Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) ) (Allgemeines)

Karin73, Schleswig-Holstein, Monday, 06.12.2021, 13:06 (vor 872 Tagen)

Hallo zusammen,
Meine Dienststelle (öffentlicher Arbeitgeber) hat die Betriebsbedingungen in der Kita verändert.Auf Grund von Personalmangel wurde eine Sondergenehmigung beim Kreis erwirkt das der Personalschlüssel entgegen des Kita-Gesetz SH von 2,0 auf 1,5 reduziert wurde.
Ich habe von all dem nichts gewusst und habe erst zufällig auf privaten Wege davon erfahren.Der PR wusste es auch nicht.
Ich habe die entsprechende Fachdienstleitung sowie Fachbereichsleitung auf den 178 (2) schriftlich hingewiesen.
Leider erhalte ich keine Antwort.Ich werde einfach ignoriert, der PR ebenfalls.
Was für Möglichkeiten habe ich jetzt noch.?Bzw. Was wären meine nächsten Schritte?
Viele Grüße Karin

Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) )

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.12.2021, 13:25 (vor 872 Tagen) @ Karin73

Moin Moin Karin,

zunächst einmal die Frage, sind in Eurer Kita Schwerbehinderte beschäftigt?
Wenn Nein, kannst du nichts machen, wenn ja, kommt es darauf an.

Mich wundert, dass ein Landesgesetz vom Kreis unterlaufen werden kann, da aus meinem Rechtsverständnis das höherrangige Rechtsgut Vorrang hat und niederrangiges dieses nicht verschlechtern kann. Man kann ja auch nicht einfach einen Arbeitsvertrag abschließen mit weniger Urlaub als im Bundesurlaubsgesetz vorgesehen ist.

1. Wenn Schwerbehinderte dabei sind, die Erörterung nach § 178,2 SGB IX einfordern.
2. falls Du im Landesdienst beschäftigt bist, die Schwerbehindertenrichtlinien aus Hedwig Holzbein nach Schutzrechten der Schwerbehinderten durchschauen, die hier anwendbar sein könnten
3. Den § 164,4 SGB IX zu Rate ziehen, um die Schwerbehinderten vor Überlastung zu schützen, Arbeitsorganisation: Verbindliche Pausenzeiten, Einhaltung des Betreuungsschlüssels aus dem Kitagesetz,
4. §204 SGB IX Ablehnung von Mehrarbeit durch die Schwerbehinderten
5. Wenn der AG nicht reden will, Kostentragung Rechtsanwalt beantragen und ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Ich hoffe, dieses hilft erstmal weiter.

Liebe Grüße

Hendrik

Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) )

Karin73, Schleswig-Holstein, Monday, 06.12.2021, 17:50 (vor 872 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Karin,

zunächst einmal die Frage, sind in Eurer Kita Schwerbehinderte beschäftigt?

Ja sind es

Wenn Nein, kannst du nichts machen, wenn ja, kommt es darauf an.

Mich wundert, dass ein Landesgesetz vom Kreis unterlaufen werden kann, da aus meinem Rechtsverständnis das höherrangige Rechtsgut Vorrang hat und niederrangiges dieses nicht verschlechtern kann. Man kann ja auch nicht einfach einen Arbeitsvertrag abschließen mit weniger Urlaub als im Bundesurlaubsgesetz vorgesehen ist.

Leider ist tatsächlich so, das das Kita Gesetz diese Ausnahmeregelung zulässt. aber mit der Bedingung sich weiterhin um Fachkräfte zu bemühen.Allerdings sind die einzigen Bemühungen eine Dauerausschreibung auf der Homepage.

1. Wenn Schwerbehinderte dabei sind, die Erörterung nach § 178,2 SGB IX einfordern.

Habe ich , werde nur ignoriert von der Fachdienstleitung, Fachbereichsleitung und vom Inklusionsbeauftragten bekomme ich eine Antwort. Mittwoch ist auch die 7 Tage Frist um. Die Maßnahmen wurde auch nicht gestoppt..

2. falls Du im Landesdienst beschäftigt bist, die Schwerbehindertenrichtlinien aus Hedwig Holzbein nach Schutzrechten der Schwerbehinderten durchschauen, die hier anwendbar sein könnten

Nein das Gesetz zählt nicht für uns. wir sind eine Komune..

