SB-Versammlung Online, wenn alle dafür sind? (Versammlung)

Dimitar.Mitev, Monday, 04.09.2023, 12:51 (vor 242 Tagen)

Hallo,

ich bin seit Juli 2015 amtierende, und seit Herbst 2018 gewählte und Im Herbst 2022 wiedergewählte SB-Vertrauensperson (und seit Mai 2023 (wieder) Betriebsratsmitglied).

Meine Frage: darf ich die SB-Versammlung am 18.10.2023 weiterhin online durchführen? Wenn sowohl der Arbeitgeber dafür ist als auch nach der Umfrage bislang einstimmig alle sb/gg Mitarbeiter? Obwohl die Regelung dazu in § 129 BetrVG (auf die § 176 Abs. 6 Satz 2 SGB IX verweist) diese nur bis 07.04.2023 vorsah?

Wir kamen in den letzten 3 Jahren sehr gut online klar. Weil wir weit verstreut sind, wäre online weiterhin besser.

Ich verfahre so, dass wenn das Gesetz etwas nicht (mehr)erlaubt, wir aber Interesse daran haben, und wenn sowohl der Arbeitgeber als auch die Belegschaft es so anders wünschen, dennoch so verfahren.

Danke für Eure Einschätzung.

MfG Dimitar Mitev

SB-Versammlung Online, wenn alle dafür sind?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.09.2023, 14:46 (vor 242 Tagen) @ Dimitar.Mitev

Guten Tag,

die Rechtsgrundlage für online-Versammlungen ist endgültig weggefallen.
Dies spielt aber bei der SB-Versammlung im Gegensatz zur Betriebsversammlung keine formale Rolle, da ja SB-Versammlungen freiwillig sind und keine Pflicht zur Abhaltung besteht. So hat eine nicht gesetzeskonforme Durchführung der SB-Versammlung erst mal keine direkten Konsequenzen.

Allerdings hatte die online-Versammlung auch schon während der Geltung des § 129 Abs. 1 BetrVG schon einige andere "Problemzonen":

- Der AG muß mit der online-Versammlung einverstanden sein (er muß sie schließlich vergüten)

- alle teilnahmeberechtigten Beschäftigten müssen auch die Möglichkeit haben, online teilnehmen zu können.

- Der Datenschutz, insbesondere die Nichtöffentlichkeit der Sitzung können in der Praxis online nicht rechtssicher gewährleistet werden.

Und auch wenn eine Präsenzveranstaltung aufwendig ist zB wegen aAnfahrt, diesen Aufwand muß der AG vergüten.

--
&Tschüß

Wolfgang

SB-Versammlung Online, wenn alle dafür sind?

Cebulon, Tuesday, 26.09.2023, 18:50 (vor 220 Tagen) @ Dimitar.Mitev

Zur Schwerbehindertenversammlung digital im Bereich des BayPVG und des BPersVG siehe auch Aufsatz von Düwell in Schwerbehindertenrecht und Inklusion, SuI 10/2023, Neue Rechte für Personalrat und SBV in Bayern, Seite 8 bis 10.

Gruß,
Cebulon

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