Darf Abteilungsleitung Kopie eines Attest haben? (Umgang mit Arbeitgeber)

ChrisMX09, Friday, 11.11.2022, 11:32 (vor 532 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall (in Psychiatrischer Klinik) :

Eine Kollegin hatte vor einigen Jahren einen Übergriff auf einer Station und will und kann seitdem dort nicht mehr arbeiten, da der 'Täter' auch wieder dort behandelt werden könnte.

Die Kollegin hat ein Attest über ihre psychische Beeinträchtigung dahingehend.

Der Abteilungsleiter hat das Attest gesehen, will aber eine Kopie davon.
Das möchte die Kollegin nicht, aus Angst er könne es personaltechnisch gegen sie verwenden.

Frage:
Reicht es aus, wenn der Abt. das Attest nur gesehen hat und dies dann in die Personalakte kommt, oder wenn des der Betriebsarzt/ärztin gesehen hat und dies bestätigt?

Oder hat der Abteilungsleiter das Recht zu sagen: Ohne Kopie der Bescheinigung wird der Dienst ohne Einschränkung weitergeführt?

Gruß und Danke.

Darf Abteilungsleitung Kopie eines Attest haben?

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 11.11.2022, 12:34 (vor 532 Tagen) @ ChrisMX09

Moin Moin,

ich kann nur sagen, wie es bei uns ablaufen würde.
Die Kollegin würde sich an den betriebsärztlichen Dienst wenden, dort das Attest vorlegen.
Wenn dieses für die/den Betriebsärztin/-arzt nachvollziehbar ist, schreibt sie/er an den Vorgesetzten, dass sie dort nicht mehr eingesetzt werden kann.
Daran muss sich dann der Vorgesetzte halten, ohne das Attest selber zu bekommen.

Liebe Grüße

Hendrik

Darf Abteilungsleitung Kopie eines Attest haben?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.11.2022, 12:34 (vor 532 Tagen) @ ChrisMX09

Hallo zusammen,

Hallo,

Frage:
Reicht es aus, wenn der Abt. das Attest nur gesehen hat und dies dann in die Personalakte kommt, oder wenn des der Betriebsarzt/ärztin gesehen hat und dies bestätigt?

Ja, das reicht völlig aus. Der/die Betriebsarzt/Betriebsärztin ist die einzige betriebliche Stelle, die diese Einschränkungen fundiert beurteilen kann und dann dem AG entsprechende Vorschläge zum Einsatz macht - niemand sonst.


Oder hat der Abteilungsleiter das Recht zu sagen: Ohne Kopie der Bescheinigung wird der Dienst ohne Einschränkung weitergeführt?

Nein, das Recht hat er nicht. Woher sollte der Anspruch kommen? Die SBV sollte dies diesem Abteilungsleiter unmißverständlich klar machen.


Gruß und Danke.

--
&Tschüß

Wolfgang

Darf Abteilungsleitung Kopie eines Attest haben?

Almut, Saturday, 12.11.2022, 23:13 (vor 530 Tagen) @ ChrisMX09

Die Frage wurde ja unten beantwortet.
Wurde der Fall der zuständigen BG als Unfall gemeldet? Auch psychische Unfälle werden als Arbeitsunfälle gewertet.

RSS-Feed dieser Diskussion