Hallo Nala,
ich verstehe Deine Frage nicht so richtig.
Du bist VP. Entsprechend bearbeitest Du alles was die GL & SB Mitarbeiter angeht.
Nun schreibst Du von einer "Bürokraft". Meinst Du damit eine temporäre Assistenz, welche Dich z. B. zu Seminaren anmeldet, Autos reserviert, Dir mal eine PP-Präsentation erstellt, mit Dir die SB-Versammlung vorbereitetm, Räumlichkeiten anmietet, SB+s und GL einlädt, Gastredner einlädt usw.?
Dies sind klassische Sekretärinen / Assistenzaufgaben.
Alles weitere übernimmt bei Abwesenheit von Dir (Urlaub, Krankheit, Fortbildung) Deine Stellvertretung.
Daher erschließt sich mir so erstmal grundsätzlich nicht Deine Frage nach Vertretung Bürokraft.
Ist die Dir zugeordnete "Bürokraft" - "Assisentenz" nicht greifbar, dann greif ganz normal weiter die Vertreterregelung.
Frage: was oder wen definierst Du mit "Bürokraft der Gleichstellungsstelle ".
Das wäre dann die Sekretärin / Assistenz: einer Agentur für Arbeit..... Denn die Gleichstellung läuft über die AfA.
Viele Grüße,
Kasandra