Zusammenarbeit SBV - Inklusionsbeauftragter (Allgemeines)

Antje ⌂, Hohenwart, Thursday, 15.12.2022, 09:01 (vor 499 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr VP und nach der Wahl in diesem Jahr wurde ein Inklusionsbeauftragter bestimmt, bisher war das die Gesamtleitung der Einrichtung.
Der Inklusionsbeauftragte versucht jetzt seine Rolle und Aufgaben bei uns zu erfragen. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass dies, sowie die Umsetzung seiner Aufgaben mit dem Dienstgeber zu klären ist. Selbstverständlich habe ich ihm Infomaterial etc., was wir uns zum Thema schon besorgt hatten, zur Verfügung gestellt.
Der Inklusionsbeauftragte hat jetzt mitbekommen, das wir (meine Stellvertretung und ich) uns regelmäßig treffen und fragt ob er sich da einklinken kann.
Ich würde sagen nein. Wir besprechen dort unter anderem Vorgehensweisen oder diskutieren (u.a. auch kritisch) wie mit dem ein oder andern Fall seitens des DG umgegangen wird/wurde. Er ist ja dann zukünftig auf der anderen Seite und daher wäre seine Teilnahme an unseren Treffen meines Erachtens nicht korrekt.
Nachdem wir an einer guten Zusammenarbeit interessiert sind, wollt ich euch fragen, ob ich das richtig sehe, bevor ich ihn "auslade". Wie läuft bei euch die Zusammenarbeit ab?
Übrigens haben wir quartalsmäßig einen gemeinsamen Termin mit der Gesamtleitung, wo er zukünftig dabei ist.

Vielen Dank für eure Untersstützung
Antje

Zusammenarbeit SBV - Inklusionsbeauftragter

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.12.2022, 11:20 (vor 499 Tagen) @ Antje

Hallo Antje,

der Inklusionsbeauftragte ist Beauftragter allein des AG ("verantwortlich vertritt"). Der AG hat die persönlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß der Inklusionsbeauftragte seine Aufgaben erfüllen kann. Dazu gehört auch der Erwerb der notwendigen Sach- und Fachkunde.
Vielleicht solltest Du dem Inklusionsbeauftragten auch mal erklären, daß aus den Aufgaben des § 181 SGB IX eine persönliche Haftung resultiert - zB für Bussgelder - und dafür kein Anspruch auf Erstattung durch den AG existiert. (Düwell in LPK-SGB IX, § 181 Rn 34)

Und aufgrund seiner AG-Position hat dieser Inklusionsbeauftragte nichts bei den Abstimmungen zwischen VP und Stellvertretung zu suchen - erst recht dann nicht, wenn es sich um "gegenseitige Abstimmung" iSd § 178 Abs. 1 Satz 6 SGB IX handelt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Zusammenarbeit SBV - Inklusionsbeauftragter

Cebulon, Thursday, 15.12.2022, 16:50 (vor 498 Tagen) @ Antje

Der Inklusionsbeauftragte versucht jetzt seine Rolle und Aufgaben bei uns zu erfragen.

Hallo Antje,

Infomaterial für den Beauftragten gibt es auch hier sowie hier, Rechtsstand: 30.09.2022 mit Kurzvideo. Auch werden vielfach Kurzseminare für Inklusionsbeauftragte angeboten.

Gruß,
Cebulon

Zusammenarbeit SBV - Inklusionsbeauftragter

Antje ⌂, Hohenwart, Friday, 16.12.2022, 18:40 (vor 497 Tagen) @ Cebulon

Hallöchen,

vielen Dank euch beiden.
Ich sehe, dass ich mit meiner Einschätzung nicht falsch lag.
Gerne gebe ich die Links von Dir gern weiter, grundsätzlich sehe ich mich aber nicht in der Position den1 Inklusionsbeauftragten "anzuleiten".
Ich werde Anfang nächster Woche mal Kontakt zu ihm aufnehmen und das Thema zu erläutern.

Schöne Grüße
Antje

Zusammenarbeit SBV - Inklusionsbeauftragter

Cebulon, Friday, 16.12.2022, 20:12 (vor 497 Tagen) @ Antje

… grundsätzlich sehe ich mich aber nicht in der Position, den Inklusionsbeauftragten "anzuleiten".

Hallo,

auf geeignete Seminare könnte man ihn durchaus hinweisen.
Evtl. sogar gemeinsam mal ein Seminar mit ihm besuchen?

Und wenn demnächst das angekündigte Fachlexikon erscheint,
ihm evtl. ein Druckexemplar besorgen beim Integrationsamt.

Gruß,
Cebulon

Zusammenarbeit SBV - Inklusionsbeauftragter

Antje ⌂, Hohenwart, Monday, 19.12.2022, 08:54 (vor 495 Tagen) @ Cebulon

Hallo cebulon,

selbstverständlich werde ich keinerlei Infos vorenthalten, das wäre keine Grundlage für eine gute Zusammenarbeit.
Das Kursangebot des ZBFS hat er bereits von mir bekommen.

Danke und schöne Grüße
antje

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