Schwerbehinderte nach dem ich einen Erstantrag gestellt habe (Fragen zu einer Behinderung)

vadder911, Thursday, 20.01.2022, 13:47 (vor 827 Tagen)

Gilt man als schwerbehinderte nach dem ich einen Erstantrag gestellt habe. Ich denk bis zur Entscheidung auf den GdB durch das Versorgungsamt ja, leider finde ich auf die schnelle nichts. Bei uns stehen Beförderung Gespräche vor der Tür und der Erstbeurteiler möchte mein teilnahm an dem Gespräch verhindern. Kann mir bitte jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Andreas.

Schwerbehinderte nach dem ich einen Erstantrag gestellt habe

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 21.01.2022, 14:29 (vor 826 Tagen) @ vadder911

Hallo,

die besonderen Rechte erhält man erst mit der Feststellung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Die einzige Ausnahme ist der Kündigungsschutz. Hier gibt es 3 Wochen nach Zugang des Antrages einen vorläufigen Rechtsschutz gem. § 173 Abs. 3 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion