Verfehlung der Geschäftsführung (Allgemeines)

Gretel, Monday, 09.10.2023, 17:15 (vor 203 Tagen)

Hallo in die Runde..
Heute habe ich als Neuling wieder eine bzw drei Fragen, da ich am Freitag zu meinem Geschäftsführer zum Gespräch muss. Ich hatte ihm eine Mail geschrieben mit der Aufzählung dreier Verfehlungen:
1. Ich habe keine Einladung zur Wirtschaftsausschußsitzung bekommen.
2.Ein Bewerber hat sich beworben mit SB Hintergrund. Darüber bekam ich per Mail die Info und das wars. Ich weiß nicht, ob er zum Gespräch da war? Müsste ich dann nicht mit dabei sein? Und muss er eingeladen werden?
3.Eine SB Mitarbeiterin wurde gekündigt(ich musste für das Lageso eine Stellungnahme schreiben) dann kam es zu einer Einigung und einem Gerichtstermin von dem ich nichts wusste. Ich müsste doch aber immer dabei sein, oder ?
Könnte mir jemand mit seinem Wissen helfen, mich auf das Gespräch vorzubereiten? Mein Geschäftsführer kann meinen Unmut nicht nachvollziehen..

vielen lieben Dank Gretel

Verfehlung der Geschäftsführung

garda, Berlin, Tuesday, 10.10.2023, 12:41 (vor 202 Tagen) @ Gretel

Hallo in die Runde..
Heute habe ich als Neuling wieder eine bzw drei Fragen, da ich am Freitag zu meinem Geschäftsführer zum Gespräch muss. Ich hatte ihm eine Mail geschrieben mit der Aufzählung dreier Verfehlungen:
1. Ich habe keine Einladung zur Wirtschaftsausschußsitzung bekommen.
2.Ein Bewerber hat sich beworben mit SB Hintergrund. Darüber bekam ich per Mail die Info und das wars. Ich weiß nicht, ob er zum Gespräch da war? Müsste ich dann nicht mit dabei sein? Und muss er eingeladen werden?
3.Eine SB Mitarbeiterin wurde gekündigt(ich musste für das Lageso eine Stellungnahme schreiben) dann kam es zu einer Einigung und einem Gerichtstermin von dem ich nichts wusste. Ich müsste doch aber immer dabei sein, oder ?
Könnte mir jemand mit seinem Wissen helfen, mich auf das Gespräch vorzubereiten? Mein Geschäftsführer kann meinen Unmut nicht nachvollziehen..

Hallo Gretel,

ich kann deinen Unmut auch nur teilweise nachvollziehen und hoffe doch sehr, dass du nicht von Verfehlungen gesprochen hast, da dieser Begriff strafrechtlich belegt ist und hier nun wirklich unpassend ist.

1. Einladung zum Wirtschaftsausschuss musst du bekommen.
2. Wenigstens kam eine Info, bei einem Auswahlgespräch hättest du anwesend sein müssen! Der SB-Bewerber muss nicht zwingend eingeladen werden, sofern ihr nicht öffentlicher Dienst seit oder eine Diskriminierung nach dem AGG vorliegt.
3. Nein musst du nicht! Bei einer außergerichtlichen Einigung hättest du zumindest informiert werden müssen, von einer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen weiß das SGB IX nichts.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Verfehlung der Geschäftsführung

Gretel, Tuesday, 10.10.2023, 19:36 (vor 202 Tagen) @ garda

Oh Schreck, die Wortwahl ist dann doch nicht passend. Das tut mir leid, dass wusste ich gar nicht. Vielen Dank für den Hinweis. Und danke für das Beantworten meiner Fragen und ich dachte, ich muss immer präsent bei solchen Kündigungen/Einigungen sein. Müsste ich nur nach oder auch vor der Einigung informiert werden?
Mit besten Grüßen Gretel

Verfehlung der Geschäftsführung

garda, Berlin, Thursday, 12.10.2023, 16:01 (vor 200 Tagen) @ Gretel

Oh Schreck, die Wortwahl ist dann doch nicht passend. Das tut mir leid, dass wusste ich gar nicht. Vielen Dank für den Hinweis. Und danke für das Beantworten meiner Fragen

Hallo Gretel,

gerne.

und ich dachte, ich muss immer präsent bei solchen Kündigungen/Einigungen sein. Müsste ich nur nach oder auch vor der Einigung informiert werden?

Du bist in allen Angelegenheiten zu informieren, so sagt es das Gesetz.

Kündigungen unterliegen ja einer besonderen Regelung und sind ohne deine Beteiligung nichtig.

Du bist lediglich dann raus, wenn es die alleinige Entscheidung der Beschäftigten ist, leider auch beim Aufhebungsvertrag.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Verfehlung der Geschäftsführung

Gretel, Saturday, 14.10.2023, 08:07 (vor 198 Tagen) @ garda

Guten Tag
Ich bin es nochmal..
Das Gespräch gestern mit der Geschäftsführung lief aus meiner Sicht sehr schlecht.
Ich hatte mich vorbereitet mit der Lagesobroschüre - Aufgaben,Rechte und Pflichten der SB Vertretung.
Aber im Paragraph 178 wird immer nur das Ereignis benannt, über das ich informiert werden muss. Aber nirgends finde ich etwas über das Ergebnis. Die Argumentation war, dass ich ja über die Absicht informiert wurde und am Anfang im Prozess mit drin war aber als die Arbeitnehmerin dagegen klagte und eine Einigung stattfand…da war ich nicht mit involviert. Besteht den auch eine Pflicht über den Ausgang solcher Kündigungen informiert zu werden?
Wer könnte mir da mit seinem Wissen helfen?
Ich finde nirgends detaillierte Aussagen/Bestimmungen und weiß auch nicht, wo genau ich suchen könnte?
Vielen lieben Dank Gretel

Verfehlung der Geschäftsführung

garda, Berlin, Monday, 16.10.2023, 08:48 (vor 196 Tagen) @ Gretel

Hallo Gretel,

hast du die Grundschulungen absolviert? Bist du Mitglied einer Gewerkschaft?

