personenbedingte Kündigung mit 67 (Kündigung)

Sven Posselt, Tuesday, 15.08.2006, 07:52 (vor 6475 Tagen)

Einen wunderschönen Guten Morgen in die Runde,

ich werde jetzt einfach gleich zur Sache kommen.

Wir haben eine Schwerbehinderte Arbeitnehmerin im Außendienst mit einem Gdb von 50 und ist im Jahr 1939 geboren. Das Jahr ist kein Schreibfehler, die gute Frau ist 67 Jahre und arbeitet noch. Ich muß noch dazu sagen, dass sie einen Arbeitsvertrag hat, wo sie bis an ihr Lebensende arbeiten gehen kann.

In dem Antrag zur Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt hat man die Statistik so aufgebaut, dass sie halt "schlecht" arbeitet. Bei einer anderen Betrachtungsweise würde sie im Mittelfeld liegen.

Das Einzige was aus meiner Sicht korrekt dargestellt wird, sind die PC-Probleme.

Die gute Frau bezieht seit mehreren Jahren die volle Rente und hat noch über 30 Jahre in eine sogenannte Altersvorsorge einbezahlt, wo sie auch noch Rente erhält. Dies Alles bekommt sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt.

Die Firma möchte sie nun in den Ruhestand schicken, was sie aber abgelehnt hat. Nach Aussage vom Vorgesetzen und der Personalabteilung wurden ihr mehrere Angebote unterbreitet, die sie abgelehnt hat. Die gute Frau äußert auch nicht ihre Vorstellungen bezüglich einer Abfindung, Beratervertrag oder Ähnliches.

Als letzte Möglichkeit sieht die Firma halt nur eine personenbedingte Kündigung. Die Firma erfüllt nicht die 5% Quote.

Auch möchte die Firma jüngeren Menschen einen Arbeitsplatz anbieten, es gibt soviele Arbeitslose in Deutschland.

Nun liegt ein Schreiben vom LWV bei mir auf dem Tisch. Keine Ahnung was ich da rein schreiben soll.

Meine persönliche Meinung ist, dem Antrag der Firma zuzustimmen, was ja aber auf der anderen Seite im Widerspruch mit meiner eigentlichen Aufgabe steht "Arbeitsplätze erhalten".

Ich würde mich über ein paar hilfreiche Tipps sehr freuen und verbleibe
mit fruendlichem Gruß
Sven:-)

personenbedingte Kündigung mit 67

Wolfgang H., Tuesday, 15.08.2006, 12:22 (vor 6474 Tagen) @ Sven Posselt

Hallo Sven,

ich würde mich an dem Alter nicht stören. Irgendwelche Gründe hat die Dame ja. Ob es eine Kündigung wg. der Behinderung ist, musst Du vor Ort entscheiden.

personenbedingte Kündigung mit 67

Sven Posselt, Tuesday, 15.08.2006, 15:31 (vor 6474 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang,

zur Info:
Die Kündigung erfolgt nicht aufgrund der Behinderung.
Die Firma ist der Meinung das die Dame nicht mehr den aktuellen sogenannten Anforderungen einer Außendienstmitarbeiterin entspricht und möchte diese Stelle einer Jüngeren oder einem Jüngeren anbieten.
Dies kann ich auch Verstehen.

Hat den jemand schon eine Erfahrung gemacht, wie in so einem Fall das Integrationsamt entscheidet>

Gruß und Danke erst einmal für die Info
Sven

personenbedingte Kündigung mit 67

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 15.08.2006, 17:03 (vor 6474 Tagen) @ Sven Posselt

Rede doch einfach mal im Vorfeld mit mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Integrationsamtes.
Schildere dem doch das gleiche wie hier, also aus deiner Sicht und frage einfach, wie die rechtliche Lage ist oder was die meinen.

Sollte es zu einem Kündigungsverfahren kommen, sitzt du als SBV, sofern du das bist, mit am Tisch und musst auch eine Stellungnahme abgeben.

Ich kenne alle Sachbearbeiter des Integrationsamtes persönlich, die für uns zuständig sind. Auch rufe ich dort einfach mal an, wenn ich eine Frage habe.
Ebenso rufen die mich auch mal an:-)

Grüße
Jürgen

Gute Frau: Kündigung mit 67

Wolfgang E., Wednesday, 23.08.2006, 12:06 (vor 6466 Tagen) @ Sven Posselt

» Wir haben eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin im Außendienst mit einem Gdb von 50. Die gute Frau ist 67 Jahre und arbeitet noch. Sie hat einen Arbeitsvertrag, wo sie bis an ihr Lebensende arbeiten kann. Den Antrag zur Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt hat man so aufgebaut, dass sie halt "schlecht" arbeite. Bei einer anderen Betrachtungsweise würde sie im Mittelfeld liegen.

» Die Firma möchte sie nun in den Ruhestand schicken, was sie aber abgelehnt hat. Nach Aussage vom Vorgesetzen und der Personalabteilung wurden ihr mehrere Angebote unterbreitet, die sie abgelehnt hat. Die Frau äußert auch nicht ihre Vorstellungen bezüglich einer Abfindung, Beratervertrag oder Ähnliches.

» Als letzte Möglichkeit sieht die Firma halt nur eine personenbedingte Kündigung. Die Firma erfüllt nicht die 5% Quote. Nun liegt ein Schreiben des Landeswohlfahrtsverbandes bei mir auf dem Tisch. Keine Ahnung was ich da rein schreiben soll. Ich würde mich über ein paar hilfreiche Tipps sehr freuen...

Der erste Reichskanzler von Bismarck, der erste Bundeskanzler Adenauer sowie der Ministerpräsident FJS übten ihre Ämter mit weit über 70 Jahren aus, mein Onkel war noch mit 80 Jahren erfolgreicher Außendienstler einer Versicherung, und der über 100-jährige Schauspieler Heesters tritt noch heute aktiv auf. Die viel jüngeren Nachfolger von Bismarck und Adenauer waren nicht unbedingt erfolgreicher...

Und das "druckfrische" Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14.08.2006 verbietet ausdrücklich Altersdiskriminierung, worauf die SBV in Ihrer Stellungnahme unbedingt eingehen sollte.

... und mit 66 Jahren, ist noch lange nicht Schluss, und schon gar nicht bei Frauen. Nach der Rechtsprechung müssen behinderte wie nichtbehinderte Beschäftigte keine Höchstleistungen im Beruf erbringen, sondern eine Leistung von "mittlerer Art und Güte" (vgl. § 243 Abs. 1 BGB).

Wenn die Mitarbeiterin Leistungen "im Mittelfeld" erbringt, gibt es überhaupt keinen Grund für eine SBV, die ihr Amt ernst nimmt, der Kündigung zuzustimmen, zumal dann, wenn die Mitarbeiterin in der Lage ist, ihr KFZ bei den Außendiensteinsätzen selbst zu führen. Dass sich die Firma wohl von einer jugendlichen Außendienstlerin ohne Falten mehr Umsatz ihrer Pharmaprodukte verspricht als von einer älteren Mitarbeiterin mit Berufserfahrung, spielt rechtlich keine Rolle!

Weiterführende Infos zu einer fundierten SBV-Stellungnahme unter
www.altersdiskriminierung.de
www.goldenefalte.de
www.zeit.de

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