SBV-Wahl 2022 - Vereinfachtes Wahlverfahren (Wahlen)

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Sunday, 16.10.2022, 09:47 (vor 559 Tagen)

Hallo alle Miteinander,

es steht im kommenden Monat eine Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren an.

Die Wahl erfolgt für zwei räumlich auseinanderliegende Dienststellen A und B.

In A ist das schwarze Brett mit dem Einladungsschreiben sehr versteckt und möglicherweise nicht allen Kolleginnen und Kollegen zugänglich um gegebenenfalls Kenntnis von dessen Inhalt zu nehmen. Wie es in B aussieht, ist mir nicht bekannt.

Nun meiner eigentlichen Frage: Müssen die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen, die z.B. aktuell krankheits- oder urlaubsbedingt nicht im Haus sind schriftlich zur Wahlversammlung eingeladen werden?

Denn wenn nicht, wie sollten sie dann Kenntnis davon erhalten, dass sie ihr Wahlrecht in der Wahlversammlung ausüben können.

Falls jemand genaueres weiß oder Literaturhinweise geben kann oder vielleicht einschlägige Gerichtsentscheidungen kennt, so würde mir das sehr helfen.

LG Bodo

RSS-Feed dieser Diskussion