Zeit zwischen Örtlicher - und Gesamtwahl (Wahlen)

Renate, Monday, 21.08.2006, 10:03 (vor 6469 Tagen)

Hallo an alle, vielleicht wisst ihr die Antwort.

Seit letzter Woche versuche ich anhand von Büchern rauszufinden, wann nach der Örtlichen Vertretung die Gesamtschwerbehindertenvertretung gewählt werden kann.

Wer kann mir das sagen>

Danke und viele Grüße Renate

Zeit zwischen Örtlicher - und Gesamtwahl

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 21.08.2006, 11:01 (vor 6469 Tagen) @ Renate

Auch für die Wahl der Gesamt-SBV gibt es einen gesetzlichen Wahltermin:

Gesamt- und Bezirks-SBV: 01.12.-31.01.

Konzern- und Haupt-SBV: 01.02.-31.03.

zu finden in der Wahlbroschüre des KVJS Seite 33

Grüßle
Jürgen

Zeit zwischen Örtlicher - und Gesamtwahl

Renate, Monday, 21.08.2006, 11:45 (vor 6469 Tagen) @ Sozialportal

Danke für die Antwort. Trotzdem verstehe ich es nicht. Laut Gesetz muss die Schwerbehindertenvertretung 2006 im Oktober / November wählen. Das ist mir nun mal klar.

Warum die Gesamtschwerbehindertenvertretung erst Dezember 2006/Januar 2007 und dann erst die Hauptschwerbehindertenvertretung Februar 2007/März 2007>

Nach meinem Verständnis wäre dann die Gesamtschwerbehindertenvertretung ab Dezember 2006 ohne einen Vertreter> Ist man da überhaupt an Zeiten gebunden, wann die Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung laufen kann>

Gruß Renate

Zeit zwischen Örtlicher - und Gesamtwahl

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 21.08.2006, 13:21 (vor 6468 Tagen) @ Renate

» Danke für die Antwort. Trotzdem verstehe ich es nicht. Laut Gesetz muss die
» Schwerbehindertenvertretung 2006 im Oktober / November wählen. Das ist mir
» nun mal klar.
»
» Warum die Gesamtschwerbehindertenvertretung erst Dezember 2006/Januar 2007
-weil die Gesamt-SBV oder die Bezirks-SBV von den im Okt/Nov. gewählen Vertrauenspersonen gewählt wird.-

» und dann erst die Hauptschwerbehindertenvertretung Februar 2007/März 2007>
-die KonzernSBV wird von den gewählten Gesamt-SBVen gewählt.
Die Haupt-SBV wird von den Vertrauenspersonen der obersten Dienstbehörde sowie die Bezirksvertrauenspersonen des Geschäftsbereichs der obersten Dienstbehörde.
»
» Nach meinem Verständnis wäre dann die Gesamtschwerbehindertenvertretung ab
» Dezember 2006 ohne einen Vertreter>
-Die Amtszeit endet nicht mit der Wahl der örtlichen SB-Vertrauensperson, sondern erst mit der Wahl der Gesamt-Vertrauensperson, spätestens jedoch am 31.01.07.
Die Gesamtvertrauensperson ist es also weiterhin bis zum Wahltermin, auch wenn sie als örtliche SBV nicht mehr gewählt wurde.


Grüßle
Jürgen

Zeit zwischen Örtlicher - und Gesamtwahl

Renate, Monday, 21.08.2006, 13:50 (vor 6468 Tagen) @ Sozialportal

Man ist das alles kompliziert. Wisst ihr was, ich bin Gesamtvertrauensperson meiner Dienststelle und lasse im Oktober auf örtlicher Ebende (2 Nebenstellen) wählen.

Bei der einen Nebenstelle wird eigenständig gewählt und dann treffen sich die 3 gewählten örtlichen Schwerbehindertenbeauftrage und wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Die Hauptschwerbehindertenvertretung wird dann auf Direktionsebene im Januar 2007 gewählt. Ich lass mal alles auf mich zukommen. Man kann nur dazu lernen.

Danke und viele Grüße

Renate

RSS-Feed dieser Diskussion