Zuständigkeit, mögliche Einflussnahme in einem Museum (Allgemeines)

magheinz ⌂, Monday, 04.09.2023, 14:35 (vor 238 Tagen)

Hallo,

wir gestalten gerade unsere ständige Ausstellung neu.
In Hinsicht auf Besucher wird, soweit möglich, auf Inklusion geachtet.

Wie schaut das aber mit der anderen Seite aus? So eine Ausstellung ist ja auch ein Arbeitsplatz für Sicherheitspersonal, Referenten etc. Sind wir als SBV da mit im Boot und wenn ja, in welchen Rahmen?

viele Grüße,
Magnus

Zuständigkeit, mögliche Einflussnahme in einem Museum

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.09.2023, 14:53 (vor 238 Tagen) @ magheinz

Hallo,

ein Museum ist zuerst einmal ein ganz normaler Arbeitsort. Deswegen unterliegt ein Museum als Arbeitsort grundsätzlich allen einschlägigen Vorschriften des SGB IX.

Selbst wenn daktuell in diesem Museum keine schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen beschäftigt würden, kann aus einer möglichen zukünftigen Beschäftigung in den umgebauten Räumen eine Beteiligungspflicht der SBV abgeleitet werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Zuständigkeit, mögliche Einflussnahme in einem Museum

magheinz ⌂, Monday, 04.09.2023, 14:59 (vor 238 Tagen) @ albarracin

SGB IX schlägt Freiheit der Kunst und Freiheit der Wissenschaft?

An sich hab ich mir das ja auch schon so zusammengereimt, aber das wird eine Mammutaufgabe.

Magnus

Zuständigkeit, mögliche Einflussnahme in einem Museum

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.09.2023, 16:16 (vor 238 Tagen) @ magheinz

Hallo,

SGB IX schlägt Freiheit der Kunst und Freiheit der Wissenschaft?

Falsch. Das gilt weder in die eine noch in die andere Richtung absolut. In jedem Konfliktfall muß abgewogen werden, welches Interesse Vorrang hat.
Nur die grundsätzliche Beteiligung der SBV gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX kann durch die Freiheit der Kunst nicht ausgehebelt werden.


An sich hab ich mir das ja auch schon so zusammengereimt, aber das wird eine Mammutaufgabe.

Niemand hat gesagt, daß SBV-Arbeit vergnügungssteuerpflichtig ist.


Magnus

--
&Tschüß

Wolfgang

Zuständigkeit, mögliche Einflussnahme in einem Museum

magheinz ⌂, Monday, 04.09.2023, 16:37 (vor 238 Tagen) @ albarracin

Hallo,

SGB IX schlägt Freiheit der Kunst und Freiheit der Wissenschaft?


Falsch. Das gilt weder in die eine noch in die andere Richtung absolut. In jedem Konfliktfall muß abgewogen werden, welches Interesse Vorrang hat.
Nur die grundsätzliche Beteiligung der SBV gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX kann durch die Freiheit der Kunst nicht ausgehebelt werden.

Deswegen ja das Fragezeichen.
Das wird sehr spannend, falls es dabei zu Konflikten kommt.

An sich hab ich mir das ja auch schon so zusammengereimt, aber das wird eine Mammutaufgabe.

Niemand hat gesagt, daß SBV-Arbeit vergnügungssteuerpflichtig ist.

schon klar...
Ich würde es eher als "spannend" statt als "vergnüglich" bezeichnen.

Zuständigkeit, mögliche Einflussnahme in einem Museum

magheinz ⌂, Wednesday, 06.09.2023, 14:33 (vor 236 Tagen) @ albarracin

Noch mal eine Nachfrage: Wo setzt man als SBV da am besten an.
Nehmen wir mal an, die Gestaltung einer neuen Ausstellung wird ausgeschrieben.
Ws gibt ein Bieterverfahren.

Hängt man sich da schon in dem Vergabeprozess rein, da ja hier die Grundlage gelegt wird für die Gestaltung und ja ein Bewerber ausgesucht werden könnte, der das Thema "Barrieren für Mitarbeiter" gar nicht auf dem Schirm hat, oder ist das zu weit gedacht?

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