kandidaten (Wahlen)

traute, Tuesday, 05.09.2006, 09:17 (vor 6454 Tagen)

hallo profis,

es gibt 5 wahlkandidaten VP und 5 für stellvertretung. die listen sind mit der erfroderlichen anzahl von stützunterschriften abgegeben. bei einem kandidat sind allerdings 4 ungültige unterschriften drauf. es wurde dem
kandidaten schriftlich per empfangsbestätigung mitgeteilt, seine liste sei ungültig. nun will er die liste zurück haben, um sich selbst davon zu überzeugen. da die listen aufbewahrungspflichtige dokumente sind, ist das nicht möglich. könnte er aber eine kopie bekommen> (er hat nicht nach kopie gefragt)an der tatsache, dass sein vorschlag ungültig ist, läßt sich nichts ändern, da die anderen listen gültig sind.
wie würdet ihr reagieren>
traute

kandidaten

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 05.09.2006, 15:50 (vor 6454 Tagen) @ traute

Hallo Traute,
der "Däubler" meint dazu:

§7 Wahlordnung (Rn 8)
Stellt der WV fest, dass eine Vorschlagsliste unheilbare Mängel (§ 8 Abs. 1 WO ) oder heilbare Mängel (§ 8 Abs. 2 WO ) enthält, ist der Listenvertreter unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich zu unterrichten.
Die WO legt nicht ausdrücklich fest, ob dem Listenvertreter dabei das Original der Vorschlagsliste zurückzugeben ist, damit – bei Mängeln nach § 8 Abs. 2 WO – auf diesem die Behebung der Beanstandungen erfolgen kann.
In dieser Hinsicht ist von wesentlicher Bedeutung, dass in der WO zum BPersVG diese Frage durch entsprechende Regelungen sowohl hinsichtlich der unheilbaren als auch der heilbaren Mängel geklärt worden ist (vgl. § 10 Abs. 2 WO BPersVG: "Wahlvorschläge gibt der Wahlvorstand zurück" und § 10 Abs. 5 WO BPersVG: "Wahlvorschläge hat der Wahlvorstand zurückzugeben").

Es ist kein zwingender Grund ersichtlich, im Bereich des Betriebsverfassungsrechts anders zu verfahren und dem Listenvertreter statt des Originals eine Kopie der Vorschlagsliste auszuhändigen.

Verschiedentlich wird darauf hingewiesen, dass die beanstandete Vorschlagsliste aus Beweisgründen dem Listenvertreter nicht im Original ausgehändigt werden sollte, sondern lediglich eine Ablichtung, auf der die beanstandeten Mängel behoben werden können (vgl. FKHES, Rn. 7 m. w. N.).
Dabei wird jedoch übersehen, dass für einen Vergleich mit der nach Beseitigung der Mängel nach § 8 Abs. 2 WO an den WV zurückgegebenen Vorschlagsliste bzw. zum Zwecke der Beweissicherung eine Kopie der beanstandeten Liste, die bei den Unterlagen des WV verbleibt, durchaus ausreicht.

Für den Fall der Ungültigkeit einer Vorschlagsliste nach § 8 Abs. 1 WO genügt die beim Wahlvorstand verbleibende Kopie für eventuelle Beweiszwecke ebenfalls. Es wird allerdings zweckmäßig sein, wenn in der Niederschrift der Sitzung des WV, in der durch Beschluss die Feststellung vorhandener Mängel einer Vorschlagsliste getroffen wurde, zugleich ein Hinweis auf die Ablichtung vor der Rückgabe der Liste an den Listenvertreter erfolgt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Herausgabe des Originals des Wahlvorschlags?

Wolfgang E., Tuesday, 05.09.2006, 16:14 (vor 6454 Tagen) @ traute

Hans-Peter hat die Frage ja bereits umfassend beantwortet, daher lediglich folgende Ergänzung: Sofern die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bereits abgelaufen ist, sollte das Original des Wahlvorschlags vom Wahlvorstand nicht herausgeben werden, da diese Urkunde zu Beweiszwecken aufzubewahren ist bis 2010 (§ 16 SchwbVWO).

Gegen eine Herausgabe einer Ablichtung spricht m.E. jedenfalls dann nichts, wenn sie für den Vertreter des Wahlvorschlags gefertigt wird. Vertreter des Wahlvorschlags ist regelmäßig, wenn in der Zustimmungserklärung nichts anderes bestimmt ist, der an erster Stelle stehende Unterzeichner des Wahlvorschlags.

Herausgabe des Originals des Wahlvorschlags?

traute, Tuesday, 05.09.2006, 16:42 (vor 6454 Tagen) @ Wolfgang E.

ich danke euch beiden.

nicht der vertreter des wahlvorschlages, sondern der kandidat selber will das original. beschlüsse sind gefaßt. niederschriften selbstverständlich auch. bin gespannt, was als nächstes kommt...

und sorry, dass ich an verkehrter stelle gepostet habe, sollte unter wahl sein.

traute

RSS-Feed dieser Diskussion