Wahlwerbung (Wahlen)

Tomson, Tuesday, 05.09.2006, 22:19 (vor 6453 Tagen)

Ich möchte mich gerne erstmals für die Wahl der Schwerbehindertenverteter zur Verfügung stellen.
Da mich die wenigsten Schwerbehinderten im Betrieb kennen, möchte ich von Euch gerne erfahren, wie es mit Wahlwerbung steht.
Welche Formen der Werbung findet ihr legitim bzw. o.k>
Ich möchte keine möglichen späteren Benachteiligungen durch die amtierende und vielleicht wiedergewählte Vertretung erfahren.
Ist es z.B. in Ordnung, wenn ich andere Schwerbehinderte in meinem Betrieb direkt anspreche und erkläre, daß ich für die Wahl kandidieren werde
und um ihre Unterstützung bitte>

Ich denke, das alles erfordert Fingerspitzengefühl, denn letztlich wird
man jeden neuen Bewerber möglicherweise als Konkurrent sehen.

Danke für eure Tipps und Hinweise
Grüße
Tom

Wahlwerbung

traute, Wednesday, 06.09.2006, 21:46 (vor 6452 Tagen) @ Tomson

woher weißt du als möglicher kandidat, wer SB buw. wähler ist>

traute

Wahlwerbung

Hans-Jürgen, Saturday, 09.09.2006, 09:56 (vor 6450 Tagen) @ Tomson

Hallo Tom,

auch ich möchte mich in diesem Jahr erstmalig auf das Amt des Schwerbehindertenobmann bewerben und bin zurzeit auf Wahlunterstützung. Die sichtbaren SB wie Rollstuhlfahrer spreche ich direkt an und frage nach, ob ich mich in einem Vier-Augen-Gespräch vorstellen darf. Bisher habe ich sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Zudem frage ich bei den Gesprächen und bei meinen direkten Kollegen nach, ob sie nicht eine/n SB kennen und mich weiterempfehlen möchten. So kommt man Schritt für Schritt weiter. Zudem arbeite ich noch einen Flyer aus, der später ans Schwarze Brett kommt.

Ich bin auch im Wahlausschuss, werde aber die uns zur Verfügung stehende Liste der SB nur nutzen, um die Kollegen anzusprechen, die ich sehr sehr gut kenne. Bei den anderen setze ich auf Empfehlungen. Da muss man auch ein wenig Fingerspitzengefühl entwickeln. Bei uns sind ca. 180 SB beschäftigt. Die vorherige Vertretung ist in Ruhestand, somit ist es etwas einfacher für mich. Gegen alte bzw. bestehende Strukturen zu bestehen, ist bestimmt schwieriger. Da muss man gute Argumente sammeln, warum man besser ist als die anderen.

Ich weiß nicht, wie bei euch die Wahl abläuft. Bei uns ist es so, dass der Vorschlag, mich zu wählen, von einem SB mit drei Stützunterschriften eingereicht werden muss. Anschl. werden die eingegangen Wahlvorschläge bekannt gemacht, aber auch nur den SB per Brief. Danach erst beginnt die eigentliche Wahl per Stimmzettel und Briefwahl.

Hoffe, es hilft ein wenig weiter.
Hans-Jürgen

Wahlwerbung

traute, Sunday, 10.09.2006, 17:40 (vor 6449 Tagen) @ Hans-Jürgen

hallo hans-jürgen,
ich bin ein bischen verwundert über die geringe anzahl von stützunterschriften. die wahlordnung sagt 1/20 der wahlberechtigten.

die bekanntmachung der kandidaten erfolgt öffentlich, d.h. am schwarzen brett.

gruß, traute

Wahlwerbung

Hans-Jürgen, Tuesday, 12.09.2006, 19:38 (vor 6447 Tagen) @ traute

hallo Traute

wir haben es so im Wahlausschreiben vereinbart

Gruß
Hans-Jürgen

Wahlwerbung

hackenberger, Tuesday, 12.09.2006, 20:18 (vor 6447 Tagen) @ Hans-Jürgen

Hallo Hans-Jürgen,

diese Vereinbarung im Wahlausschreiben ist rechtswidrig. Die Wahl wird falls Kandidaten mit nur 3 Stützunterschriften gewählt werden anfechtbar (Wahlanfechtung geht bis 14 Tage nach der Wahl) oder sogar nichtig. Die Nichtigkeit der Wahl (bei groben Verstößen gegen die WO) geht zu jeder Zeit, also auch ggf. noch nach 1 Jahr, und kann im Gegensatz zur Wahlanfechtung von jedermann erfolgen.

Was die Stützunterschriften betrifft, ist die SchwbVWO wie auch sonst bindend und kann nicht anders ausgelegt werden! Ebenso der § 94 SGB IX.

Wahlwerbung

Hans-Jürgen, Wednesday, 13.09.2006, 12:08 (vor 6446 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernd Hackenberger,

ich habe noch mal die Vorgaben des Integrationsamtes vom Landschaftsverband Rheinland durchgelesen. Dort steht genau: Der Wahlvorschlag muss von 1/20 der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von 3 Wahlberechtigten unterschrieben sein.

Gruß
Hans-Jürgen

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traute, Wednesday, 13.09.2006, 19:11 (vor 6446 Tagen) @ Hans-Jürgen

hans-jürgen,
du hast das falsch interpretiert. es sind immer 1/20 der wähler für stützunterschriften notwendig. bei 50 SB wären 1/20 = 2,5, aufgerundet auf 3.

ihr müßt den beschluß für ungültig erklären und einen neuen fassen.

gruß, traute


» Hallo Bernd Hackenberger,
»
» ich habe noch mal die Vorgaben des Integrationsamtes vom
» Landschaftsverband Rheinland durchgelesen. Dort steht genau: Der
» Wahlvorschlag muss von 1/20 der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von 3
» Wahlberechtigten unterschrieben sein.
»
» Gruß
» Hans-Jürgen

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Hans-Jürgen, Thursday, 14.09.2006, 10:27 (vor 6445 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

das ist aber ein dickes Ding. Das mit den drei Unterschriften hab ich mir auch nicht ausgedacht. Bin das 1. Mal im Wahlausschuss und habe mich drauf verlassen, dass die Alten das schon richtig machen. Die scheinen das schon seit etlichen Wahlen so zu machen. Danke jedenfalls für deinen Hinweis, da werde ich mal nachfragen müssen.

Gruß
Hans Jürgen

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hackenberger, Thursday, 14.09.2006, 11:03 (vor 6445 Tagen) @ Hans-Jürgen

Hallo Hans Jürgen,

genau dafür gibt es ja uns hier im Forum, damit man hinzulernen kann. Du weist ja hier gibt es immer viele nette Menschen welcher gerne helfen.;-)

Wahlwerbung

Hans-Jürgen, Thursday, 14.09.2006, 11:21 (vor 6445 Tagen) @ hackenberger

Ihr seid einfach Klasse :-)

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backus, Saturday, 09.09.2006, 23:08 (vor 6449 Tagen) @ Tomson

Danke für eure Tipps und Hinweise
Danke Tom

Wahlwerbung

backus, Saturday, 09.09.2006, 23:13 (vor 6449 Tagen) @ Tomson

Guten Abend!
Ich habe vor 4 Jahren die Wählerliste durchgesehen. ( beim Wahlvorstand einsehbar).
Darauf hin habe ich verschiedene Kollegen angesprochen und Wahlwerbung für mich gemacht.
Fazit: Ich wurde auf Anhieb erster Stellvertrter.
Allas legitim.
Viel Erfolg für die Wahl.
MfG Backus

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