Teilnahme der Vertrauensperson im Küchenausschuss (Allgemeines)

falkemartin, Wednesday, 12.05.2021, 08:30 (vor 1080 Tagen)

Ich bemühe mich als Vertrauensperson bei der Teilnahme im Küchenausschuss. Wenn der Örtliche Personalrat sich mit einer Delegation der Bank trifft, bei uns -Küchenausschuss- genannt, wäre ich doch als Vertrauensperson auch einzuladen? In meiner Denke zeichnet sich ein Zusammenhang dahingehend ab, dass sich auch gleichgestellte und schwerbehinderte Menschen an der Nahrungsaufnahme beteiligen und diese mitunter Besonderheiten "mitbringen", die ggf. lösungsorientiert angesprochen werden sollten. Sofern meine Denke hier Zustimmung erfährt, in welchem § des SGB findet sich dazu ein nachweis, auf den ich mich beziehen könnte? Ich habe immer wieder Herausforderungen mit der Beteiligung, was bis zur Ausgrenzung geht. Für eine Reaktion wäre ich sehr dankbar. Mit den besten Wünschen für den Tag, Grüße aus Frankfurt

Teilnahme der Vertrauensperson im Küchenausschuss

Hanna46, Wednesday, 12.05.2021, 10:20 (vor 1080 Tagen) @ falkemartin

nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IXist die SBV in allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte/Gleichgestellte Mitarbeiter betreffen und betreffen könnten, zu beteiligen
LG Hanna

Teilnahme der Vertrauensperson im Küchenausschuss

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 12.05.2021, 10:22 (vor 1080 Tagen) @ Hanna46

Hallo,

Dein Stand ist seit mehreren Jahren veraltet. Die Rechtsgrundlage ist nunmehr § 178 Abs. 4 SGB IX

@falkemartin: Was hat es mit diesem ominösen "Küchenausschuß" auf sich, welche Funktion hat dieser Ausschuß und was hat das mit einer örtlichen Bank zu tun.
Genaue und vollständige Angaben zum Sachverhalt erleichtern die Antwort ungemein.

--
&Tschüß

Wolfgang

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