Einsicht in die Wählerliste (Allgemeines)

werweisses, Friday, 09.09.2022, 18:07 (vor 595 Tagen)

Hi zusammen, ab wann ist es rechtlich ok, dass man eine Einsicht in SBV Wählliste bekommt?

1. ab und mit dem Zeitpunkt des Aushand des Wahlausschreiben ?

2. oder schon davor ?


Betriebsgröße 1780 Mitarbeiter

GG 146 Stück

Einsicht in die Wählerliste

Paul, Hamburg, Saturday, 10.09.2022, 23:51 (vor 594 Tagen) @ werweisses

was sind den 146 Stück GG?? Grüne Gurken?
Einsicht in die Wählerliste unverzüglich, spätestens mit Aushang des Wahlausschreibens.
Gruß Paul

Einsicht in die Wählerliste

Nobi69, Potsdam, Thursday, 22.09.2022, 15:10 (vor 582 Tagen) @ Paul

Gleichfalls habe ich letzte Woche auf einem Wahlseminar gelernt, dass nur bei berechtigtem Interesse Einsicht in die Wählerliste gewährt werden sollte.

Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne...

Hoffe das ist richtig so...

Einsicht in die Wählerliste

Hotte, Stuttgart, Friday, 23.09.2022, 10:03 (vor 581 Tagen) @ Nobi69

Gleichfalls habe ich letzte Woche auf einem Wahlseminar gelernt, dass nur bei berechtigtem Interesse Einsicht in die Wählerliste gewährt werden sollte.

Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne...

Hoffe das ist richtig so...

Hey,
die Haltung halte ich für gefährlich.
Was machst du, wenn ein Mitarbeiter kommt, und sagt, er überlege sich eine Kandidatur?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Einsicht in die Wählerliste

bifavi, Hessen, Friday, 23.09.2022, 11:04 (vor 581 Tagen) @ Nobi69

Moinsen,

Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne...


jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann Einsicht nehmen.
Das mit dem gültigen Wahlvorschlag halte ich für nicht vertretbar.
Wann ist ein Wahlvorschlag gültig?
Doch erst, wenn er die Anzahl der nötigen Stützunterschriften hat.

Wie soll also ein Kandidat an die Stützer kommen, wenn er nicht in die Wählerliste schauen darf?
Wahlvorschlag, bei Einreichung an den Wahlvorstand, ohne Stützunterschriften wäre also ungültig.
Das legt der Wahlvorstand nach Sichtung der Vorschläge gemeinsam fest.
Ich hoffe, Du verstehst was ich meine.


LG
Bifai

Einsicht in die Wählerliste

Cebulon, Friday, 23.09.2022, 14:05 (vor 581 Tagen) @ Nobi69

Zum Beispiel lasse ich erstmal einen gültigen Wahlvorschlag vorlegen, bevor ich die Liste öffne... Hoffe das ist richtig so...

Hallo,

sollte das wirklich so gesagt worden sein und gemeint gewesen sein auf dem Seminar, dass er zum Zeitpunkt der begehrten Einsicht schon alle nötigen Stützunterschriften haben müsse für gültigen Wahlvorschlag, so wäre das klar überzogen. Denn zur Glaubhaftmachung sollten einzelne Unterschriften regelmäßig ausreichen. Für die benötigten Unterschriften gemäß dem Wahlausschreiben hat er zwei Wochen Zeit ab Aushang des Wahlausschreibens.

Gruß,
Cebulon

Einsicht in die Wählerliste

Nobi69, Potsdam, Friday, 23.09.2022, 19:03 (vor 581 Tagen) @ Cebulon

Hallo...vielen Dank für die für mich wertvollen Antworten...

Gottseidank beginnt bei uns die Wahl erst am kommenden Montag mit Auslegung des Wahlausschreibens, somit haben wir noch nicht viel falsch gemacht.

Der Referent beim Seminar vertrat de Ansicht, dass aus Datenschutzgründen eben nicht mal eben jeder kommen kann und Einsicht in die Wählerliste nimmt und wieder geht, es müsse ein berechtigtes Interesse vorliegen, welches mit einer Kandidatur bzw. Wahlvorschlag gegeben wäre. Der Interessent kann sich ja auch selber vorschlagen. Aber zu sagen..."ich möchte vielleicht kandidieren"..., soll wohl nicht ausreichen..

Sowieso fand ich einige Aussagen etwas komisch...die Vertrauensperson hat ja durch den generellen Einblick in die Wählerliste einen eindeutigen Standortvorteil, sie kann noch vor Auslegung des Wahlausschreibens Stützunterschriften sammeln, während andere Interessenten erst nach dem Beginn des Wahlverfahrens Zugang zu den Daten haben. Das scheint mir nicht besonders fair und auch nicht chancengleich... aber auch unser BR sagt, dass wäre völlig in Ordnung.

Wie machen wir es richtig...?

