Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal (Einstellung)

Ralf Böttcher, Saturday, 19.08.2023, 08:34 (vor 258 Tagen)

Hallo,

unser AG möchte Bewerbungen nur noch über interamt erlauben und in jede Anzeige unter den eigentlichen Anzeigentext mit Aufgaben, Profil ... schreiben, dass man sich nur über interamt bewerben darf und man von Bewerbungen per Mail und Post absehen soll.

Unter Kontaktinformationen soll aber dennoch die alte Mailadresse Bewerbungen@stadt... stehen.

Da es nun keine rechtliche Grundlage gibt, die vorschreibt wie man Bewerbungen anzunehmen hat, der AG also den Kommunikationsweg frei wählen kann, auf welchem er Bewerbungen annehmen möchte, oder!?

Wie verhält sich das aber nun bei schwerbehinderten Bewerbern, die sich dennoch per Mail bewerben und im Fließtext des Anschreibens die Schwerbehinderung angeben?

Müssen diese dann generell dennoch eingeladen werden, weil man ja nicht wissen kann, welche Schwerbehinderung, Einschränkung vorliegt, die es vielleicht den Bewerbern nicht ermöglichen, sich auf interamt zu registrieren ...?

Oder sind unabhängig davon alle Bewerbungen per Post und Mail trotzdem zu berücksichtigen, egal ob schwerbehindert oder nicht?

Dankeschön.

LG

Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 20.08.2023, 17:57 (vor 257 Tagen) @ Ralf Böttcher

hallo,

Du kannst allgemein verlangen, daß ein Bewerbungsportal barrierefrei nutzbar ist. Das solltest Du Dir ggfs. auch zeigen lassen. Bei dieser Gelegenheit kannst Du auch darauf achten, daß die Software in bezug auf Schwerbehinderung/Gleichstellung keine Suggestivfragen beinhaltet.

Wenn Dein Arbeitgeber/Dienstherr unter die Pflicht des § 165 SGB IX fällt, kann er Bewerbungen schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen, die ihn auf anderem Weg erreichen als über ein Bewerbungsportal mE nicht einfach ignorieren.

--
&Tschüß

Wolfgang

Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal

Ralf Böttcher, Monday, 21.08.2023, 08:31 (vor 256 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

danke. Den ersten Teil habe ich mir fast schon gedacht. Danke für die Bestätigung.

Bzgl. des zweiten Teil: Du hast ja selbst "mE" geschrieben. Geht mir genauso. ;-) Ich würde es "einfach" aus dem 165er Satz 3 ableiten: "Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen." Daraus ergibt sich ja nicht, dass schwerbehinderte Bewerber sich auf den vom AG vorgebenen Kommunikationsweg zu bewerben haben, sondern da steht was von bewerben allgmein sozusagen.

Ich habe zwar selbst oben geschrieben, dass der AG den Kommunikationsweg selbst frei wählen und vorgeben darf. Ich finde aber dazu keine Rechtsgrundlage. Oder bedarf es einer solchen gar nicht, da es diesbzgl. nichts zu regeln gibt - auch nicht bei öffentlichen AGs?

Ich finde z. B. auch keine Grundlagen, z. B. auch keine Urteile, aus denen hervorgeht, dass AGs im ÖD alle Bewerbungen berücksichtigen müssen, auch wenn diese auf einen nicht gewünschten Weg eingegangen sind. :-/

Grüße

Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 21.08.2023, 11:28 (vor 256 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

ein Blick in die Fachliteratur (die ich gestern nicht greifbar hatte) würde Dir sehr wohl Einiges an Argumenten bringen.

Denn zB Düwell in LPK-SGB IX § 165 Rn 8 § beschäftigt sich sehr ausführlich mit dem Thema und kommt zu dem Schluss (mit Verweis auf BAG vom 23.1.2020 - 8 AZR 484/18), daß jede einem öffentlichen Arbeitgeber zugegangene Bewerbung berücksichtigt werden muss, sofern der Zugang gem. § 130 BGB nachweisbar erfolgte.

Ein weiteres Problem diese Portals wäre das Vorschlagsrecht von Arbeitsagentur und Integrationsfachdiensten gem. § 164 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, das auch nicht so ohne Weiteres vom öffentlichen Arbeitgeber reguliert werden kann.