Unsere Möglichkeiten hier Rechtsberatung im Einzelfall zu geben sind doch sehr begrenzt, die wenigsten sind Juristen.

Du kannst natürlich einen Klagebeschluss fassen mit vorheriger Beratung durch einen Fachanwalt und dann dort die Angelegenheit klären und Erfolgsaussichten prüfen lassen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Verfehlung der Geschäftsführung

Gretel, Monday, 16.10.2023, 21:20 (vor 196 Tagen) @ garda

Hallo Garda
Vielen Dank für deine Antwort.
Nein, ich bin nicht in der Gewerkschaft. Den Grundkurs hatte ich vor 4 Monaten aber alles an einem Tag von 9-15 Uhr deckt nicht alles Wissen ab, deshalb freue ich mich über das Forum und die vielen Antworten. Ein Klageverfahren möchte ich nicht anfangen, dass wäre dann etwas viel zu viel. Ich möchte einfach nur informiert werden vom AG.
Vielen Dank

Verfehlung der Geschäftsführung

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 16.10.2023, 10:46 (vor 196 Tagen) @ Gretel

Hallo,

im Besonderen möchte ich zu der Kündigung einer MA folgendes dazu sagen:

1. Wenn, wie du schreibst, es hierzu ein Gerichtsverfahren gegeben hat, war die MA sicherlich arbeitsrechtlich durch einen RA vertreten. Sollte von dieser Seite eine Aussage der betrieblichen SBV als notwendig erachtet werden, hätte dieser dich sicherlich gerichtsseitig laden lassen.
2. Was soll deine Anwesenheit bei der Gerichtsverhandlung (als Zuschauer) bewirken?
3. Hast du den Termin und/oder die Einigung von der gekündigten MA nicht mitgeteilt bekommen?


Aus meiner Sicht ist es so, sobald Anwälte und Gerichte im Spiel sind, ist die SBV nahezu raus, auch wenn es vor Gericht zu einer Einigung/Vergleich (Aufhebungsvertrag) kommt. Das (umstittene) Urteil des BAG hierzu ist sicherlich hinreichend bekannt. Im Sinne der guten Zusammenarbeit könnte natürlich abschließend vom AG eine Mitteilung kommen, dass das Unternehmen sich von dem MA getrennt hat, aber einer funktionierenden SBV ist dieses dann eh schon bekannt.


Bezügl. deiner weiteren Aussagen kommt bei mir ebenfalls der Gedanke von besuchten Grundlagenseminaren oder auch das Vorhandensein bzw. Lesen von Kommentaren z.B. SGB IX Nomos-Kommentar in den Sinn.


VG

Verfehlung der Geschäftsführung

Gretel, Monday, 16.10.2023, 21:54 (vor 196 Tagen) @ mietze_katz

Hallo miez_katz
Danke für deine Antwort. Ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt. Beim Gericht Beisein meinte ich nicht, sondern wenn die außergerichtliche Einigung vollzogen wird. Aber ich wusste von keinem Termin oder einer Einigung, dass habe ich nur nebenbei vom BR gehört. Ich besuche gerade nach und nach die Grundkurse. Von den Nomos Kommentaren habe ich noch nicht gehört, da mache ich mich gleich schlau. Ich bin keine freigestellte SB Vertretung, vielleicht macht das auch noch einen kleinen feinen Unterschied im Wissen und Umgang mit Fragen? Deshalb freue ich mich über die zahlreichen Antworten von euch.
Vielen lieben Dank

Verfehlung der Geschäftsführung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.10.2023, 17:19 (vor 196 Tagen) @ Gretel

Guten Tag

Hallo,

Aber im Paragraph 178 wird immer nur das Ereignis benannt, über das ich informiert werden muss.

Stimmt nicht

Aber nirgends finde ich etwas über das Ergebnis.

Stimmt nicht.
Was bitte sehr ist an § 178 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz so schwer zu verstehen?
" ...er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."

Natürlich muß der AG auf dieser Grundlage die SBV über alle getroffenen Entscheidungen unterrichten, die schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte "berühren".

--
&Tschüß

Wolfgang

Verfehlung der Geschäftsführung

Gretel, Monday, 16.10.2023, 21:29 (vor 196 Tagen) @ albarracin

Hallo Albarracin
Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.Verzeih mir, wenn ich Paragrafen noch nicht so gut lesen kann. Ich übe noch.
Vielen lieben Dank Gretel

Verfehlung der Geschäftsführung

Cebulon, Monday, 16.10.2023, 23:25 (vor 196 Tagen) @ Gretel

Hallo Gretel,

das steht auch so im amtl. BIH-Fachlexikon, Stichwort Schwerbehindertenvertretung, wie schon geschrieben:

…. müssen Arbeitgeber der SBV .… „die getroffene Entscheidung unverzüglich mitteilen (§ 178 Absatz 2 Satz 1 SGB IX).“

Gruß,
Cebulon

Verfehlung der Geschäftsführung

Gretel, Tuesday, 17.10.2023, 20:30 (vor 195 Tagen) @ Cebulon

Danke Cebulon
Die Verweise helfen immer. Dann kann man sich selber noch einmal belesen und sie in Gesprächen nutzen.
Vielen Dank Gretel

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