Auswahlverfahren Azubis: Keine Einladung zum Gespräch nach schlechtem Test? (Allgemeines)

Rickert-Krings, Lippstadt, Tuesday, 24.01.2023, 15:51 (vor 458 Tagen)

Hallo allerseits,

im öffentlichen Dienst müssen Schwerbehinderte zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn sie grundsätzlich die erforderliche Eignung besitzen (z.B. bestimmte Ausbildung, etc.).
Das läuft bei uns stets reibungslos.

Die potenziellen Azubis absolvieren bei uns zunächst ein Online-Testverfahren (barrierefreie Varianten sind möglich).
Nach Vorliegen der Testergebnisse werden nur noch die Bewerber eingeladen, die eine bestimmtes Mindestergebnis erzielt haben.

Müssen schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber auch dann eingeladen werden, wenn der Auswahltest schlecht absolviert wurde und Sie dem Testergebnis nach nicht in die engere Wahl bekommen sind?
(Wie gesagt, es gibt barrierefreie Varianten ohne Zeitlimit, ohne Bilder, etc., je nach Bedarf).

--
Gruß, Ricarda

Auswahlverfahren Azubis: Keine Einladung zum Gespräch nach schlechtem Test?

WoBi, Tuesday, 24.01.2023, 22:51 (vor 458 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo Rickert-Krings,

Leitsatz aus Urteil vom 09.09.2015 - 3 Sa 36/15 LAG Schleswig-Holstein:
"Eignungstests sind regelmäßig Bestandteil des Auswahlverfahrens. Einstellungsbewerber, die dem Anforderungsprofil entsprechen, werden vom öffentlichen Arbeitgeber benachteiligt, wenn sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, weil sie einen Eignungstest nicht bestanden haben."

Nach § 165 Satz 2 SGB IX haben (schwer-)behinderte Bewerber*innen eine Rechtsanspruch auf ein Vorstellungsgespräch, wenn sie nicht offensichtlich vollkommen ungeeignet (nach Stellenanforderung) sind.
Ein vorgeschalteter Text ist kein Vorstellungsgespräch.

"Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt."

--
Gruß
Wolfgang

Auswahlverfahren Azubis: Keine Einladung zum Gespräch nach schlechtem Test?

Rickert-Krings, Lippstadt, Wednesday, 25.01.2023, 07:44 (vor 457 Tagen) @ WoBi

Danke!

--
Gruß, Ricarda

Auswahlverfahren Azubis: Keine Einladung zum Gespräch nach schlechtem Test?

Cebulon, Wednesday, 25.01.2023, 14:46 (vor 457 Tagen) @ WoBi

Hallo,

einschränkend aber z.B. LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 4 Ta 1489/17, soweit es um Überprüfung des „Anforderungsprofils“ geht.

(Abgrenzung zu LAG Schleswig-Holstein 09.09.2015 - 3 Sa 36/15, beispielsweise Sprachkenntnisse gemäß der Stellenausschreibung).

Gruß,
Cebulon

Auswahlverfahren Azubis: Keine Einladung zum Gespräch nach schlechtem Test?

Rickert-Krings, Lippstadt, Wednesday, 25.01.2023, 15:35 (vor 457 Tagen) @ Cebulon

Danke, das speicher ich mir direkt mal ab.

--
Gruß, Ricarda

Auswahlverfahren Azubis: Keine Einladung zum Gespräch nach schlechtem Test?

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 25.01.2023, 09:04 (vor 457 Tagen) @ Rickert-Krings

Moin Moin Ricarda,

gibt es bei Euch in NRW Schwerbehindertenrichtlinien oder ähnliche Erlasse? Ist auch eine Anwendung für Kommunalbetriebe in diesen enthalten? Steht dort etwas zu Einladungen für Auswahlgespräche, die weitergehen als die gesetzlichen Regelungen?
Gibt es ggf. bei Euch im Betrieb eine Inklusionsvereinbarung, in der hierzu Spielräume enthalten sind?

Bei uns in Niedersachsen steht dazu folgendes:
"3.7.3 Sind in einem Auswahlverfahren Eignungstests, Assessment-Center oder vergleichbare Auswahlinstrumente vorgesehen, so sind schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern entsprechend der Art und dem Umfang der Behinderung Nachteilsausgleiche (s. Nr. 4) einzuräumen. Die Nachteilsausgleiche sind unter der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung festzulegen, wenn der schwerbehinderte Mensch deren Beteiligung nicht ausdrücklich abgelehnt hat."

D.h. vor einem Assesment muss geklärt werden, ob die/der Schwerbehinderte Nachteilsausgliche benötigt. Ein Verlängern oder Aussetzen des Zeitlimits ist dabei nicht die einzige wichtige Komponente:

So könnnen beispielsweise Menschen mit einem Autismus mit Halbwahrheiten nichts anfangen. Für sie gibt es - mehr oder weniger stark ausgeprägt - nur schwarz oder weiß. Daher sind multiple Choise Fragen, die sowohl wahre als auch falsche Anteile in einem Satz enthalten, für sie oft nicht beantwortbar, weil sie tw. nicht erkennen können, dass damit die ganze Antwortmöglichkeit falsch ist.
Sie müssen als Nachteilsausgleich solche Fragen frei beantworten können. Ich habe es schon erlebt, dass der Bewerber sich bei einer solchen Frage in diese hineingesteigert hat, weil er an dieser hängen geblieben ist und den Test nicht weiter beantworten konnte.

Nachtrag, auch bei uns gelten die Schwerbehindertenrichtlinien nur für Landesbetriebe, anderen wird die Anwendung jedoch empfohlen, sodass man durchaus nachfragen kann:

"1.1 Die Richtlinien gelten für die Beschäftigten der Landesverwaltung. Beschäftigte im Sinne dieser Richtlinien sind Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
Den Kommunen und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, die Schwerbehindertenrichtlinien entsprechend anzuwenden."

Liebe Grüße

Hendrik

Auswahlverfahren Azubis: Keine Einladung zum Gespräch nach schlechtem Test?

Rickert-Krings, Lippstadt, Wednesday, 25.01.2023, 09:16 (vor 457 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

mir ist nicht bekannt, dass es für die Kommunen entsprechende Richtlinien gibt.
Man möge mich korrigieren, wenn es doch welche gibt.

Eine Inklusionsvereinbarung haben wir bei uns in der Behörde leider auch nicht.

Die Infos von @WoBi waren schon sehr hilfreich, damit werde ich weiter arbeiten können.

--
Gruß, Ricarda

RSS-Feed dieser Diskussion