SBV Stellvertreter (Allgemeines)

Fight4UrRights, Friday, 28.10.2022, 09:57 (vor 546 Tagen)

hi, habe leider nix gefunden hierzu:

1. muss ich meine führungskraft darüber informieren, dass ich mich eventuell als stellvertreter der SBV für die wahl aufstellen lasse? unser beider verhältnis ist nicht das beste.
2. muss ich dem PR und der bisherigen SBV vor der wahl mitteilen, dass ich interesse habe am ehrenamt des stellvertreters? oder kann ich einfach beim einfachen wahlverfahren nach verkünden der*des neuen SBV mich als interessenten für den stellvertreter-posten bereiterklären und danch gewählt werden?


kurz zu mir: ich brenne für das thema. ich habe selbst ein handicap. als stellvertreter würde ich mich langsam ins thema einarbeiten können. mir ist bewusst, dass ich nachrücken würde, wenn die sbv sein*ihr amt niederlegt.

SBV Stellvertreter

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 28.10.2022, 12:06 (vor 546 Tagen) @ Fight4UrRights

Moin moin,

Nein, Du musst niemanden informieren, dass Du zur Wahl antreten willst.
Du kannst Dich spontan bei der Wahlversammlung melden.
Sinnvoll wäre es, stichpunktartig notiert zu haben, warum Du Dich aufstellst, damit die Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung wissen, was Sie an Dir haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Janßen

SBV Stellvertreter

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 28.10.2022, 13:37 (vor 546 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

kleiner Nachtrag. Du musst überlegen, ob Du Dich selber vorschlagen willst, oder ob dieses jemand anders tun soll. §20 Ansatz 2 Satz 3 SchwbVWO: "Jede Person, die wahlberechtigt ist, kann Personen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer stellvertretenden Mitglieder vorschlagen."

SBV Stellvertreter

Fight4UrRights, Friday, 28.10.2022, 13:57 (vor 546 Tagen) @ Hendrik1

danke. da ich selbst wahlberechtigt bin, würde ich mich selbst vorschlagen!

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