Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Bettina H., Wednesday, 26.10.2022, 16:59 (vor 548 Tagen)

Ein freundliches hallöle an alle Mitlesenden,
folgende Fragestellung ist bei uns im Betrieb (öffentlicher Dienst) aufgetaucht:
Kann eine stellvertretende Vertrauensperson einer örtlichen Schwerbehindertenvertretung sich als Mitglied der Gesamtschwerbehindertenvertretung wählen lassen?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen bzw. mir sagen, wo ich da eine Antwort drauf finde?
Vielen lieben Dank im Voraus und herzliche Grüße,
Bettina H.

Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung

WoBi, Wednesday, 26.10.2022, 18:23 (vor 548 Tagen) @ Bettina H.

Hallo Bettina H.

dies ergibt sich aus § 180 Abs. 7 SGB IX, der auf § 177 Abs. 3 - 8 SGB IX verweist.

"§ 177 Absatz 3 bis 8, § 178 Absatz 1 Satz 4 und 5, Absatz 2, 4, 5 und 7 und § 179 gelten entsprechend, § 177 Absatz 5 mit der Maßgabe, dass die Wahl der Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. Januar, die der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März stattfindet, § 177 Absatz 6 mit der Maßgabe, dass bei den Wahlen zu überörtlichen Vertretungen der zweite Halbsatz des Satzes 3 nicht gilt."

In § 177 Abs. 3 SGB IX steht:

"Wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Monaten angehören; besteht der Betrieb oder die Dienststelle weniger als ein Jahr, so bedarf es für die Wählbarkeit nicht der sechsmonatigen Zugehörigkeit. Nicht wählbar ist, wer kraft Gesetzes dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat nicht angehören kann."

Es sind die "Besonderheiten" in der Wahlordnung für die GSBV-Wahl in § 22 SchwbVWO zu beachten.

Es kann jeder im zuständigen Bereich des Gesamtbetriebsrates der die Voraussetzungen nach § 177 Abs. 3 SGB IX erfüllt, sich zur Wahl aufstellen lassen. Je nach Wahlverfahren der GSBV muss ein Kandidat von einem Wahlberechtigten vorgeschlagen oder entsprechende Stützunterschriften vorweisen, um sich zur Wahl zu stellen.

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Gruß
Wolfgang

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