Wahlanfechtung (Wahlen)

Maximilian, Sunday, 03.09.2006, 17:07 (vor 6456 Tagen)

Hallo Leute,
wie ist es eigentlich wenn jemand die Wahl anfechten will.
Wie funktioniert das bzw. wo ist das geregelt>

Wahlanfechtung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 03.09.2006, 17:17 (vor 6456 Tagen) @ Maximilian

Hallo Max,

sieh unter §94 Abs.6, Satz 2, SGB IX:
(6)Im Übrigen sind die Vorschriften über die Wahlanfechtung, den Wahlschutz und die Wahlkosten bei der Wahl des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates sinngemäß anzuwenden.

und weiterhin unter §19 BetrVG (wenn nicht öff. Dienst):
(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.

oder §25 BPersVG (wenn öff. Dienst auf Bundesebene)
Mindestens drei Wahlberechtigte, jede in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft oder der Leiter der Dienststelle können binnen einer Frist von zwölf Arbeitstagen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Verwaltungsgericht anfechten, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, daß durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder
beeinflußt werden konnte.

oder die einschlägigen Landespersonalgesetze (wenn öff. Dienst auf Landesebene)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahlanfechtung

traute, Sunday, 10.09.2006, 22:31 (vor 6449 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

die gewerkschaft und der PR sind nicht berechtigt, eine SBV wahl anzufechten.

gruß, traute

Wahlanfechtung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 11.09.2006, 09:49 (vor 6449 Tagen) @ traute

Hallo Traute,
wenn es um rechtliche Belange geht ist es besser die Rechtsquelle zu zitieren.

Meine Aussage (Zitate aus den Gesetzen) wird begründet und untermauert in der Handlungsanleitung zur SchwbV-Wahl, 4. Auflage, Bund-Verlag.
Dort steht auch, dass es andere Aussagen gibt (Neumenn, Pahlen etc.).

Dies ist nun wieder ein Beispiel, dass es (leider) zu vielen Aspekten im SGB IX widersprüchliche Aussagen von den "Experten" gibt.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, entscheidet wieder ein Experte (Richter) ob der PR/BR bzw. die Gewerkschaft berechtigt ist, die Wahl anzufechten.

Wie heißt es so schön>
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!
Anders ausgedrückt - man weis nie wie es ausgeht.;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahlanfechtung

traute, Wednesday, 13.09.2006, 19:18 (vor 6446 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

hallo hans-peter,
meine quelle ist das 3tägige ausführliche seminar über SBV wahl 2006 mit aktuellen beispielen, die mir jedoch im moment nicht zur hand sind.

ich bin voll im wahlstress.

gruß, traute

Wahlanfechtung

traute, Saturday, 16.09.2006, 12:10 (vor 6444 Tagen) @ traute

in der wahlbroschüre der integrationsämter steht, die gewerkschaft ist NICHT anfechtungsberechtigt.

gruß, traute


» hallo hans-peter,
» meine quelle ist das 3tägige ausführliche seminar über SBV wahl 2006 mit
» aktuellen beispielen, die mir jedoch im moment nicht zur hand sind.
»
» ich bin voll im wahlstress.
»
» gruß, traute

Wahlanfechtung

traute, Friday, 22.09.2006, 06:55 (vor 6438 Tagen) @ Maximilian

hier ist ein interessanter beschluß zur wahlanfechtung.

http://www.agsv.nrw.de/recht/urteile/Anfechtung_einer_Wahl_SchwbV.html

er widerspricht ganz offensichtlich dem, was bisher gesagt wurde in bezug auf zuständiges gericht bei dienststelle.
gruß, traute

» Hallo Leute,
» wie ist es eigentlich wenn jemand die Wahl anfechten will.
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