3. Den § 164,4 SGB IX zu Rate ziehen, um die Schwerbehinderten vor Überlastung zu schützen, Arbeitsorganisation: Verbindliche Pausenzeiten, Einhaltung des Betreuungsschlüssels aus dem Kitagesetz,
4. §204 SGB IX Ablehnung von Mehrarbeit durch die Schwerbehinderten
5. Wenn der AG nicht reden will, Kostentragung Rechtsanwalt beantragen und ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Bei wem beantrage ich die Kostenübernahme? Beim Bürgermeister?

Gegen wem leitet ich die Owi ein? Fachdienstleitung, Fachbereichsleitung , Inklusionsbeauftragten?

Ich hoffe, dieses hilft erstmal weiter.

Ja hat erstmal geholfen.

Liebe Grüße

Hendrik

Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) )

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.12.2021, 20:40 (vor 872 Tagen) @ Karin73

Moin Moin Karin,

gegen den Arbeitgeber allgemein wird das OWI eingeleitet. Vorher Beschluss fassen zur Beautragung eines Rechtsanwaltes damit der Arbeitgeber die Kosten trägt ...

Liebe Grüße

Hendrik

Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) )

Karin73, Schleswig-Holstein, Monday, 06.12.2021, 23:57 (vor 872 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Karin,

gegen den Arbeitgeber allgemein wird das OWI eingeleitet. Vorher Beschluss fassen zur Beautragung eines Rechtsanwaltes damit der Arbeitgeber die Kosten trägt ...

Kannst Du mir das bitte näher erklären.
Ich fasse einen Beschluss und teile diesen den Bürgermeister mit. Muss ich dann auf Antwort vom Bürgermeister warten oder kann ich bereits den Anwalt beauftragen?
Wer leitet die owi ein? Ich oder der Anwalt?
Darf ich den schwerbehinderten Beschäftigen mitteilen was ich weiterhin unternehme? Oder fällt das unter die Schweigepflicht der SBV?
Sorry für die vielen Fragen, aber ich hatte so eine Situation noch nicht.

Liebe Grüße

Hendrik

Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) )

joval1967 ⌂, Nortrup, Monday, 06.12.2021, 20:33 (vor 872 Tagen) @ Hendrik1

§207 SGBIX ist für die Mehrarbeit zuständig und nicht wie zitiert §204 SGBIX, kleine Korrektur

Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) )

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 06.12.2021, 21:15 (vor 872 Tagen) @ Karin73

Hallo,

ich verstehe nicht, was Dich daran hindert, Dein Instrumentarium wie zB eine Aussetzung gegenüber dem AG zu benutzen.

Und auch Dein PR scheint ja nicht besonders konfliktfähig und/oder kenntnisreich zu sein, wenn er nicht zumindest versucht, den AG mittels gerichtlicher Schritte wieder "auf Anfang" zu setzen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) )

Karin73, Schleswig-Holstein, Monday, 06.12.2021, 23:50 (vor 872 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ich verstehe nicht, was Dich daran hindert, Dein Instrumentarium wie zB eine Aussetzung gegenüber dem AG zu benutzen.

Das habe ich ja bereits schriftlich gemacht. Aber der Arbeitgeber ignoriert es. Keine Antwort und die Maßnahme wurde nicht gestoppt. Daher war ja meine Frage was ich jetzt machen kann. Ich hatte sowas noch nicht und möchte da gegen ja vorgehen.

Und auch Dein PR scheint ja nicht besonders konfliktfähig und/oder kenntnisreich zu sein, wenn er nicht zumindest versucht, den AG mittels gerichtlicher Schritte wieder "auf Anfang" zu setzen.

Auch der PR hat um Stellungnahme gebeten und erhält keine Antwort.

Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) )

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 07.12.2021, 10:14 (vor 871 Tagen) @ Karin73

Hallo,

und wenn die SBV auf eine Aussetzung keine Antwort bekommt und der AG die Maßnahme weiter betreibt, dann muß er eben per Arbeitsgericht auf seine Pflichten hingewiesen werden.
Auch eine Aussetzung gem. § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX kann gerichtlich durchgesetzt werden und gem. § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ist dafür auch bei öffentlichen Arbeitgebern das Arbeitsgericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html

--
&Tschüß

Wolfgang

Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) )

Apfelsaft, München/ Bayern, Wednesday, 29.12.2021, 08:01 (vor 850 Tagen) @ Karin73

Es ist wohl eine riesen Sauerei. Ferner wundert mich auch, das die das Landesgesetz aushebeln konnten. Was mich auch wundert
ist, das der Personalrat da nicht eingebunden wurde. Schon alleine, wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Der hat doch da mind. eine Informationspflicht, wenn nicht mehr?
Helmut

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