Aufbewahrungsfrist BEM Akte (BEM)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 10.11.2022, 13:53 (vor 533 Tagen)

Hallo zusammen,

bezügl. der Länge der Aufbewahrungsfrist der BEM-Akte gibt es ja verschiedenste Meinungen, bei uns werden derzeit 2 Jahre "angedroht".

Wenn jetzt alles aus dem BEM umgesetzt ist und soweit alles "gut" ist, und ich einer Aufbewahrung gänzlich aus dem Wege gehen möchte, kann ich dann einfach mein Einverständnis widerrufen?

Dann müssten doch eigentlich alle Inhalte der BEM-Akte sofort vernichtet oder mir Übergeben werden.
Sehe ich das richtig bzw. hat da jemand schon Erfahrung?


Mfg
mietze_katz

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

Scheeks, im MTK, Friday, 11.11.2022, 10:38 (vor 533 Tagen) @ mietze_katz

Hallo, was sagen denn eure SBV, Betriebs- oder Personalrat und ggf. Datenschutzbeauftragte dazu? Das wären deine Ansprechpartner.
Dies ist ein Forum "für die SBV" und kein Rechtseinschätzungsforum für Betroffene ;-)

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende :-)

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

Hotte, Stuttgart, Friday, 11.11.2022, 18:37 (vor 532 Tagen) @ Scheeks

Hallo, was sagen denn eure SBV, Betriebs- oder Personalrat und ggf. Datenschutzbeauftragte dazu? Das wären deine Ansprechpartner.
Dies ist ein Forum "für die SBV" und kein Rechtseinschätzungsforum für Betroffene ;-)

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende :-)


Mietze_Katz ist seit 01.01.2012 VP der Schwb,

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 14.11.2022, 11:35 (vor 530 Tagen) @ Scheeks

Dies ist ein Forum "für die SBV" und kein Rechtseinschätzungsforum für Betroffene ;-)

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende :-)

Hallo Scheeks,

tja, was soll ich zu Deinem Kommentar sagen?
Ich wurde sogar vor rund 2 Wochen wiedergewählt und habe jetzt zumindest noch eine Amtszeit vor mir. Spiel als "relativer Neuling" nicht die "Forumspolizei", überlass dies besser den Admin's, die wissen, wo sie nachschauen können.

In diesem Sinne eine schöne Arbeitswoche.

mietze_katz

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 14.11.2022, 12:14 (vor 530 Tagen) @ mietze_katz

Moin Moin Mietzke-katz,

das ist eine gute Frage, wie lange die aufbewahrt werden müssen.

Ich denke, die BEM Daten, (BEM angenommen, durchgeführt, abgelehnt etc.) solange der Arbeitsvertrag läuft, da bei gesundheitsbedingten Kündigungen diese eine Rolle spielen können.
Ob die Gesundheitsdaten auch so lange aufbewahrt werden dürfen, um z.B. in diesen Verfahren herangezogen zu werden. Z.B. bei der Frage, ob der Arbeitgeber durch betriebsärztliche Stellungnahmen von Einschränkungen wusste und bei der Einsatzplanung darauf keine Rücksicht genommen hat, oder der Klärung, ob die Einschränkungen überhaupt bekannt waren, etc. kann ich nicht rechtssicher beantworten, würde ich aber vermuten.

Liebe Grüße

Hendrik

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 14.11.2022, 12:43 (vor 530 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

Danke für die Antwort.
Es geht rein um die BEM-Akte, nicht die Anschreiben ect., welche in der Personalakte aufbewahrt werden.

Und da eben die Frage:
Was passiert mit den Unterlagen in der BEM-Akte, wenn man während des laufenden BEM-Verfahren sein Einverständnis widerruft?

Dann muss die BEM-Akte doch "aufgelöst" werden und so gehe ich einer mehrjährigen Aufbewahrungszeit aus dem Weg, oder?
Das würde heißen, ich habe zwar allen Nutzen aus den BEM-Maßnahmen gezogen (weil ja umgesetzt), aber es existieren soweit keine Unterlagen oder Befunde meiner Krankheitsgeschichte mehr.

