Wahlvorstand - Wahlwerbung in eigener Sache...? (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Saturday, 15.10.2022, 16:39 (vor 581 Tagen)

Hallo und guten Tag zusammen...

Als Vertrauensperson bin ich gleichzeitig im Wahlvorstand für die kommende SBV Wahl, zu der ich mich auch als Kandidat aufgestellt habe. Einen Gegenkandidaten gibt es nach Ende der Frist zumindest für die Vertrauensperson nicht. Nächste Woche gehen bei uns die Briefwahlunterlagen raus, Anfang November wird gewählt.

Nun habe wir Ende Oktober eine Belegschaftsversammlung und ich würde gern bei dieser Gelegenheit einen kurzen Abriss unserer (meiner Meinung nach erfolgreichen) Arbeit der letzten 4 Jahre vorstellen...

Darf ich das als Vertrauensperson und Wahlvorstand, oder soll ich lieber die Finger davon lassen...?

Liebe Grüße an euch alle...

Wahlvorstand - Wahlwerbung in eigener Sache...?

WoBi, Sunday, 16.10.2022, 00:54 (vor 580 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi69,

„Sekt soll man trinken, solange er perlt“ – sicher kann man einen Rückblick über die ablaufende Amtszeit geben. Ob dafür eine Betriebsversammlung der richtige Ort ist, kann bezweifelt werden. Meiner Meinung nach wäre dafür eine SB-Versammlung die bessere Gelegenheit. Hier wäre es ein Teil vom Bericht über die SBV-Arbeit.
Wie komme ich zu dieser Einschätzung?
Meine Begründung: Auf einer Betriebsversammlung sind in der Regel (schwer-)behinderte Kolleginnen und Kollegen in der Minderheit und damit dürfte der überwiegende Teil kaum für längere Zeit für das Thema zu interessieren sein. Themen für die Betriebsversammlung sollten deshalb von übergreifenden Inhalt, also allgemeinem Interesse handeln, Verständnis wecken und die Inklusion fördern.

Themenvorschläge:
Behinderung kann jeden treffen und damit ist jede Unterstützung der SBV möglicherweise ein Beitrag zum eigenen Vorteil, in der Hoffnung, dass man es nie braucht. Wie eine Lebensversicherung, die besser als Erlebensversicherung ausbezahlt wird.

Die Barrierefreiheit aktiv umzusetzen, kommt nicht nur behinderten Menschen zu Gute. Das Absenken von Bussen oder ebenerdige Einstiege helfen auch älteren Personen, Personen mit Rollator, Kinderwagen.

Die SBV fordert die Umsetzung von „Angemessene Vorkehrungen“ nach der UN-BRK. Angemessene Vorkehrungen sind alle Veränderungen an einem Arbeitsplatz oder einem Arbeitsumfeld, die erforderlich sind, damit ein Mensch mit einer Behinderung sich bewerben, arbeiten, beruflich vorankommen und sich weiterbilden kann.

Oder wie wäre es mit dem Motto der UN für den diesjährigen Aktionstag der behinderten Menschen am 03.12.2022? Es geht diesmal um unsichtbare Behinderungen.

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Gruß
Wolfgang

Wahlvorstand - Wahlwerbung in eigener Sache...?

Almut, Sunday, 16.10.2022, 12:45 (vor 580 Tagen) @ WoBi

Bei uns im Betrieb geben wir manchmal kurz was zu unseren Tätigkeiten auf den Personalversammlungen kund und nutzen die Zeit aber eher um z.B. das Thema BEM bekannter zu machen. Oft sitzen da im Publikum auch Menschen die zwar Schwerbehindert sind aber dies nie kund getan haben oder Leute die eigentlich einen Antrag stellen sollten... Da sehe ich das als meinen Job Ängste zu nehmen und aufzuklären.

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