Personalausschuß ---> SBV informieren ? (Allgemeines)

Concorde_de, Thursday, 24.11.2022, 06:33 (vor 519 Tagen)

Guten Morgen alle zusammen, leider habe ich zu meinen Thema wenig gefunden.

meine Frage:

Muss ein Personalausschuß des BR die SBV informieren wenn es um einen schwerbehinderten Mitarbeiter geht ?

Hintergrund ist... ich als SBV mache es nur nebenher und arbeite in Schichten. Der Personalrat ist der Meinung, dass es reichen würde wenn ich Kenntnis darüber von der Personalreferentin bekomme und könnt es selber eintakten bei dem Personalausschuß Termin teilzunehmen. Ich habe zwar einen Serientermin, aber keine Einladung mit TO Punkten usw... bekommen. Deswegen hatte ich es nicht mehr auf dem Schirm, das ich ja die Info hatte von der Personalreferentin.

Oder ist das irgendwo klar definiert beschrieben ?

Personalausschuß ---> SBV informieren ?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 24.11.2022, 09:32 (vor 519 Tagen) @ Concorde_de

Hallo,

es ist klar definiert in § 178 Abs. 2 SGB IX. Die Unterrichtungspflicht trifft allein den Arbeitgeber.
Betriebs- oder Personalrat sind grundsätzlich keine "Postboten".

Allerdings gehört es sehr wohl zu den Pflichten - bei Betriebsräten aufgrund § 80 BetrVG - der Mitarbeitervertretungen zu prüfen, ob die gesetzlichen Rechte der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen eingehalten werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Personalausschuß ---> SBV informieren ?

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 24.11.2022, 10:39 (vor 519 Tagen) @ Concorde_de

Moin Moin

nach § 178,4 SGB IX hat die SBV das Recht an allen Ausschüssen des BR teilzunehmen.
Damit und mit der Pflicht des BR zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ist klar, dass Du auch eine TO erhalten musst, um Dich auf die Sitzung vorbereiten zu können.

Liebe Grüße

Hendrik

RSS-Feed dieser Diskussion