Recht auf Einsicht Fragenkatalog nach Vorstellungsgespräch (Allgemeines)

Ralf Böttcher, Wednesday, 23.08.2023, 22:41 (vor 250 Tagen)

Hallo,

hat man als interner Bewerber i. R. d. Feedbackgesprächs nach einer Absage das Recht darauf die Fragenkataloge der einzelnen Teilnehmer einzusehen, also zu sehen, um auch das notiert wurde, was man gesagt hat?

Dankeschön.

Grüße

Recht auf Einsicht Fragenkatalog nach Vorstellungsgespräch

garda, Berlin, Thursday, 24.08.2023, 07:54 (vor 249 Tagen) @ Ralf Böttcher

Klare Antwort: nein!

Mir jedenfalls wäre keine Rechtsquelle bekannt, die das ergeben würde.

Zudem hat niemand einen Anspruch darauf, dass Mitglieder der Kommission überhaupt mitschreiben, noch viel weniger das sie mehr oder weniger wörtlich mit protokollieren was gesagt wurde.

Erst in einer Konkurrentenklage wäre so etwas möglich aber auch dann kann nur vorgelegt werden was vorhanden ist.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Recht auf Einsicht Fragenkatalog nach Vorstellungsgespräch

Luculus, Friday, 25.08.2023, 00:17 (vor 249 Tagen) @ garda

Deswegen nehme ich als SBV meine persönlichen Notizen auch mit und vernichte sie nach 6 Monaten. Mit meinen Notizen könnte außer mir eh kaum jemand was anfangen :-P
Ich schreibe da oft auch nur "Blablabla" wenn jemand nix gescheites sagen kann. Einzig damit die Person nicht noch nervöser wird. Außerdem mache ich manchmal kleine Scribbels um konzentriert zu bleiben.

Recht auf Einsicht Fragenkatalog nach Vorstellungsgespräch

garda, Berlin, Monday, 28.08.2023, 08:12 (vor 245 Tagen) @ Luculus

:-)

Meine Sentenzen möchte sicherlich auch nicht jeder vor Gericht vorgetragen bekommen...

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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