Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren (Wahlen)

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Friday, 21.10.2022, 08:48 (vor 554 Tagen)

Hallo,

es stellt sich für mich die Frage, ob ein nicht wahlberechtigter Mitarbeiter, der weder schwerbehindert noch gleichgestellt ist, zum Wahlleiter bestimmt werden kann. Denn an einer Wahlversammlung dürfen ja nur die schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kolegen teilnehmen.

Wer weiß näheres?

Gruß Bodo

Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.10.2022, 11:57 (vor 553 Tagen) @ Bodo_S

Moin Moin,

Da nach § 20 die Wahlleitung auf der Versammlung gewählt werden muss, müsste sie bis zu dieser Wahl vor der Tür warten ..... danach darf äh muss sie sogar teilnehmen.

Aufgrund dessen, dass auch der Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahl einladen dürfen, wenn noch keine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, kann diese Wahl auch von einer nicht wahlberechtigten Person geleitet werden. Der Personalrat bzw. Integrationsamt wären ja auch bei der Versammlung anwesend, wenn diese einladen und müssen nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein.

Aus meiner Sicht wäre es sogar denkbar, dass die Versammlung diejenigen als Wahlvorstand wählt, die zu der Wahl eingeladen haben, also in dem Fall PR/BR oder I-Amt.

Liebe Grüße

Hendrik

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