zu erarbeiten? Das könnte man dem Betriebsarzt und dem Arbeitgeber ja schon mal mitteilen.

Viele Grüße

Vor-/Nachteile Einindung Betriebsarzt

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 13.04.2021, 11:06 (vor 1109 Tagen) @ Agora

Moin Moin Agora,

ich würde dem Betriebsarzt mitteilen, dass eine medizinische Rehabilitation beantragt ist und dies mit der Frage verknüpfen, ob ein Termin beim Betriebsarzt nicht nach einer Reha mehr Sinn macht.

Dann hat Dein Kollege nicht den schwarzen Peter, weil er nicht mitwirkt ..... sondern der Betriebsarzt hat dieses entschieden !

Liebe Grüße

Hendrik

Vor-/Nachteile Einindung Betriebsarzt

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 13.04.2021, 11:26 (vor 1109 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

auch ein Betriebsarzt unterliegt uneingeschränkt der ärztlichen Schweigepflicht und gibt lediglich Empfehlungen zum Arbeitseinsatz ab.

--
&Tschüß

Wolfgang

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