VG

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

Hotte, Stuttgart, Monday, 14.11.2022, 14:14 (vor 529 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Hendrik,

Danke für die Antwort.
Es geht rein um die BEM-Akte, nicht die Anschreiben ect., welche in der Personalakte aufbewahrt werden.

Und da eben die Frage:
Was passiert mit den Unterlagen in der BEM-Akte, wenn man während des laufenden BEM-Verfahren sein Einverständnis widerruft?

Dann muss die BEM-Akte doch "aufgelöst" werden und so gehe ich einer mehrjährigen Aufbewahrungszeit aus dem Weg, oder?
Das würde heißen, ich habe zwar allen Nutzen aus den BEM-Maßnahmen gezogen (weil ja umgesetzt), aber es existieren soweit keine Unterlagen oder Befunde meiner Krankheitsgeschichte mehr.

VG

Hallo,
das sehe ich anders. Der Widerruf des Einverständniss ist in der Akte dann zu dokumentieren. Durch das Bem Verfahren wurden ja Massnahmen ausgelöst. Was ist, wenn die Massnahmen auf einmal vom AG ganz oder teilweise rückgäng gemacht werden?

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 14.11.2022, 15:13 (vor 529 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,
da gehe ich nicht mit, unter
https://www.dr-datenschutz.de/datenschutz-beim-betrieblichen-eingliederungsmanagement/#:~:text=Die%20Akte%20wird%20ab%20der,BEM%2DAkte%20wird%20umgehend%20gel%C3%B6scht.
hab ich folgendes gefunden:

Aufbewahrungsfrist der BEM-Akte
Die Aufbewahrungsfrist im Sinne der DSGVO entfällt nach dem Zeitpunkt, an dem der Zweck der Datenspeicherung endet. Ist ein BEM-Verfahren beendet, entfällt auch der Zweck für die BEM-Akte.

In der Praxis hat sich jedoch die folgende Handhabung bewährt:

BEM-Verfahren wurde angenommen und durchgeführt:
Die Akte wird ab der Beendigung des Verfahrens für drei Jahre aufbewahrt.
BEM-Verfahren wird angeboten und abgelehnt bzw. die Einwilligung widerrufen: Die BEM-Akte wird umgehend gelöscht. In der Personalakte sind lediglich die notwendigen Nachweise über das ordnungsgemäße Anbieten des BEM-Verfahrens gespeichert.

Ganz so falsch finde ich dieses nicht, betrachtet man den Grundsatz der DSGVO.

Bezügl. der "Rückabwicklung" der Maßnahmen gebe ich dir Recht, muss man halt Fallabhängig betrachten.

VG

Pro und Contra Aufbewahrungsfrist

garda, Berlin, Tuesday, 15.11.2022, 07:57 (vor 529 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

wir haben in unserer Dienstvereinbarung eine Aufbewahrung von 5 Jahren in der geschützten Nebenakte vereinbart. Ein Zugriff nach Abschluss des BEM ist allerdings nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person möglich. Nun kann man immer mit Datensparsamkeit für kürzere Fristen argumentieren, dies liegt aber nicht immer im Interesse der Person. Gerade bei chronischen Erkrankungen oder anhaltenden Unfallfolgen kann es sinnvoll sein auf alte Unterlagen zurückzugreifen wenn sich handelnde Personen geändert haben. Damit wird eine oft sinnlose Begutachtung bei unveränderten Verhältnissen vermieden, das Verfahren beschleunigt und Kosten gespart.

Da die Entscheidung bei der betroffenen Person liegt, kann dabei kaum ein Nachteil entstehen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

Scheeks, im MTK, Tuesday, 15.11.2022, 12:33 (vor 529 Tagen) @ mietze_katz

Ich wurde sogar vor rund 2 Wochen wiedergewählt und habe jetzt zumindest noch eine Amtszeit vor mir.

Prima, dann ist dieser Punkt ja geklärt.

