"Einladung durch Aushang" (Allgemeines)

Rickert-Krings, Lippstadt, Monday, 17.10.2022, 08:28 (vor 558 Tagen)

Hallo allerseits,

im vereinfachten Wahlverfahren zur SBV-Wahl ist bekanntlich durch "Aushang" einzuladen (und ggf. ergänzend dazu auf weiteren Wegen, etwa per Mail, Brief, etc.).

Wir sind eine Stadtverwaltung mit rd. 900 MA, davon rd. 40 SbM in rd. 20 Verwaltungsgebäuden, BBH, Feuerwehr sowie rd. 10 Kitas und rd. 20 Schulen (ohne Lehrer.

Natürlich sind die rd. 40 SbM nicht in jedem "Gebäude" vertreten, aber eventuell hat sich ja auch bisher ein SbM (oder Gleichgestellter) nur noch nicht gemeldet und könnte dieses bis zur Wahl noch tun und somit auch Wahlberechtigt sein.

Die bisherigen Infos (Aushang mit Foto und Kontaktdaten der neuen SBV) haben wir per Hauspost an alle Abteilungen und Stellen geschickt und gebeten, diese am Schwarzen Brett auszuhängen.
Bei allgemeinen Infos und Aushängen kein Problem.

Was ist aber mit der offiziellen Einladung zur SBV-Wahl? Diese muss ja auch zwingend ausgehängt werden.
Muss der Aushang persönlich durch die SBV erfolgen oder kann der Aushang auch an die einzelnen Vorgesetzten geschickt werden mit der Bitte um entsprechenden Aushang?

In den Verwaltungsgbebäuden + BBH + Feuerwehr wäre ein persönlicher Aushang kein Problem.
Aber in den Kitas und Schulen (ohne Lehrer)?
Muss der Aushang auch dort erfolgen, auch wenn dort evtl. kein SbM bekannt ist?

PS: Die Einladung wird bei uns in den Verwaltungsgebäuden persönlich ausgehängt und zusätzlich im Intranet veröffentlicht sowie per Mail oder Hauspost an alle bekannten SbM gesendet.

Gruß, Ricarda

"Einladung durch Aushang"

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 17.10.2022, 12:03 (vor 557 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo,

der ordnungsgemäße Aushang der Einladung zur Wahl gem. § 19 gehört zu den wesentlichen Pflichten der SBV.
Wenn sich die SBV dabei "Helfern" bedient wie zB Führungskräften in Abteilungen ist das zwar zulässig, aber dann fallen Fehler dieser Helfer unmittelbar auf die SBV zurück und die SBV "haftet" für die Fehler dieser Helfer.

--
&Tschüß

Wolfgang

"Einladung durch Aushang"

Rickert-Krings, Lippstadt, Monday, 17.10.2022, 12:11 (vor 557 Tagen) @ albarracin

Das ist verständlich, aber muss ich trotzdem jede Kita und jede Schule aufsuchen, auch wenn dort kein SbM bekannt ist?

"Einladung durch Aushang"

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 17.10.2022, 12:36 (vor 557 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo,

aber muss ich trotzdem jede Kita und jede Schule aufsuchen, auch wenn dort kein SbM bekannt ist?

grundsätzlich ja, wenn es in diesen Außenstellen ein "schwarzes Brett" von AG und/oder PR gibt, über den der normale Informationsfluss läuft.
Es kann schließlich in jeder Dienststelle ein*e Beschäftigte*r arbeiten, der/die sich noch nicht geoutet hat.

Und was ist daran so schlimm? es ist schließlich Mandatsarbeit, dessen Aufwand der AG zu tragen hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion