Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung (Allgemeines)

magheinz ⌂, Friday, 21.04.2023, 09:30 (vor 371 Tagen)

Laut Stiftungsgesetz gibt es eine Tochterstiftung.
"§ 15 Name, Sitz und Rechtsform
Unter dem Namen „“ wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Trägerschaft der Stiftung „“ eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet.

Ich lass mal die Namem raus, den Beitrag muss ja nicht jeder direkt per google finden.

Die Kollegen der Tochterstiftung haben Arbeitsverträge mit der Mutterstiftung "für die Stiftung xyz vertreten durch die Präsidentin der Tochterstiftung". Xyz ist die Tochterstiftung


Auch im Personalrat herrscht absolute Unklarheit, ob das Gremium dort zuständig ist oder nicht. Derzeit haben die Kollegen einen eigenem gewählten PR.

Ich muss jetzt SbV Stellvertreter wählen lassen umd frage mich, ob ich einfach auch in den Liegenschaften der Tochter die Wahl mitankündige.

Die jeweiligen Geschäftsleitungen wollen das wohl eher nicht, das muss aber nicht der Rechtslage entsprechen.

Wie seht ihr das?

Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung

Cebulon, Sunday, 23.04.2023, 17:20 (vor 369 Tagen) @ magheinz

Auch im Personalrat herrscht absolute Unklarheit, ob das Gremium dort zuständig ist oder nicht. Derzeit haben die Kollegen einen eigenen gewählten PR.

Welches Personalvertretungsrecht gilt denn jeweils? Wann genau wurde die Tochterstiftung „ausgelagert“? Wie viele sbM gibts bei der Mutter, wie viele sbM gibts bei der Tochter? Was sagt denn die Gewerkschaft zum Wahlbezirk bzw. zu den Wahlbezirken? Gibts da einen Gesamtpersonalrat (GPR)? Wann wurde Personalrat bei der Mutter und wann bei der Tochter gewählt?

Gruß,
Cebulon

Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung

magheinz ⌂, Sunday, 23.04.2023, 17:31 (vor 369 Tagen) @ Cebulon

Es gilt das BPersVG. Beides sind Stiftungen des Bundes.
Die Tochter wurde nicht ausgelagert, sondern direkt so in Form eines extra Abschnitts innerhalb des Stiftungsgesetzes der Mutterstiftung gegründet.
Bei der Mutter gibt es ca 10 SB, bei der Tochter weiss ich es nicht.
Ich bin die VP bei der Mutter und will jetzt die noch nicht vorhandenen Stellvertreter nachwählen lassen. Die Frage ist jetzt einfach, aus welchem Kreis die Wahlberechrigten und die Kandidaten zu bestimmen sind.
Keine Ahnung ob so eine unselbstständige Tochter einfach nur wie eine weitere Dienststelle zu betrachten ist oder irgendwie ganz anders

Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung

Cebulon, Sunday, 23.04.2023, 17:40 (vor 369 Tagen) @ magheinz

NACHFRAGE

Wann genau wurde die Tochterstiftung „gegründet“? Hat die Tochter unter fünf sbM? Was sagt denn Gewerkschaft zum Wahlbezirk bzw. zu den Wahlbezirken? Gibt es dort Gesamtpersonalrat (GPR)? Wann wurde Personalrat bei der Mutter und wann bei der Tochter gewählt?

Gruß,
Cebulon

Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung

magheinz ⌂, Sunday, 23.04.2023, 17:50 (vor 368 Tagen) @ Cebulon

Ergänzung: Die Mutter hat einen Personalrat, die Tochter einen eigenen.
Beides ist in Berlin.
Der PR müsste ganz regulär gewählt worden sein. Nächstes Jahr sind Neuwahlen.
Die Gewerkschaft ist natürlich ein interessanter Punkt. Ich wende mich mal an Verdi. Mal sehen was die dazu sagen...

Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung

Cebulon, Sunday, 23.04.2023, 18:01 (vor 368 Tagen) @ magheinz

Die jeweiligen Geschäftsleitungen wollen das wohl eher nicht, das muss aber nicht der Rechtslage entsprechen.

Wie sieht es aus mit der Anzeige zur Ausgleichsabgabe? Gibt es ein Namensverzeichnis oder jeweils eigene für Mutter und Tochter, also zwei? Das sollte und muss ua. Personalräten vorliegen – sonst unbedingt nachfassen sowie anmahnen mit Fristsetzung bei Geschäftsleitung!

Rechtsgrundlage = § 163 Abs. 2 letzter Satz SGB IX
Die Frist war bereits spätestens der 31. März 2023.

Plausibel wären bei zwei Personalräten mE. wohl nur zwei Namens-Verzeichnisse. Dann stellt sich aber die Frage: GPR und GSBV (§ 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).

Gruß,
Cebulon

Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung

magheinz ⌂, Sunday, 23.04.2023, 18:19 (vor 368 Tagen) @ Cebulon

Guter Hinweis, das kläre ich gleich Morgen.

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