Teilnahme an sämtlichen Ausschüssen u. Sitzungen

juma @, Friday, 20.02.2004, 13:46 (vor 7371 Tagen)

Hallo,
als Neuling habe ich folgendes Problem. Von unserem
Betriebsrats bekomme ich nur eine Einladung zur
Betriebsratssitzung. In dieser Sitzung sind zwar auch
die einzelnen Ausschüsse vertreten, aber nur der
Wirtschaftsausschuss hält einen Vortrag über die
aktuelle Entwicklung des Unternehmens.
Ich habe dem Betriebsrat meinen Wunsch mitgeteilt, daß
ich an allen Sitzungen auch Arbeitgeber etc.
teilnehmen möchte. Dies war wohl bis jetzt in unserer
Firma nicht üblich und dementsprechend verhält sich
auch der Betriebsrat. Ich habe dann einen 2. Versuch
gestartet und alle Beteiligten
Personalleiter/Betriebsrat)an einen Tisch gesetzt und
vorgetragen, dass es für mich sehr wichtig ist und ich
teilnehmen möchte. Der Personalleiter hat meinen
Wunsch akzeptiert. Jetzt warte ich immer noch auf eine
Einladung zu den Sitzungen des Betriebsrates, aber es
geschieht nichts. Was kann ich nur machen> Ich möchte
auch nicht mit Gewalt vorpräschen. Brauche wieder
einmal einen Rat und vielen Dank an ALLE schon im
voraus.

Gruss Juma

Re: Teilnahme an sämtlichen Ausschüssen u. Sitzungen

hackenberger, Saturday, 21.02.2004, 17:40 (vor 7369 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

die SchwbV hat das Recht an allen Sitzungen des BR und
seiner Ausschüsse, also auch WA (Wirtschaftsausschuß,
teil zu nehmen (BetrVG § 32 und SGB IX § 95. Also
fordere ggf. den BR-Vorsitzenden schriftlich auf,
falls es sich nicht in einem Gespräch klären läßt,
Dich zu allen Sitzungen einzuladen. Die steht auch in
allen Sitzungen zu allen Punkten ein Rederecht zu. Es
ist hierbei egal, ob es um Themen geht, welche
Schwerbehinderte betreffen.

Falls sich der BR-Vorsitzende weigert, verstößt er
gegen "sein" BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). Diese
kann Arbeitsgerichtlich geanhndet werden,
schlimstensfass mit der Absetzung der BR-Vorsitzenden.

Besorge Dir unbedingt einen guten Kommentar zum SGB IX
und zum BetrVG. Die Kosten hat der AG zu zahlen.
Ich empfehle Dir z.B. den Knittel (SGB IX) Diesen
bekommst Du über den: Wolters Kluwer Deutschland GmbH,
Verlag R. S. Schulz, Tel.: 02631 – 8012222, E-Mail:
info@wolters-kluwer.de.
Als BetrVG-Kommentar den Michale Kittner vom Bund-
Verlag.

Übrigens: Du hast als Vertrauensperson die gleich
Stellung (organisatorich) wie der BR-Vorsitzende.
Falls es für den BR-Vorsitzenden besondere Regelungen
gibt, sthen Dir diese ebenfalls zu (z.B.
Aufwandsentschädigungen usw.). ´

Lese unbedingt mal einen guten Kommentar zum SGB IX,
hier besonders die §§ 78 - 100.

Bernhard


Re: Teilnahme an sämtlichen Ausschüssen u. Sitzungen

hackenberger, Sunday, 22.02.2004, 13:20 (vor 7369 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

noch folgender Hinweis: Falls Dir der Arbeitger keine
eines Büro für deine Tätigkeit als VPSchwb (z.B. auch
für vertrauliche Gespräche) zur Verfügung stellt
oderstellen kann, so hast Du Anspruch auf die Nutzng
des Büro incl. technischer Ausstattung des BR.

Bernhard

PS: Ich wollte Dir noch einige Unterlage per Mail
direkt senden, doch leider ist dein Postfach wohl zu
klein. Die Mails wurden wegen der größe abgewiesen.
Hast Du noch eine weiter Mailadresseß

Re: Teilnahme an sämtlichen Ausschüssen u. Sitzungen

juma @, Monday, 23.02.2004, 08:36 (vor 7368 Tagen) @ juma

Vielen Dank, ich bin froh, dass es Euch gibt. Frage,
wie groß sind die Daten, die bei mir nicht durchkommen
wollten. Ich habe eigentlich einen ziemlich starken PC
zu Hause und bin verwundert, dass er die Unterlagen
nicht durchlassen wollte. Eine andere E-mail-Adresse
habe ich leider nicht. Aber alles was Ihr mir
mitgeteilt habt, werde ich gründlich studieren und es
wohl noch einmal in schriftlicher Form an den
Betriebsratsvorsitzenden geben. Vielen Dank und heute
ist bei uns Karneval und hier sagt man nun Rumskedi
Hellau an ALLE

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