Datenschutz - GdB Antrag - bleiben die bei der Behörde? (Antragstellung / Widerspruch)

Moonshine, Monday, 16.10.2023, 23:49 (vor 196 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zum Datenschutz.

Ich bin im öffentlichen Dienst und möchte eine Schwerbehinderung beantragen.
Eine Diagnose wegen schwerer Zwangsstörung wurde bereits gestellt und ein Psychiatertermin folgt. Wenn ich der Behörde den GdB Antrag vorlege mit den vielen Einschränkungen, kommen mir viele Fragen.

Wenn ich jetzt die Einschränkungen und Verlauf dem Amt schreibe, bleibt das bei denen oder dürfen die einen grob gesagt einweisen lassen (um sicher zu gehen es wird was dagegen getan), oder das Jugendamt vorbeischicken (vielleicht könnte es dem Kind nicht so gut gehen) oder dem Arbeitgeber/bzw. hier der Behörde Bescheid geben (schickt den mal zum Amtsarzt, dass der ausgemustert wird, wissen ja nun was der hat).

Danke :)

Datenschutz - GdB Antrag - bleiben die bei der Behörde?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 17.10.2023, 14:58 (vor 195 Tagen) @ Moonshine

Hallo,

das Versorgungsamt unterliegt selbst einem sehr strengen Datenschutz. Die Weitergabe von Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, ist nur in sehr eng begrenzten und gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.

--
&Tschüß

Wolfgang

Datenschutz - GdB Antrag - bleiben die bei der Behörde?

Georgina, Wednesday, 18.10.2023, 06:14 (vor 194 Tagen) @ Moonshine

Hallo Moonshine,

Deine Frage spiegelt bereits Deine Erkrankung wider: "was könnte im worst case passieren und wie kann ich das Unglück abwenden" ;-)
Ständiges Zweifeln, Grübeln und Katastrophisieren gehören dazu- diese Zwangsgedanken gehören also zum unsichtbaren Teil Deiner Erkrankung.

Für den Antrag ist Maßgeblich, in wieweit die Beschäftigung mit diesen Gedanken und Handlungen Deinen Alltag beeinflussen.

Da das Amt eventuell Rückfragen beim behandelnden Facharzt stellt und auch eine eingeleitete Therapie als Indikator für das Ausmass der Erkrankung herangezogen wird, würde ich Dir raten erst den Termin beim Facharzt abzuwarten.

Datenschutz - GdB Antrag - bleiben die bei der Behörde?

garda, Berlin, Thursday, 19.10.2023, 09:47 (vor 193 Tagen) @ Moonshine

Hallo Moonshine,

ergänzend noch etwas: jeglicher Datenschutz endet bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung. Dazu ist aber eine Diagnose allein kein ausreichendes Anzeichen.

Davon abgesehen dürfen deine Daten auch nur zu dem Zweck verwendet werden zu dem sie erhoben werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

RSS-Feed dieser Diskussion