Urlaubsabgeltung wird anders berechnet als Lohn?! (Allgemeines)

Ralf Böttcher, Wednesday, 01.06.2022, 14:40 (vor 695 Tagen)

Hallo,

wenn jemand zum 31.5. austritt, noch 9,5 Urlaubstage abgegolten werden müssen, gibt es da Besonderheiten bzgl. (Höhe) Lohnsteuer un Sozialversicherungsabgaben?

Wie hoch müsste das Netto dieser Urlaubsabgeltung bei Lohnsteuerklasse I sein, wenn das Brutto 2800 beträgt?

Lt. Brutto-Netto-Rechnern liegt man da bei ca. 1000 €. Die Lohnsteuer liegt bei unter 20 €.

Wenn nun aber nur 500 € überwiesen werden und ca. 400 € für Lohnsteuer und ca. 250 € für Sozialversicherung abgezogen werden, ist das dann korrekt? Die Überweisung würde ja nun nur ca. die Hälfte des Nettos betragen, das beim Online-Rechner rauskommt.

Inwiefern spielen da evtl. Vormonate aus dem entsprechendem Jahr eine Rolle und müssen berucksichtigt werden, besonders bzgl. Lohnsteuer?

Oder muss eine Urlaubsabgeltung sozusagen standalone, losgelöst von den Entgelten der Vormonate berechnet werden?

​​​​​​​Auf welchen Rechtsgrundlagen bezieht sich das jeweils bitte?

Danke.

Gruß

Urlaubsabgeltung wird anders berechnet als Lohn?!

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.06.2022, 14:58 (vor 695 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

die Berechnungsgrundlagen für Urlaubsvergütung sind in § 11 BUrlG geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Ggfs. muß der AN eben diese Berechnungsgrundlage überprüfen - insbesondere dann, wenn es "unständige" Bestandteile betrifft wie zB Zuschläge.

Wird diese Abrechnung gemeinsam mit der letzten Entgeltabrechnung vorgenommen, steigt natürlich grundsätzlich die Steuerprogression. Darüber hinaus werden Entgelte für steuer- bzw. SV-freie Bestandteile wie zB Nacht- oder Sonn-/Feiertagszuschläge in diesem Fall Steuer- bzw. SV-pflichtig.

Ach ja, bei der Urlaubsberechnung von Teilurlaub gilt auch bei der Endabrechnung des Arbeitsverhältnisses und der Auszahlung von Urlaubsansprüchen ab 0,5 Tage auch § 5 Abs. 2 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

--
&Tschüß

Wolfgang

Urlaubsabgeltung wird anders berechnet als Lohn?!

Ralf Böttcher, Wednesday, 01.06.2022, 16:00 (vor 695 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

danke schon mal.

Es gibt keine Zuschläge usw.

Die Urlaubsabgeltung wird auch nicht mit der letzten richtigen Entgeltabrechnung berechnet und ausgezahlt, sondern einen Monat später

Dann müsste ja eigentlich das rauskommen, was bei einem Brutto-Nettorechner rauskommt?

Gruß

Urlaubsabgeltung wird anders berechnet als Lohn?!

WoBi, Thursday, 02.06.2022, 08:20 (vor 694 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

für die Urlaubsabgeltung wird aus dem Einkommen der letzten drei Monaten, geteilt durch 13 (Wochen) und geteilt durch 5 (bei 5 Arbeitstage pro Woche) der Tagessatz errechnet. Ggf. zusätzliches (tarifliches) Urlaubsgeld wird nicht ausbezahlt, da dieses nur bei Urlaub "in Natura" einem zusteht.
Urlaubsabgeltung unterliegt der Steuer und den Sozialabgaben. Auch die Agentur für Arbeit ist an dem Wert interessiert.

Für verbindlichen Antworten an einen Rechtsbeistand oder Steuerberater wenden. Bei tariflichen Regelungen ist die Gewerkschaft, falls Mitglied, eine weitere Ansprechstelle.

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Gruß
Wolfgang

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