Spiel als "relativer Neuling" nicht die "Forumspolizei"

Du vergreifst dich im Ton.
Immerhin hast du doch das Missverständnis überhaupt erst verursacht, mindestens jedoch in Kauf genommen:

- Du hast ausdrücklich gefragt, ob du dein Einverständnis widerrufen könntest.
Ich kenne nur ein Einverständnis der oder des BEM-Berechtigten, aber keines der SBV. Die SBV bestätigt die Datenschutzerklärung und die wolltest du doch wohl kaum einseitg widerufen, oder?

- Ebenso hast du deine Vermutung geäußert, dass die BEM-Unterlagen entweder zu vernichten oder dir zu übergeben seien.
Sofern denn überhaupt eine Übergabe von entsprechenden Akten nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist (optional) vorgesehen wäre, dann kann auch dies m.E. bestenfalls an die/den BEM-Berechtigten als Betroffenen erfolgen. Die SBV hat doch gar keinen Anspruch auf die Übernahme und ggf. Lagerung der BEM-Akte, speziell im Kontext einer ggf. abgelaufenen Speicherfrist!

Aus diesen beiden Punkten rührte auch meine Annahme, dass du die Betroffene und nicht die SBV seiest, und mein freundlich gemeinter Hinweis. Ich hoffe doch, dass du das nun nachvollziehen kannst.

Im weiteren Verlauf hast du obendrein noch "Befunde meiner Krankheitsgeschichte" geschrieben, auch hier schreibst du wie eine Betroffene und nicht wie die den Prozess begleitende SBV.
Mag ja sein, dass du sehr empathisch bist und dich in die Postion und Befürchtungen Betroffener versetzt, aber im Forum kann man nur nach deinen Äußerungen und Schilderungen gehen und nicht nach deinen Gedanken; da musst du schon klarer formulieren und die Positionen deiner Schützlinge und deiner SBV-Funktion auseinanderhalten. Bevor du also nochmal so aggressiv jemanden abkanzeln willst, überlege doch bitte kurz, ob ihre/seine Wortmeldung nicht völlig berechtigt und begründet ist aufgrund deiner eigenen Formulierungen und Wortwahl, du dich also eventuell (erneut) missverständlich ausgedrückt haben könntest.

In diesem Sinne eine schöne Arbeitswoche.

Danke ebenfalls.

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 17.11.2022, 12:32 (vor 527 Tagen) @ Scheeks

Hallo Scheeks,

Spiel als "relativer Neuling" nicht die "Forumspolizei"

Du vergreifst dich im Ton.

Meine Worte mögen "hart" und "unmissverständlich" sein, halte sie aber aber, nachdem Du Deine Forums-Unkenntnis auch noch bei anderen Benutzern bewiesen hast, durchaus für angebracht und gerechtfertigt. Manche benötigen halt evtl. auch mal einen deutlicheren Ton.

Immerhin hast du doch das Missverständnis überhaupt erst verursacht

Wenn man (Du) sich nicht auskennt und so zwischen den Zeilen liest, entstehen wohl die größeren Missverständnisse!


Aus diesen beiden Punkten rührte auch meine Annahme,

Annahme? Ja genau dass ist das Problem: Annahme, Vermutungen, Glauben usw.
Wenn man sich (Du) einfach mal die Aktivitäten oder noch besser das Profil eines Benutzers ansieht, sind keine der anfangs angeführten Problemkriterien notwendig.
Vorausgesetzt man weis natürlich, wo ich diese Informationen einsehen kann, wobei es sicherlich sehr einfach ist ....

Ich hoffe, wir können hiermit die "organisatorische" Problematik beenden und uns wieder sachlich dem Sinn und Zweck des Forums widmen.

VG
mietze_katz


PS: Solltest es noch nicht gefunden haben - klick einfach mal im angemeldetem Zustand auf den Benutzernamen, dann kommt Input ;-)

Aufbewahrungsfrist BEM Akte

Scheeks, im MTK, Friday, 18.11.2022, 18:10 (vor 525 Tagen) @ mietze_katz

Ich hoffe, wir können hiermit die "organisatorische" Problematik beenden

Meinetwegen gern. Wir haben beide etwas versäumt, uns gegenseitig darauf hingewiesen und einer von uns beiden ist dabei sogar höflich geblieben. Damit ist ja alles geklärt.

Schönes Wochenende.

RSS-Feed dieser Diskussion