Arbeitssicherheitsausschuss (Allgemeines)

magheinz ⌂, Monday, 21.11.2022, 12:04 (vor 526 Tagen)

Hallo,

Wenn ich §178 im SGB IX richtig lese, muss ich mit TO zur Sitzung rechtzeitig eingeladen werden.

Das ist natürlich nicht erfolgt, da bohre ich jetzt nach. Das "rechtzeitig" soll jetzt erst mal keine Rolle spielen.

Der Satz "sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen." ist aber interessant. Kann ich das nur bei SBV-Themen machen, oder bei allen Themen die einen Schwerbehinderten betreffen, auch wenn das Thema gar nichts mit der Schwerbehinderung zu tun hat?

viele Grüße,
Magnus

Arbeitssicherheitsausschuss

Apfelsaft, München/ Bayern, Wednesday, 30.11.2022, 07:01 (vor 517 Tagen) @ magheinz

Wenn ich das richtig gelesen habe, geht es um die Einladung der SBV zur ASA Sitzung?
Bei den ASA Sitzung bist Du immer dabei. Was soll der Schmarrn. Du wirst ganz offiziel mit der TO wie alle anderen Teilnehmern rechtzeitig dazu eingeladen.

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