Aus meiner Sicht einige starke Argumente...

--
&Tschüß

Wolfgang

Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal

Ralf Böttcher, Monday, 21.08.2023, 23:02 (vor 255 Tagen) @ albarracin

Hallo,

danke Dir. Dann könnte sich mein AG damit aber gehörig Geltendmachungen von Entschädigungszahlungen von schwerbehinderten Bewerbern aussetzen. Wobei, wenn er durch die Vorgehensweise, nur Bewerbungen übers Portal zuzulassen, entkräftet er ja den Vorwurf sozusagen schon proaktiv, dass er jemanden aufgrund der Schwerbehinderung nicht eingeladen hat. Dann sollte er diesbzgl. ja schon save sein. Bliebe noch die Konkurrentenklage. Aber die wird sich idR kein Schwerbehinderter antun?! Also ist der AG da wohl auch save.

Da werde ich morgen auch nochmal blättern! ;-)

Ist vllt schon zu spät, aber wie meinst Du

"Ein weiteres Problem diese Portals wäre das Vorschlagsrecht von Arbeitsagentur und Integrationsfachdiensten gem. § 164 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, das auch nicht so ohne Weiteres vom öffentlichen Arbeitgeber reguliert werden kann."?

Grüße

Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 22.08.2023, 10:24 (vor 255 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

Hallo Ralf,

Liest Du eigentlich die Antworten, die Du bekommst?

Genau das hier

Wobei, wenn er durch die Vorgehensweise, nur Bewerbungen übers Portal zuzulassen, entkräftet er ja den Vorwurf sozusagen schon proaktiv, dass er jemanden aufgrund der Schwerbehinderung nicht eingeladen hat. Dann sollte er diesbzgl. ja schon save sein.

habe ich nämlich nicht geschrieben.


Ist vllt schon zu spät, aber wie meinst Du

"Ein weiteres Problem diese Portals wäre das Vorschlagsrecht von Arbeitsagentur und Integrationsfachdiensten gem. § 164 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, das auch nicht so ohne Weiteres vom öffentlichen Arbeitgeber reguliert werden kann."?

Ich meine, daß der AG für AA und Integrationsamt die Einreichung von Vermittlungsvorschlägen nicht ohne Weiteres auf einen bestimmten Weg begrenzen darf.


Grüße

--
&Tschüß

Wolfgang

Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal

Ralf Böttcher, Tuesday, 22.08.2023, 17:23 (vor 255 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

sorry, war gestern schon spät und ich hatte keinen guten ADHS-Tag sozusagen.

Gruß

Umstellung auf Bewerbungen nur noch über ein externes Portal

garda, Berlin, Tuesday, 22.08.2023, 14:14 (vor 255 Tagen) @ Ralf Böttcher

danke Dir. Dann könnte sich mein AG damit aber gehörig Geltendmachungen von Entschädigungszahlungen von schwerbehinderten Bewerbern aussetzen. Wobei, wenn er durch die Vorgehensweise, nur Bewerbungen übers Portal zuzulassen, entkräftet er ja den Vorwurf sozusagen schon proaktiv, dass er jemanden aufgrund der Schwerbehinderung nicht eingeladen hat.

Wie kommst du darauf? Das Gesetz sagt nirgendwo, dass Bewerbungen wegen Formfehlern ignoriert werden dürfen.

Dann sollte er diesbzgl. ja schon save sein. Bliebe noch die Konkurrentenklage. Aber die wird sich idR kein Schwerbehinderter antun?! Also ist der AG da wohl auch save.

Ich staune noch mehr. Wie kommst du darauf? Warum sollte sich das gerade ein SB-Bewerber nicht antun? Die Chancen sind relativ gut, man muss sich aber bewegen und eher daran hapert es und am fatalen Geiz, weder Rechtschutz noch Gewerkschaftsmitgliedschaft zu haben...

"Ein weiteres Problem diese Portals wäre das Vorschlagsrecht von Arbeitsagentur und Integrationsfachdiensten gem. § 164 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, das auch nicht so ohne Weiteres vom öffentlichen Arbeitgeber reguliert werden kann."?

Beide Institutionen werden ganz sicher kein Portal benutzen, sondern direkt anschreiben bzw. ansprechen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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