Code of Conduct (Verhaltensregeln) - Mitwirkung SBV? (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 05.09.2023, 10:54 (vor 237 Tagen)

Hallo Zusammen,

bei uns werden gerade Verhaltensregeln (Code of Conduct) erstellt. Ich bin der Auffassung, dass ich ein Mitwirkungsrecht nach §178(2) habe.

Aktuell ist es so, dass ich nach den Projektsitzungen oder auch Sitzungen des Lenkungskreises die Protokolle und Arbeitsdokumente erhalte.

Ich sehe es so, dass ich für die Schwerbehinderten beratend tätig sein muss und schon bei der Erstellung der Dokumente meine Ideen und Vorschläge einbringen muss und nicht erst, wenn das Dokument erstellt worden ist.

Ich habe nun 2x bei unserer Juristin eingefordert, dass ich zu den Sitzungen eingeladen werde. Sie äußert sich aber nicht dazu und schickt mir nur die Dokumente.

Nach 178(2) kann ich es - nach meiner Meinung - einfordern. Habt ihr weitere Tipps für mich?

Viele Grüße

Christian

Code of Conduct (Verhaltensregeln) - Mitwirkung SBV?

Sandspielkasten, Thursday, 07.09.2023, 14:21 (vor 235 Tagen) @ Moonwalker

Der Arbeitgeber hat die SBV zu beteiligen nach §178 Abs. 2 SGB IX.
Die Beteiligung bedeutet nicht das die SBV an den Terminen teilnimmt. Beteiligung ist nicht direkte Mitwirkung.

Deshalb bekommt die SBV unverzüglich und umfassend eine Unterrichtung und nimmt dann Stellung dazu. Was der Arbeitgeber mit den Informationen der Stellungnahme macht, hat dieser der SBV dann wieder mitzuteilen.

Code of Conduct (Verhaltensregeln) - Mitwirkung SBV?

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 07.09.2023, 14:49 (vor 235 Tagen) @ Sandspielkasten

Danke Dir!

Wenn dem so ist, dann ist es so aber für mich ist eine Mitwirkung, wenn man am Entstehen des Dokuments mitwirkt und nicht erst das fertige Dokument bekommt und dann in die Diskussion muss. Wie schon geschrieben, akzeptiere ich sowas. Gut finde ich es nicht.

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