Samstagsarbeit (Allgemeines)

Wauzi32, NRW, Wednesday, 26.01.2022, 08:19 (vor 822 Tagen)

Hallo zusammen,

in unserer Firma wurde Samstagsarbeit angeordnet zählt das als Mehrarbeit?

Wir arbeiten in 3 Schicht von Montag bis Freitag 7,5 Std. Darf der Schwerbehinderte und Gleichgestellter die angeordnete Samstagsarbeit ablehnen um sich zu erholen?

nach §207 und § 164 Abs. 4 ist das meiner Meinung nach möglich.

Wie seht ihr das?

Brauche Rechtssicherheit für meine Kollegen.

Danke im Voraus für eure Antworten

Samstagsarbeit

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.01.2022, 09:25 (vor 822 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,
Du mußt die Rechtsgrundlagen trennen.
§ 207 SGB IX ist keine Grundlage, Samstagsarbeit zu verweigern. Auch bis zu 48 Std./Woche sind möglich.

§ 164 Abs. 4 SGB IX kann herangezogen werden, wenn es eine entsprechende (betriebs-) ärztliche Empfehlung zu Höchstarbeitszeit und/oder notwendiger Erholungsphase gibt. Aber auch diese Empfehlung sollte bereits vorliegen.

Es stellt sich aber die Frage, was der BR hier in Sachen "Anordnung" mitbestimmt hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Samstagsarbeit

Wauzi32, NRW, Wednesday, 26.01.2022, 09:39 (vor 822 Tagen) @ albarracin

Danke für die schnelle Antwort,
wir sind nicht umsonst Schwerbehindert und Gleichgestellt manche brauchen die zwei Tage um sich zu erholen, andere sind froh wenn Sie dazuverdienen können.
§ 178 wurde aber auch nicht beachtet deswegen haben wir das Thema bei zwei MA konnte ich den Samstag noch rechtzeitig abwenden.

Bin persönlich der Meinung freiwillig ja gezwungen nein.

Was sagt ihr?

Samstagsarbeit

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 26.01.2022, 10:03 (vor 822 Tagen) @ Wauzi32

Moin Moin Wauzi,

ich bin der Meinung, es kommt immer auf die Behinderungsgründe an.
Deswegen ist der 164,4 ja auch so allgemein gehalten und redet von behinderungsgerechter Arbeitsorganisation.
Jemand mit insulinpflichtigem Diabetes benötigt hier andere Maßnahmen (regelmäßige Pausen, Möglichkeit jederzeit etwas Essen oder Trinken zu können bei Unterzuckerung) als jemand mit Bandscheibenvorfällen (Höhenverstellbarer Tisch, Arbeitsform in wechselnden Arbeitshaltungen etc).
Daher kann man auch nicht pauschal sagen, jede/r Schwerbehinderte/r und Gleichgestellte/r kann keine Mehrarbeit leisten.
Es kommt immer auf die Behinderungen und die Arbeitsbedingungen an.

Bis denne

Hendrik

Samstagsarbeit

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.01.2022, 11:14 (vor 822 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

Du solltest mal Dein Bild von schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten überprüfen.

wir sind nicht umsonst Schwerbehindert und Gleichgestellt manche brauchen die zwei Tage um sich zu erholen, andere sind froh wenn Sie dazuverdienen können.

Viele dieser Menschen sind voll leistungsfähig und übrigens auch überdurchschnittlich leistungswillig, wenn sie einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz haben. Die allermeisten dieser Beschäftigten sind eben nicht immer und überall leistungseingeschränkt. Und deswegen wollen auch viele dieser Beschäftigten keine "Schonung", wenn es mal besondere Aufgaben gibt.
.


Bin persönlich der Meinung freiwillig ja gezwungen nein.

Was sagt ihr?

Ich wiederhole mich: Nicht auf der Grundlage von § 207 SGB IX.

--
&Tschüß

Wolfgang

Samstagsarbeit

bifavi, Hessen, Wednesday, 26.01.2022, 12:50 (vor 822 Tagen) @ albarracin

Hallo Wauzi,

wie bereits erwähnt ist der 207 keine ausreichende Grundlage.
Der soll ja vor Mehrarbeit schützen.
Ab welchen Zeitraum es sich um Mehrarbeit handelt, wurde durch Urteile entschieden.
Ohne jetzt meine Urteile dazu rauszukramen, würde ich sagen: Alles, was über 8 Stunden werktäglich geht, ist als Mehrarbeit zu werten.
Samstag ist ja bekanntlich ein Werktag.
Hier bedarf es der Regelung nach behindertengerechter Arbeitszeit.

Wenn du den Knittel hast, lies mal einfach die Kommentierung zum 207.

Auch sollte der BR oder PR entsprechend der Mitbestimmung handeln (Dauer, Verteilung und Lage der wöchentlichen Arbeitszeit). Hier sollten auch Regelungen für unseren Personenkreis bedacht werden.
Und vergesst nicht den Tarifvertrag zu prüfen.

VG
Bifavi

Samstagsarbeit

Wauzi32, NRW, Wednesday, 26.01.2022, 13:21 (vor 822 Tagen) @ bifavi

und jetzt kommt noch der Sonntag dazu

Samstagsarbeit

bifavi, Hessen, Thursday, 27.01.2022, 09:08 (vor 821 Tagen) @ Wauzi32

Moin Wauzi32,

und jetzt kommt noch der Sonntag dazu

Für Sonntage gibt es Bestimmungen zum Ausgleich der Arbeit und wie viele Sonntage im Jahr frei sein müssen.
Setz Dich dringend mit dem BR zusammen. Der ist da voll und ganz zu beteiligen und ihr solltet da eng zusammenarbeiten.
Fragen sollten sein:
Wie lange soll so gearbeitet werden (Zeitraum Wochen, Monate, Jahre)?
Werden die Bestimmungen für Ausgleich Sonn- und Feiertagsarbeit gesetzeskonform umgesetzt?
Wie wird verfahren, wenn der Ausgleichszeitraum nicht eingehalten wird?
usw.

Seit gemeinsam kreativ.
In meiner Branche wird auch 24/365 gearbeitet, geht ja sonst auch nicht anders.
Wird schon eine Lösung geben. Notfalls solltest Du Dir das BetrVG und das Arbeitszeitgesetz mal anlesen.
Wenn ihr so länger arbeiten sollt, wäre auch eventuell eine Berechnung des Mindesturlaubs vorzunehmen.
Bei Fünftagewoche 20 Tage, bei Sechstagewoche 24 Tage ohne Zusatzurlaub.
Aber es gibt bestimmt bei Euch einen TV wo auch alles geregelt ist.
Auch sollte geprüft werden, ob die Mitarbeiter arbeitsvertraglich verpflichtet sind Mehrarbeit/Überstunden zu leisten.

Weitere Erklärungen und Unterstützung findest Du auch bei Gewerkschaften.

VG
Bifavi

Samstagsarbeit

Wauzi32, NRW, Tuesday, 01.02.2022, 14:41 (vor 815 Tagen) @ bifavi

Danke für die rege Beteiligung,

habe mit der GF Leitung ein Kompromiss geschlossen, dass jeder SB MA und GL individuell auf sein Verlangen von der Mehrarbeit befreit wird.

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