Einsicht in die Wählerliste

Almut, Saturday, 24.09.2022, 20:27 (vor 580 Tagen) @ Nobi69

Was richtig oder falsch war weiss man immer erst hinterher ;-)
Meine Rechtsauffassung ist, dass es ein berechtigtes Interesse braucht für eine Einsichtnahme. Dazu müsste mir jemand darlegen, dass er tatsächlich ernsthaftes Interesse an einer Kandidatur hat. Außerdem würde ich mir vermutlich eine Verschwiegenheitserkläung unterschreiben lassen. Und Einsichtnahme heisst nicht Fotos machen oder Dinge herausschreiben lassen. Ein berechtigtes Interesse hat aber auch jemand der sehen will, dass er auf der Liste steht als Wahlberechtigter.

Einsicht in die Wählerliste

Phönix, NRW, Sunday, 25.09.2022, 12:54 (vor 579 Tagen) @ Almut

Die Wählerliste darf bei berechtigtem Interesse eingesehen werden, vom Einsehenden jedoch nicht fotokopiert, nicht fotografiert, nicht mitgenommen und es darf keine vollständige Abschrift erstellt werden.

Es ist aber erlaubt sich Notizen zu machen, denn jener welcher, der jemanden zur Wahl vorschlagen möchte, benötige Unterstützer aus dem Kreise der Wähler. Er kann ja nicht die Namen in der entsprechenden Anzahl bei der Einsicht der Wählerliste auswendig lernen!

Man kann darüber streiten, wie denn das berechtigte Interesse für die Einsichtnahme gegenüber dem Wahlvorstand dargestellt werden muss. Nach meinem Dafürhalten ist es ausreichend, wenn jemand seine Absicht gewählt werden zu wollen, ob nun als SBV oder Stellvertreter, darstellt.

Datenschutzrelevante Einwände sehe ich hier nicht. Unser Wahlvorstand wird aber dokumentieren, wer Einsicht in die Wählerliste genommen hat, wenn es dies tatsächlich geben sollte. Das dient aber nur zur Übersicht für den Wahlvorstand, da bei jedem Mitglied vom Wahlvorstand eine Wählerliste vorgehalten wird. Die Dienststellen in unserem Verband liegen räumlich weit verstreut und man möchte jene, die berechtigt eine Einsicht in die Wählerliste begehren, weite Wege ersparen, denn der Wahlvorstand ist ebenso auf die Dienststellen verteilt.

Unser Wahlvorstand setzt aber voraus, dass man nicht mal eben so vorbei kommt, sondern dass sich jene, die Einsicht begehren, aus organisatorischen Gründen vorher anmelden (telefonisch, persönlich, per Mail). Denn auch die Mitglieder im Wahlvorstand haben noch andere Aufgaben, haben Termine, haben Urlaub, sind auch mal Krank oder sitzen auch mal auf dem Pott!

Das Wahlberechtigte prüfen, ob sie denn in der Wählerliste aufgeführt sind, ist bei uns auch unwahrscheinlich.

Gruß
Phönix

Einsicht in die Wählerliste

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 26.09.2022, 09:09 (vor 578 Tagen) @ Nobi69

Moin Moin Nobi,

auch die Vertrauensperson darf nicht vor dem Aushang Stützunterschriften sammeln. Wenn das rauskommt, kann die Wahl angefochten werden.

Liebe Grüße

Hendrik

Einsicht in die Wählerliste

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 26.09.2022, 11:17 (vor 578 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

hast Du für diese Behauptung irgendeinen Beleg? Die WO jedenfalls verbietet nirgendwo Vorbereitungshandlungen zur Wahl von Wahlberwerber*innen vor dem Aushang des Wahlausschreibens.

--
&Tschüß

Wolfgang

Einsicht in die Wählerliste

Cebulon, Monday, 26.09.2022, 20:32 (vor 578 Tagen) @ Hendrik1

Auch die Vertrauensperson darf nicht vor dem Aushang Stützunterschriften sammeln.

Hallo,

eine solche Frist gibt es nicht – aus gutem Grund: Wenn bspw jemand in den zwei Wochen ab Aushang in Urlaub ist, wie soll er da denn sammeln, wenn nicht zuvor?

Wenn das rauskommt, kann die Wahl angefochten werden.

Anfechtung mit welcher Begründung? Allein aus diesem Grund ist niemals eine Wahl anfechtbar!

Gruß,
Cebulon

Einsicht in die Wählerliste

Thomas-SBV, Monday, 26.09.2022, 15:24 (vor 578 Tagen) @ Nobi69

Hallo zusammen,

Stützunterschriften vor dem Aushangsdatum einzusammeln ist meiner Auffassung nach vollkommen okay. Ein Amtsinhaber hat eben einen Amtsvorteil, ob das nun Fair oder nicht ist, ist eine philosophische Frage.

Auch ein Mitbewerber kann ja schon früher Beginnen Stützunterschriften zu bekommen. Wenn er kaum einen Kollegen mit einem GdB kennt dürften seine Chancen gewählt zu werden ziemlich gering sein - ob mit Wählerliste oder ohne.

Tschüss

Thomas

Einsicht in die Wählerliste

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 27.09.2022, 11:57 (vor 577 Tagen) @ Thomas-SBV

Moin Moin,

die Info hatte ich von einer Vertrauensperson.
Leider war deren Nennung der Frist ab Aushang falsch, daher bitte ich um Entschuldigung.

Liebe Grüße

Hendrik

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