Kurzfristig nachgereichte Vorlagen in der PR-Sitzung (Umgang mit Arbeitgeber)

Emph, Friday, 16.06.2023, 13:54 (vor 322 Tagen)

Moin liebe Mitstreiter:innen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und bitte daher um hilfreiche Denkanstöße. In der Sitzung des Personalrates, an der ich als Schwerbehindertenvertretung teilnehme, werden mitunter (Personal-)Vorlagen nach entsprechendem Beschluss des PR zu Beginn der Sitzung kurzfristig zur Beratung aufgenommen und die Tagesordnung entsprechend ergänzt.

Als SBV habe ich von diesen Vorlagen also, anders als bei den anderen Themen, keine vorherige Kenntnis über deren Inhalt und kann daher im Vorfeld auch nicht prüfen, ob bzw. inwiefern hier die Interessen der Schwerbehinderten berührt sein könnten.

Der Personalrat möchte mir die Unterlagen auch im Nachgang nicht zur Verfügung stellen und verweist auf den Arbeitgeber, was ich inhaltlich vollumfänglich nachvollziehen kann.

Ich befürchte, dass ich vom Arbeitgeber die Rückmeldung erhalten werde, dass man mich natürlich (nur) dann zuvor informiert, wenn man die Interessen der Schwerbehinderten berührt sieht. Dies würde ich aber offen gestanden gern selbst prüfen wollen.
Die Frage ist nun: Wie sollte ich hier vorgehen?

Vielen Dank im Voraus für konstruktiven Input!

Kurzfristig nachgereichte Vorlagen in der PR-Sitzung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 19.06.2023, 10:20 (vor 319 Tagen) @ Emph

Moin Moin Emph,

gilt für Dich das NPersVG? (Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz)
Tagesordnungen dürfen nur bei Einstimmigkeit erweitert werden.

https://dokumente.dbb.de/dokumente/zfpr/2010/zfpronline_2010_03_05.pdf

Es müssen nur die Anwesenden zustimmen, es ist nach neuester Rechtsprechung nicht notwendig, dass alle zustimmen, die normalerweise teilnehmen. Die rechtzeitige Ladung reicht aus.
Sollte dieses bei Euch nicht gelebt werden, wäre das der erste Ansatzpunkt.

Zweitens, wenn eine Angelegenheit ggf. schwerbehinderte Beschäftigte betreffen kann, kannst Du zunächst um Verschiebung auf die nächste Sitzung bitten, um dieses genauer prüfen zu können. Dieses sollte vor einer Abstimmung geschehen.

Danach kannst Du den Beschluß für eine Woche aussetzen, sodass der PR mit Dir neu ins Gespräch kommen muss.

Andererseits kannst Du, um dieses zu vermeiden, den Arbeitgeber darum bitten, dass Dir alle Anträge die nach der Frist beim PR eingehen, ebenfalls zugesandt werden, damit du Deine Zuständigkeit prüfen kannst.

Welcher Weg bei Euch der zielführendste ist, kann ich Dir nicht sagen.

Alles Gute aus der Landeshauptstadt der niederen Sachsen.

Hendrik

Kurzfristig nachgereichte Vorlagen in der PR-Sitzung

Emph, Monday, 19.06.2023, 11:48 (vor 319 Tagen) @ Hendrik1

Moin,

vielen Dank für die Rückmeldung! Ja, es gilt das NPersVG. Der Hinweis auf die notwendige Einstimmigkeit für die Erweiterung der Tagesordnung hilft hier (leider) nicht, weil diese vorlag.
Es bliebe bei solchen Fällen dann also tatsächlich im Zweifel nur der Weg, eine Aussetzung des Beschlusses in Aussicht zu stellen...

Kurzfristig nachgereichte Vorlagen in der PR-Sitzung

Cebulon, Monday, 26.06.2023, 14:30 (vor 312 Tagen) @ Emph

Der Personalrat möchte mir die Unterlagen auch im Nachgang nicht zur Verfügung stellen und verweist auf Arbeitgeber, was ich inhaltlich vollumfänglich nachvollziehen kann.

Hallo Emph,

ich sehe das durchaus kritisch: Wie soll denn da eine SBV über diesen TOP mitberaten und sich eine eigene Meinung bilden können über etwas, wo diese SBV die Unterlagen gar nicht kennt? Vor allem dann, wenn sie z.B. nicht einmal in dieser PR-Sitzung vor der Beratung verlesen werden. Jedenfalls müsste m.E. zumindest über wesentlichen Inhalt in der Sitzung etwas gesagt werden, weil sonst das SBV-Beratungsrecht faktisch umgangen sowie ausgehebelt würde. Den pauschalen Verweis auf den Arbeitgeber finde ich äußerst dreist, soweit es um relevante Sitzungsunterlagen geht.

Gruß,
Cebulon

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