Zuverdienst BG Rente (Rente / Pension / ATZ)

martin.schieder, Friday, 23.09.2022, 15:08 (vor 580 Tagen)

Hallo, eine Kollegin hat eine BG Rente aus einem Arbeitsunfall.
Sie arbeitet momentan 30 Std. die Woche hier in der Fa. Sie möchte aber die Std. auf 40 erhöhen. Hat das Auswirkung auf ihre Rente von der BG. Sie bekommt jetzt 500 Euro und arbeitet wie gesagt 30 Std.
Ich habe dazu im Netz nichts gefunden. Evtl. weis von Euch jemand dazu Bescheid. Wäre super. Ansonsten muss die Kollegin eben die BG dazu befragen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Mit koll. Grüßen
Martin schieder

Zuverdienst BG Rente

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 29.09.2022, 08:31 (vor 575 Tagen) @ martin.schieder

Moin Moin Martin,

stehen im Rentenbescheid der BG Zuverdienstgrenzen oder Einschränkungen bei Stundenerhöhung oder war die Rente nur wegen der ggf. notwendigen Stundenreduzierung aufgrund des Unfalls bzw. der Berufskrankheit genehmigt worden?

Dann wäre der Sachverhalt klar. Die BG anrufen würde ich nicht. Wenn diese erfährt, dass die Stundenerhöhung gesundheitlich möglich ist - sonst würde diese Überlegung nicht im Raum stehen - und dies die Grundlage für die Rente war, kann es sein, dass die Rente gefährdet ist. Ggf. IFD anfragen, ob die sich auskennen und im Bescheid nachschauen.

Liebe Grüße

Hendrik

Zuverdienst BG Rente

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 02.10.2022, 13:50 (vor 571 Tagen) @ martin.schieder

Hallo,

der MdE bewertet die "durchschnittliche" Einschränkung der Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt gem. § 56 SGB Abs. 2 VII,
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html
wobei im Unterschied zum Rentenbegriff des SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) gem. Satz 2 die Einschränkungen der bisher ausgeübten Tätigkeit besonders gewichtet werden

Das schließt aber nicht aus, daß es im Einzelfall Tätigkeiten gibt, die auch mit diesen Einschränkungen in Vollzeit ausgeübt werden können - solange es nicht die Tätigkeit ist, die den Versicherungsfall ausgelöst hat.

Aufgrund dieser Besonderheit kennt das SGB VII auch keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze.

--
&Tschüß

Wolfgang

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