keine Wahlen in der Firma (Wahlen)

Renate, Tuesday, 05.09.2006, 06:43 (vor 6454 Tagen)

Hallo,

ich habe erfahren, dass in einer Firma, in dem gute Bekannte von mir arbeiten, kein Aushang, keine Informationen und auch keine Wahlen stattfinden sollen. Der der zur Zeit die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung dort übernommen hat, hat den betroffenen Kollegen mitgeteilt, dass der Betriebsrat sich entschlossen hätte, keine Wahlen stattfinden zu lassen. Grund wäre der, dass die Firma erst verkauft worden wäre und man momentan so viele Aufträge reinbekommen hätte, die abgearbeitet werden müssten.

Die derzeitige Vertretung soll somit weiterhin seine Arbeit machen und es wäre auch finanziell nicht möglich eine eigene Wahl stattfinden zu lassen. Es reiche ja aus, wenn der jeweile Betriebsrat gewählt würde und die Schwerbehindertenvertretung von diesen bestimmt würde.

Was kann man machen und wo kann man dies melden, wenn solche Zustände sind.

Gruß Renate

keine Wahlen in der Firma

hackenberger, Tuesday, 05.09.2006, 17:07 (vor 6454 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

die Gesetze und auch das SGB IX gelten überall und sind in den Aussagen ganz klar. Es gibt hier keine Interpretationsmöglichkeiten und auch keine Auslegung auf Grund von wirtschaftlichen Bedingungen in der Firma oder das eine Firma gerade erst übernommen wurde.

Sollte ein BR andere Ansichten haben/vertreten, so kann man diesem nur das Studium der Gesetze empfehlen und ihn doch auch einmal fragen ob er hinsichtlich der Bildung eines BR eine ebensolche falsche Auffassung vertreten würde, ggf. einmal noch ei Hinweis auf seine gesetzlichen Pflichten zum einen auf die Einhaltung der Gesetze hinzuwirken und auch auf die gesetzliche Pflicht auf Wahlen hinzuwirken sofern die gesetzlichen Randbedingungen erfüllt sind.


PS: Zum Thema Aufgaben der BR haben wir im Forun schon mehrfach hingewiesen, bitte doch einmal die Suchfunktionen nutzen.;-)

keine Wahlen in der Firma

Wolfgang E., Thursday, 07.09.2006, 15:21 (vor 6452 Tagen) @ Renate

» Es reiche ja aus, wenn der jeweile Betriebsrat gewählt würde und die Schwerbehindertenvertretung von diesen bestimmt würde.

Bei diesem Betriebsrat scheint das demokratische Grundverständnis abhanden gekommen zu sein. Gerade dann, wenn eine Firma verkauft wurde, ist eine durch Wahlen legitimierte Vertrauensperson noch viel wichtiger als sonst. Der Beschluss des Betriebsrats, keine Wahl stattfinden zu lassen, ist rechtlich belanglos, da unvereinbar mit § 93 Satz 2 SGB IX, wonach der Betriebsrat die gesetzliche Aufgabe hat, auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken.

Wenn sich der Betriebsrat entgegen seiner Amtspflicht nicht um die Einleitung der SBV-Wahl kümmert (§ 93 Satz 2 SGB IX), können auch drei Wahlberechtigte im vereinfachten Wahlverfahren zur Wahlversammlung einladen (§ 19 Abs. 2 SchwbVWO) oder bei förmlichem Wahlverfahren zu einer Versammlung einladen, in der der Wahlvorstand gewählt wird (§ 1 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO).

Der durch nichts zu rechtfertigende Beschluss des Betriebsrats, eine Schwerbehindertenvertretung zu "bestimmen", ist offensichtlich nichtig (unwirksam), da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, und weil der Beschluss mit § 94 SGB IX, wonach eine Schwerbehindertenvertretung zu "wählen" ist, unvereinbar ist.

Außerdem kann diese sog. SBV die schwerbehinderten Beschäftigten ohnehin nicht gesetzeskonform vertreten, da sie dazu kein Recht nach dem SGB IX hat. Eine solche "Amtsausübung" wäre Amtsanmaßung.

keine Wahlen in der Firma

Renate, Friday, 08.09.2006, 07:11 (vor 6451 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo,

danke für deine Antwort. Aber der Tipp "drei Kollegen könnten die Wahl von sich aus einleiten, geht dort einfach nicht. Die stehen so unter Druck, weil viele an den Maschinen in Akkord arbeiten und für die Wahlvorbereitungen einfach keine freie Zeit haben. Erst jetzt wurde von den Vorgesetzten bestimmt: "Ihr müsst jetzt euren noch vorhandenen Urlaub nehmen, im Oktober, November und Dezember gibt es wegen den Aufträgen keinen Urlaub.".

Glauben Sie da, dass dann die Kollegen Zeit hätten, die Wahl vorzubereiten. Ein anderer Punkt ist der, das die betroffenen Kollegen nicht alle kennen, die Schwerbehindert sind.

Meine Frage an dich ist: Soll man dem Integrationsamt eine Information zukommen lassen, dass in dieser Firma nicht gewählt werden wird>

Viele Grüße Renate

Keine SBV-Wahlen in der Firma beabsichtigt

Wolfgang E., Friday, 08.09.2006, 13:46 (vor 6451 Tagen) @ Renate

» Soll man das Integrationsamt informieren, dass in dieser Firma nicht gewählt werden wird>

Nicht alle Wahlberechtigten arbeiten im Akkord, und für die Vorbereitung sowie Durchführung der Wahlen muß den mit der Wahl Befassten die erforderliche Freistellung gewährt werden. Behinderung der Wahl ist verboten und strafbar. Für das Lernprogramm zum Wahlrecht wird etwa eine Stunde Zeit benötigt.

Es könnte in diesem Fall hilfreich sein, sich an das zuständige Integrationsamt zu wenden, damit dieses den Betriebsrat bzw. den verantwortlichen Arbeitgeberbeauftragten auf die Rechtslage hinweist bzw. dort entsprechenden Einfluss ausübt (§ 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX).

Weiterführende Infos unter
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