informationspflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)

ankahefe, Tuesday, 12.09.2006, 13:59 (vor 6447 Tagen)

Liebe Schwerbehindertenvertretungen,
meine Tochter schreibt zur Zeit an ihrer Dipl-Arbeit im Bereich Sozialarbeit. Das Thema lautet:
"Möglichkeiten und Probleme bei der Integration Scherbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt"

Da ich schon seit 10 Jahre Rentner bin und von daher nicht mehr so genau über die Situation der SBVen in den Betrieben und Verwaltungen informiert bin, würde ich mich freuen von Euch einige Fragen beantwortet zu bekommen.
Wie halten es die Arbeitgeber heute mit der Informationspflicht gegenüber der SBV nach §95 Abs.2 >>>

"Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten die einen einzelnen schwerbehinderten oder die schwerbehinderten Mensche als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören".

Wird gegen diese Verpflichtung immer noch so oft verstoßen wie zu meiner Zeit bis 1995 der Fall war >

Es wäre nett, wenn einige von Euch hier im Forum einige Beispiele berichten würden, ob, wie und in welcher Form gegen die Unterrichtungspflicht nach wie vor verstoßen wird. 2.Frage Wie funktioniert heute die Zusammenarbeit zwischen SBV und Betriebs- bzw. Personalrat.
Für Eure Mühe im Namen meiner im voraus besten Dank.
MfG ankahefe

informationspflicht des Arbeitgebers

hackenberger, Tuesday, 12.09.2006, 20:20 (vor 6447 Tagen) @ ankahefe

Hallo,

am besten du ließt einmal die hier gestellten Fragen und Antworten, dann kann man sich schnell ein Bild von der Lage heute machen. Nutze ruhig auch einmal die Suchfunktion.;-)

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