Gleichgestellter Mitarbeiter/ Outsourcing (Kündigung)

Mohabie, Friday, 01.09.2023, 08:27 (vor 461 Tagen)

Hallo allerseits - haben einen Mitarbeiter, der gleichgestellt ist und wegen der Erkrankung schon Mobbing, sowohl finanzieller als auch andere Benachteiligung erfahren hat und dies dem Arbeitgeber auch mitgeteilt hatte. Klärung läuft noch . Jetzt hat er die Nachricht bekommen das Ihr Bereich "outgesourct" wird an einen externen Dienstleister. Welche Möglichkeiten hat der Kollege ? Den Job, den er macht gibt es noch , wird aber wegen Firmenumstrukturierung anderwertig vergeben. Die Kündigung ist für die nächste Zeit geplant.

Gleichgestellter Mitarbeiter/ Outsourcing

garda, Berlin, Monday, 04.09.2023, 07:48 (vor 458 Tagen) @ Mohabie

Jetzt hat er die Nachricht bekommen das Ihr Bereich "outgesourct" wird an einen externen Dienstleister. Welche Möglichkeiten hat der Kollege ? Den Job, den er macht gibt es noch , wird aber wegen Firmenumstrukturierung anderwertig vergeben. Die Kündigung ist für die nächste Zeit geplant.

Hallo Mohabie,

für mich klingt das widersprüchlich.

Gibt es den Job noch weiter im bisherigen Unternehmen, dann ist er nicht ausgesourct und der Mitarbeiter kann auch nicht weggeschickt werden.

Gibt es die Tätigkeit nur noch bei dem neuen(?) Dienstleister ist der Job in eurem Haus weg.

Hier könnte eine Beratung durch Gewerkschaft und/oder Fachanwalt für Arbeitsrecht hilfreich sein.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Gleichgestellter Mitarbeiter/ Outsourcing

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.09.2023, 09:11 (vor 458 Tagen) @ garda

Hallo,

hier wäre auch dringend ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX notwendig.

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&Tschüß

Wolfgang

Gleichgestellter Mitarbeiter/ Outsourcing

bifavi, Hessen, Monday, 04.09.2023, 12:51 (vor 458 Tagen) @ garda

Moinsen,

ja ist alles sehr verwirrend.

167 Abs. 1 ist durchzuführen, auch wenn es sich um betriebsbedingte Änderungen handelt. Wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen und das InA gehört, wird das InA wohl zustimmen da die Kündigung nicht auf behinderungsbedingte Ursachen zurückzuführen ist.

Wurde ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt?

§§ 111, 112 BetrVG und § 316 a BGB sollten geläufig sein.

Mitarbeiter hat meiner Ansicht 3 Möglichkeiten:

1. Er stimmt dem Betriebsübergang zu, wird in der neuen Firma weiterbeschäftigt, mit Bestandschutz für ein Jahr (oder entsprechend der Regelung im Interessenausgleich/Sozialplan).

2. Er lehnt ab, dann wird er betriebsbedingt gekündigt, weil kein Arbeitsplatz entsprechend seiner Tätigkeit in der alten Firma mehr vorhanden ist.

3. Er stimmt unter Vorbehalt zu und lässt es gerichtlich prüfen.

Ich hoffe, meine Aussagen sind nicht zu verwirrend.

Gruß
Bifavi

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