Antragsstellung (Antragstellung / Widerspruch)

HermannJacksch, Monday, 04.09.2006, 13:02 (vor 6451 Tagen)

Ich bin vor kurzem nachgerückt als Schwerbehindertenvertretung in einem größeren Betrieb.
Seit 2005 gibt es neue (Erst)Anträge um den Grad der Behinderung feststellen zu lassen.
Ein Arbeitskollege, der sich in einem festen Arbeitsverhältnis befindet, möchte gern einen (Erst)Antrag (GdB) stellen. Sein Arbeitsplatz ist nicht gefährdet.
Gleich auf der Ersten Seite des Antrages ist eine Frage die ich nicht ganz verstehe!
Frage: Sind Sie erwerbstätig> O JA1 O NEIN
1 Bitte kreuzen Sie "JA" nur an, wenn Sie diesen Antrag stellen, weil Ihr Arbeitsplatz akut gefährdet ist.

Was sollen wir in diesem Fall ankreuzen>

Gruss Hermann

Antragsstellung

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 04.09.2006, 13:33 (vor 6451 Tagen) @ HermannJacksch

Hallo Hermann,

bei der Frage geht es dem Versorgungsamt darum, ob möglicherweise Fristen laufen (§ 90 Abs. 2a). Den Bezug auf eine Frist findest du in § 69, 2. Satz).

Früher war es so, dass du sofort erweiterten Kündigungsschutz hattest, wenn du einen Antrag auf Behinderung gestellt hast.
Dies hat sich 2004 mit der Novellierung den SGB IX geändert.
Daher fragt das Versorgungsamt nach. Ansonsten können die den Antrag auch mal bissi länger liegen lassen, ohne eine Frist zu verletzen.

Grüßle
Jürgen

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