mitteilungspflicht an die schbv durch den pr? (Umgang mit BR / PR)

Franz aus den Bergen, Bayern, Friday, 01.09.2006, 07:26 (vor 6459 Tagen)

guten morgen,
muss ein pr-mitglied, wenn er über schwierigkeiten eines schwerbehinderten mit seinen kollegen erfährt, die schwerbehindertenvertretung unterrichten oder kann er selbst, ohne die schbv zu unterrichten, gespräche führen> begründung des pr-mitgliedes: im § 84 schwbg ist nur der arbeitgeber erwähnt.
schönes wochenende wünscht
franz

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Es gibt jene Personen mit minderer Intelligenz wie Premierminister und dergleichen, ... aus "Der Alte Mann und Mr. Smith" von Peter Ustinov

mitteilungspflicht an die schbv durch den pr?

hackenberger, Friday, 01.09.2006, 12:28 (vor 6458 Tagen) @ Franz aus den Bergen

Hallo Franz,

sowohl aus dem SGB IX wie auch aus dem BetrVG oder BPersVG ergibt sich Pflicht der Zusammenarbeit der MA-Vertretungen. Es untersagt aber auch weder dem BR oder PR das diese handeln dürfen.

Aus dem § 84 ergibt sich alleine nicht für den BR/PR die Pflicht der Einbeziehung der SchwbV aber aus § 84 i.V. mit § 93 SGB IX.

Siehe aber auch einmal § 93 SGB IX

Aufgaben gegenüber schwerbehinderten Menschen
Die allgemeine Pflicht zur Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen folgt für den Betriebsrat schon aus § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG, für den Personalrat aus der entsprechenden Bestimmung des § 68 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG.
………. Ferner wird deutlich, dass sie insoweit die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen zu unterstützen haben, insbesondere bei unkooperativem Verhalten des Arbeitgebers (Basiskommentar Rdnr. 5 zu § 23 SchwbG).

Wenn der Betroffene aber die Einbeziehung der SchwbV nicht möchte hat der BR/PR dieses auch zu berücksichtigen, nur der AG wäre verpflichtet die SchwbV auch einzubinden wenn es der Betroffene nicht möchte, denn der § 84 lässt hier dem Betroffenen oder/und AG keine Wahlmöglichkeiten.

mitteilungspflicht an die schbv durch den pr?

Michael, Wednesday, 06.09.2006, 18:24 (vor 6453 Tagen) @ hackenberger

» Wenn der Betroffene aber die Einbeziehung der SchwbV nicht möchte hat der
» BR/PR dieses auch zu berücksichtigen, nur der AG wäre verpflichtet die
» SchwbV auch einzubinden wenn es der Betroffene nicht möchte, denn der § 84
» lässt hier dem Betroffenen oder/und AG keine Wahlmöglichkeiten.

Hallo Bernd,
natürlich sollte man den Wunsch des schwbM, die SBV nicht persönlich mit einzubeziehen respektieren. Das schließt aber nicht aus, dass der BR die SBV über die Problematik nicht informiert. Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn ein schwbM sich an ein BR-Mitglied wendet, weil er ihn vielleicht besser kennt. Aber "mein" Betriebsrat weiß, dass er mich zu informieren hat.
Ich hatte den Fall einer Kollegin, die aufgrund ihrer Krebserkrankung lieber mit einem weiblichen BR über ihr Problem sprechen wollte. Sie wußte, dass ich dann informiert werde, und das war ihr auch Recht, aber sie wollte halt lieber mit einer Frau darüber sprechen.

Gruß Michael

mitteilungspflicht an die schbv durch den pr?

Michael, Wednesday, 06.09.2006, 20:20 (vor 6453 Tagen) @ Michael

Das schließt aber nicht aus, dass der BR die
» SBV über die Problematik nicht informiert.
Sorry, muss heißen: Das schließt aber nicht aus, dass der BR die SBV über die Problematik informiert.

Gruß Michael

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