Heranziehung zum Wochenenddienst (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Thursday, 02.12.2021, 10:28 (vor 876 Tagen)

Guten Morgen,

eine Kollegin (Gleichgestellt und öffentlicher Dienst) hat auf Grund ihres Gesundheitszustandes ihre Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Befristungsgesetz) reduziert. Auf Grund fachärztlicher Atteste hat der Betriebsarzt die dringende Empfehlung ausgesprochen die Kollegin nicht zusätzlich zu ihrer reduzierten Wochenarbeitszeit zum Wochenenddienst heranzuziehen.

Unser AG möchte aber die Wochenenddienste massiv erhöhen und ist nicht einverstanden, dass die Kollegin keine Wochenenddienste macht.

Zusätzliche WE-Dienste würden aber dem Sinn und Zweck ihrer Arbeitszeitreduzierung aus gesundheitlichen Gründen entgegenwirken und die gesundheitliche Stabilität gefährden.

Habt ihr einen Tipp wie sie die Wocheneddienste nicht leisten muss?

Beste Grüße

Norbert

Heranziehung zum Wochenenddienst

bifavi, Hessen, Thursday, 02.12.2021, 11:22 (vor 876 Tagen) @ lunos1961

Guten Morgen Lunos,

eine Kollegin (Gleichgestellt und öffentlicher Dienst) hat auf Grund ihres Gesundheitszustandes ihre Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Befristungsgesetz) reduziert.

Hat die Kollegin bei der Antragstellung der Teilzeit dem AG auch mitgeteilt wie sie sich die Verteilung der Arbeitszeiten vorstellt?
Wird leider oft vergessen.

Auf Grund fachärztlicher Atteste hat der Betriebsarzt die dringende Empfehlung ausgesprochen die Kollegin nicht zusätzlich zu ihrer reduzierten Wochenarbeitszeit zum Wochenenddienst heranzuziehen.
Unser AG möchte aber die Wochenenddienste massiv erhöhen und ist nicht einverstanden, dass die Kollegin keine Wochenenddienste macht.

Eine Schwerbehinderung befreit nicht von Wochenendarbeit.
Ich gehe am davon aus das in eurem Betrieb an 7 Tage die Woche gearbeitet wird.
Hier hätte meiner Ansicht nach die Empfehlung lauten sollen: Mitarbeiter xxxx darf maximal 5 Tage am Stück eingesezt werden. Hiernach haben 2 Tage ohne Arbeitsverpflichtung zu erfolgen.

Zusätzliche WE-Dienste würden aber dem Sinn und Zweck ihrer Arbeitszeitreduzierung aus gesundheitlichen Gründen entgegenwirken und die gesundheitliche Stabilität gefährden.

Wenn es nur um die Erholung geht, das kann man auch an normalen Arbeitstagen.
Soll jetzt aber nicht AG freundlich klingen, in manchen Betrieben (z.B.Pflegeinrichtungen) ist es unabdingbar das auch am Wochenende gearbeitet wird.
Und aus Erfahrung weiß ich, das einige aus unserem Personkreis der Ansicht sind, sie brauchen nicht mehr am Wochenende oder in der Nacht zu arbeiten sowie der Status der Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Diesen Zahn muss ich den Kollegen dann ziehen.

LG
Bifavi

Heranziehung zum Wochenenddienst

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 03.12.2021, 13:44 (vor 875 Tagen) @ bifavi

Moin Moin Lumos,

wenn der Betriebsarzt drinegnd davon abrät, sie am Wochehende einzusetzen, dann gilt für mich § 164,4 SGB IX, nach der sie ein Recht auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit und -organisation hat, soweit es dem arbeitgeber zumutbar ist.

Liebe Grüße

Hendrik

Heranziehung zum Wochenenddienst

Luculus, Saturday, 04.12.2021, 20:25 (vor 874 Tagen) @ lunos1961

Kleine Nachfrage, was bedeutet denn zusätzliche Dienste? Heist das sie hat reduziert auf z.B. 30 h muss nun aber doch 40 h arbeiten weil sie am Wochenende arbeitet?

Heranziehung zum Wochenenddienst

lunos1961, Fürth, Thursday, 16.12.2021, 09:07 (vor 862 Tagen) @ Luculus

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ja, wöchentliche Stundenreduzierung aus gesundheitlichen Gründen in der 5-Tage Woche!
Aber trotzdem im voraus geplante Wochenenddienste fürs ganze Jahr auf Überstundenbasis. (Zeit ansparen für zB. Fortbildungen)

Aus meiner Sicht widerspricht das dem Sinn der Arbeitszeitreduzierung aus gesundheitlichen Gründen.

Heranziehung zum Wochenenddienst

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 16.12.2021, 11:59 (vor 862 Tagen) @ lunos1961

Hallo lunos,

das ist ein "klassischer" Fall von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis iSd § 167 Abs. 1 SGB IX.

Als SBV würde ich den AG umgehend aufffordern, ein Präventionsverfahren einzuleiten.

Und wieso müßt Ihr "Stunden ansammeln" für Fortbildungsveranstaltungen? Wenn der AG die Fortbildung verlangt, hat das in der bezahlten Arbeitszeit stattzufinden.

--
&Tschüß

Wolfgang

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