Regelaltersrente - Dienstvertrag (Rente / Pension / ATZ)

Remhagen, NRW, Monday, 10.07.2023, 08:36 (vor 292 Tagen)

Hallo,

eine schwb. Kollegin ist 65 Jahre alt und hat einen GdB von 60%.

Wenn ich die Gesetzeslage richtig verstehe, endet bei Eintritt der Regelaltersrente das Dienstverhältnis automatisch ohne das es einer Kündigung bedarf.

Die Kollegin ist über diesen Zeitraum hinaus beschäftigt und es ist keine Dienstvertragsänderung vereinbart. Sie hat bis jetzt auch keine Rente bantragt. Der Dienstgeber hat sich auch nicht gerührt.

Wie sieht die Rechtslage aus? Gilt die "alte" Dienstvereinbarung weiterhin?

--
MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)

Regelaltersrente - Dienstvertrag

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 10.07.2023, 08:46 (vor 292 Tagen) @ Remhagen

Moin moin Remhagen,

die Kollegin hat EINE Altersrente erreicht, nämlich die MÖGLICHKEIT, als Schwerbehinderte zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente zu gehen. Dies ist aber kein Muss und zählt, soviel ich weiß auch nicht als Regelaltersrente. Dieses ist lediglich die Rentenart, die für alle Versicherte, d.h. auch ohne Schwerbehinderung gilt. Die anderen Rentenformen stellen Ausnahmen da, unter denen man früher als mit 66 plus x Monaten oder 67 Jahren (je nach Jahrgang) in Rente gehen kann.

Daher kann sie auch bis zum normalen Rentenalter arbeiten, ohne dass eine Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag oder ähnliches davon berührt wird.

Sie ist somit derzeit eben noch nicht über das Rentenalter hinaus beschäftigt. Dieses wäre erst der Fall, wenn sie über das für ihren Jahrgang vorgesehene Renteneintrittsalter hinaus arbeiten möchte.

Liebe Grüße

Hendrik

Regelaltersrente - Dienstvertrag

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 10.07.2023, 08:56 (vor 292 Tagen) @ Remhagen

Moin Moin Remhagen,

die ähnliche Frage hattest Du im Thread
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30009

schon einmal gestellt, erst Anfang dieses Jahres .... auch da wurde Dir erklärt, dass die Rente für Schwerbehinderte keine Regelaltersrente darstellt, daher die Frage, warum dieser neue Thread? Meinst Du in diesen gut 5 Monaten hat sich der Begriff Regelaltersrente gewandelt?

Die Frage von Dir lautete:

"Hallo,

ein Mitarbeiter, 64 Jahre alt, hat am 01.08.2023 Anspruch auf Rente ohne Abzüge.
Der AG möchte, dass der Mitarbeiter weiter bei ihm arbeitet und der AN möchte das ebenfalls.

Es gelten hier die AVR des Deutschen Caritasverbandes.

Meine Frage:
Endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der Rente ohne Abzug oder können beide Vertragspartner für sich entscheiden, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis weiterhin besteht?

Für Antworten wäre ich dankbar."

Für eine Antwort von Dir, inwieweit dieser ausführlich beantwortete Thread noch Fragen offen lies, wäre ich dankbar.

Irritierte Grüße

Hendrik

Regelaltersrente - Dienstvertrag

Remhagen, NRW, Thursday, 27.07.2023, 07:27 (vor 275 Tagen) @ Hendrik1

Sorry ja. Ich teile mit einer Kollegin diesen Account.

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MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)

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