Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztl. Rat (Kündigung)

LuckyLuke, Thursday, 26.01.2023, 13:12 (vor 679 Tagen)

Hallo zusammen,

ich wurde in einem Klienten*innen-Gespräch auf den "Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat" der Bundesagentur für Arbeit aufmerksam gemacht. Mein/e Klient*in wollte wissen, ob es hier eventuell Fallstricke für sie/ihn zu beachten gäbe, wenn er diesen Weg der Kündigung wählen würde, um sein Arbeitsverhältnis noch vor dem vorgezogenen Renteneintritt ohne Abzüge mit 64/4 Jahren aufgrund seiner Schwerbehinderung zu beenden. Ich habe diesen Fragebogen bisher nicht gekannt und kann nachvollziehen, dass mein Klient vorsichtig ist. Mit dem Erhalt von ALG I für die Zeit bis zum abschlagsfreien Renteneintritt und seiner parallel weiterlaufenden Teilerwerbsrente ist er einverstanden.

Mein Klient ist schwerbehindert, 62 Jahre alt, bezieht bereits eine Teilerwerbsminderungrente und arbeitet nur noch zu 60% im Unternehmen auf seiner ursprünglichen Funktion. Der Facharzt unterstützt ihn auf diesem Weg mit einer entsprechenden, ärztlichen Stellungnahme.

Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr Eure Erfahrungen hierzu mit mir austauschen könntet.
Vielen Dank im Voraus!

Grüße LuckyLuke

Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztl. Rat

LuckyLuke, Friday, 27.01.2023, 08:21 (vor 678 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen,

ja - diesen Fragebogen meinte ich!

Grüße

Fragebogen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztl. Rat

Cebulon, Friday, 27.01.2023, 17:50 (vor 678 Tagen) @ LuckyLuke

„Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat“ der Bundesagentur für Arbeit. Mein/e Klient*in wollte wissen, ob es hier eventuell Fallstricke für sie/ihn zu beachten gäbe …

Hallo,

das sagt der Anwalt zu diesem Fragebogen.

Gruß,
Cebulon

Fragebogen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztl. Rat

garda, Berlin, Monday, 30.01.2023, 08:06 (vor 675 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

vielleicht noch zur Ergänzung, da es im anwaltlichen Text nicht vorkommt.

Der Fragebogen zielt ja auch auf den Versuch ab das Arbeitsverhältnis auch inhaltlich zu erhalten. Es liegt kein volle Erwerbsminderung vor und dies wird offenbar auch nicht beantragt. Ohne ein ernsthaft versuchtes BEM und ein Präventionsverfahren (Person ist schwerbehindert!) liegen gleich mehrere schwerwiegende Gründe vor gegen den Antragsteller zu entscheiden.

Ob sich die Arbeitsagentur in diesem Zusammenhang wirklich schriftlich festlegt, darf bezweifelt werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Fragebogen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztl. Rat

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 30.01.2023, 13:26 (vor 675 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

dieser Fragebogen ist mit äußerster Vorsicht zu behandeln. Insbesonders sozialrechtliche Laien liefern gerne der AA die Argumente für eine Sperrzeitverkürzung quasi "frei Haus".
Ärzte und Therapeuten sind auch zT recht schnell bei psychischen Krankheiten mit der Empfehlung, den Job zu kündigen, wissen aber oft nicht, was sie damit auslösen.

Die von Garda aufgeworfene Frage nach einem evtl. unterlassenem BEM ist nur einer der denkbaren "Fallstricke". Ist der erkrankte Mensch schwerbehindert oder gleichgestellt, wird die AA auch nach einem Präventionsverfahren und der Einschaltung des Integrationsamtes fragen.

Grundsätzlich sollten sich kranke Menschen auch dann, wenn eine Weiterbeschäftigung beim alten AG unzumutbar erscheint, die Frage stellen, ob es denn unbedingt eine Eigenkündigung sein muß, wenn der/die behandelnde Arzt/Ärztin bei der Feststellung der AU "mitzieht". Eine solche Eigenkündigung erleichtert zwar oft die empfundene Belastung in den ersten Tagen, der anschließende Katzenjammer kann aber noch viel größer sein.
Denn durch eine Eigenkündigung ändert sich im besten Fall an den AU-Ansprüchen (Krankengeld, ggfs. ALG1 nach "Aussteuerung") nichts. Es können aber Ansprüche durch Sperrzeiten reduziert werden.

Es ist gerade auch bei der Suche nach einer Beschäftigungsalternative idR besser, sich aus einem laufenden Arbeitsverhältnis zu bewerben. Solange für die neue Beschäftigung keine gesundheitlichen Einschränkungen erkennbar sind, umgeht man/frau so evtl. Fragen wegen der Eigenkündigung bzw. daraus resultierenden Lücken im Lebenslauf. Und der alte AG darf in einem Zeugnis kein Sterbenswörtchen über Arbeits-(un-)fähigkeit schreiben.

--
&Tschüß

Wolfgang

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