Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Ruhestand (Allgemeines)
Hallo liebe Mitstreiter,
ein schwb. Kollegen geht ab den 01.01.2024 in den Ruhestand (Vollrente). Das Dienstverhältnis endet daher am 31.12.2023.
Es gild hier der AVR Anlage 2 des Deutschen Caritasverbandes.
Nun stellt sich die Frage, ob hier das Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung die Ende November gezahlt wird) zurück- zu -zahlen ist. Unsere MAV konte diese Frage nicht beantwortetn.
Bei der Suche hier und im Netz konnte ich keine eindeutige Antwort finden.
Für eure Einschätzung wäre ich dankbar.
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MfG
Remhagen
(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)