Beteiligung SBV (Allgemeines)

Tane, Wednesday, 21.04.2021, 10:28 (vor 1113 Tagen)

Moin an Alle,

bei uns im Personalwesen herrscht "frischer Wind".
Neuerdings bekomme ich Infos, dass schwerbehinderte Bewerber die Teilnahme der SBV (bei Bewerbungsgesprächen) nicht wünschen. (Vorab keine Info an die SBV, dass neuerdings so verfahren wird) Ich war ein wenig irritiert darüber, habe recherchiert und heraus gefunden, dass im Einladungsschreiben die Frage gestellt wird, ob die Teilnahme der SBV gewünscht sei.
Bisher (immerhin seit 14 Jahren! ) wurde immer am Anfang der Gespräche in der Vorstellung dargelegt, warum ich als SBV teilnehme. Es wurde dann die Frage gestellt, ob es für den schwerbehinderten Bewerber ok ist, oder ob er es ablehnen möchte.
Meine Frage nun: wie wird das in anderen Betrieben gehandhabt? Wird bei euch auch in den Einladungsschreiben nach dem Teilnahmewunsch gefragt?

Ich wäre dankbar über eure Antworten...

Viele Grüße und herzlichen Dank
Tane

Beteiligung SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 21.04.2021, 12:11 (vor 1112 Tagen) @ Tane

Hallo,

ein Standardhinweis im Anschreiben dürfte rechtswidrig sein, Du solltest die Entfernung verlangen - ggfs. auch gerichtlich durchsetzen. Auch die ausdrückliche Frage zu Beginn des Bewerbergesprächs ist tendenziell rechtswidrig.
Die einschlägige Kommentierung ist sich ziemlich einig, daß eine derartige Ablehnung nicht "herausgefordert" werden darf, sondern eine solche Ablehnung nur vom Bewerber/von der Bewerberin direkt und unbeeinflußt geäußert werden kann.

In unserem Betrieb wird bei Bewerbergesprächen nur die Teilnehmer vorgestellt - bei der SBV mit einem kurzen Hinweis auf schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber*innen - mehr nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beteiligung SBV

Tane, Wednesday, 21.04.2021, 13:14 (vor 1112 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

danke für deine Antwort.
ich vergaß zu erwähnen, dass vor meiner Amtszeit im Gespräch erfragt wurde, ob die Teilnahme ok, oder ob nicht.
Das habe ich dann unterbunden.
Ich möchte dieses erneute Vorgehen unterbinden, vorab einfach mal ein paar meinugen dazu einholen.
Gibt es irgendwo einen Kommentar o.ä., der besagt, dass evtl eine Rechtswidrigkeit vorliegt?

Vielen Dank schon mal im Voraus, liebe Grüße

Tane

Beteiligung SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 21.04.2021, 13:54 (vor 1112 Tagen) @ Tane

Hallo,

eine Bestätigung solltest Du in allen einschlägigen Kommentaren finden. Da ich gerade im Homeoffice bin, kann ich zwar nicht mit einer konkreten Stelle dienen, aber Düwell schreibt das im LPK-SGB IX zu § 164 Abs. 1 SGB IX sinngemäß so wie von mir beschrieben.

--
&Tschüß

Wolfgang

Danke schön, ich suche mal im Netz...Beteiligung SBV

Tane, Wednesday, 21.04.2021, 14:00 (vor 1112 Tagen) @ albarracin

- kein Text -

Beteiligung SBV

Tane, Wednesday, 21.04.2021, 14:01 (vor 1112 Tagen) @ albarracin

Falsche Taste gedrückt... :-)
Ich suche mich mal durch. Vielen Dank für die Antwort

Viele grüße

Tane

Suggestive Befragungen der Bewerber zur SBV-Beteiligung

Cebulon, Wednesday, 21.04.2021, 14:01 (vor 1112 Tagen) @ Tane

Gibt es irgendwo einen Kommentar o.ä., der besagt, dass evtl eine Rechtswidrigkeit vorliegt?

Hallo, in SGB IX-Standardliteratur etwa von Prof. Düwell oder Prof. Knittel ist das schon seit Jahren ausführlich kommentiert, dass und warum eine derartige suggestive Befragung generell verboten ist.

Es wurde dann die Frage gestellt, ob es für den schwerbehinderten Bewerber ok ist, oder ob er es ablehnen möchte.

Klar unzulässige Befragung! Zulässig allenfalls neutraler Hinweis auf Ablehnungsrecht nach § 164 Abs. 1 letzter Satz SGB IX – aber nicht Befragung!

dass im Einladungsschreiben die Frage gestellt wird, ob die Teilnahme der SBV gewünscht sei.

Klar unzulässiges Einladungsformular, da mit dreister suggestiver Frage. Ziemlich plumper durchsichtiger Versuch, das SGB IX zu umgehen. Daher dem verantwortlichen Personaler auf die Finger klopfen wegen Rechtsbruch hinter dem Rücken der SBV.

Gruß,
Cebulon

Suggestive Befragungen der Bewerber zur SBV-Beteiligung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 22.04.2021, 10:25 (vor 1112 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

auch das hier

Zulässig allenfalls neutraler Hinweis auf Ablehnungsrecht nach § 164 Abs. 1 letzter Satz SGB IX – aber nicht Befragung!

halte ich bereits für problematisch, da bereits ein solcher Hinweis ggü. einem Bewerber suggestive Wirkung haben kann.

@tane: Habe jetzt die konkrete Fundstelle in Bezug auf die Ablehnung der beteiligung durch die SBV, Düwell in LPK-SGB IX, § 164 Rn 152:
"Die Initiative muß vom Betroffenen ausgehen und ausdrücklich als Ablehnung formuliert sein."

--
&Tschüß

Wolfgang

Suggestive Befragungen der Bewerber zur SBV-Beteiligung

Cebulon, Thursday, 22.04.2021, 10:41 (vor 1112 Tagen) @ albarracin

halte ich bereits für problematisch, da bereits ein solcher Hinweis ggü. einem Bewerber suggestive Wirkung haben kann.

Hallo, kenne keine Fachliteratur für die Ansicht, dass bloßer neutraler „Gesetzeshinweis“ auf § 164 Absatz 1 Satz 10 SGB IX unzulässig sei. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden, da reine Info.

Gruß,
Cebulon

Beteiligung SBV

Tane, Monday, 10.05.2021, 12:50 (vor 1093 Tagen) @ Tane

Hallo an Alle,
erst einmal ganz herzlichen Dank für eure Antworten. Ich möchte euch kurz erzählen, wie es mit der Personalstelle weiterging....
Vorab muss ich mich korrigieren. Ich habe nicht vor den Bewerbungsgesprächen gefragt, ob oder ob nicht die Beteiligung gewünscht ist. Das habe ich sehr missverständlich ausgedrückt.

Also, ich habe nach all euren Antworten recherchiert und Kommentierungen gefunden, die ich sowohl dem Personalwesen als auch der Geschäftsführung mitgeteilt habe. Ab sofort wird diese Frage im Einladungsschreiben nicht mehr gestellt.

Danke euch!!!!

Viele Grüße

Tane

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